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19.08.2005, 06:33
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#8
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D´r Schwoabaseggel
Registriert seit: 27.05.2004
Ort: Berlin
Fahrzeug: 750i (E32) Bj.03/90
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4 Wochen Fahrverbot
Hallo Engel!
Um das Fahrverbot wirst Du leider nicht herumkommen! Meines Wissens hast Du jedoch 1/2 - 1 Jahr Zeit, das Fahrverbot anzutreten.
Dies hätte den Vorteil, dass Du der Behörde den Vollzug des Fahrverbotes während deines Urlaubes meldest. Die Fahrerlaubnis kann während dieser Zeit auch bei einem Anwalt deines Vertrauens hinterlegt werde.
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