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18.08.2005, 23:01
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#1
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Drive with BMW
Registriert seit: 05.01.2005
Ort: Uedem
Fahrzeug: 730ILA Bj 06.89 m.M5 Motor, 740ILA 05.92
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FAHRVERBOT!!Fussgänger für 4 Wochen
Ich würde gerne Eure Meinung zu diesem was mir zugestellt wurde hören.
Also habe heute ein Bußgeldbescheid bekommen. Gleich vorweg, es war und ist berechtigt.
Auf einer Autobahn erlaubte 120kmh und ich fahre ein "kleines" Geschwindigkeitsspiel mit einem "unscheinbaren" neuen 5er BMW.
Nunja ich dachte wohl mal schauen was der "Kleine" so kann und er konnte eine Menge, nämlich ein Bildchen blinkend zeigen ***bitte folgen ***
Abgelesen vom Tacho 210kmh, Toleranz abgezogen verbleiben lt der netten Dame  170kmh also 50kmh.
Nunmehr ist der Bescheid heute eingegangen
Kosten inkl, Gebühren 130.- € nun das ist glaube ich zu vertreten, aber lt neuem Gesetz 4 Wochen ***Fußgänger***
Und nur 4 Wochen, weil noch nicht neagtiv in Erscheinung getreten. Ansonsten wären es 2 Monate
Jetzt meine Frage an Euch, macht es sinn dem netten Amt ein Schreiben zu zusenden mit der Bitte auf das Fahrverbot zu verzichten und das Bußgeld gleichzeitig zu erhöhen ??????? schieße ich mir dabei vielleicht ins eigene Knie
Begründung : Ich bin des öftern als Außendienstler unterwegs und benötige eigentlich meinen Lappen.
Wie seht Ihr das ?? oder ist es doch sinnvoller einfach mal eine "kleine" Pause einzulegen ??
Habt Ihr selbst schon vor so einer Entscheidung gestanden ??
Nochmals es gibt keine Rechtfertigung für solch ein "Fehlverhalten" , aber wer hat sich nicht selber schonmal dabei erwischt
Gruss
Horst
P.S. achja habe 4 Monate Zeit den F-schein abzugeben. 
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18.08.2005, 23:53
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#2
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Gast
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Einen Versuch ist es wert und wird häufig so gemacht. Kein FV zu Gunsten einer höheren Geldbuße.
Gilt tatsächlich nur für "Ersttäter".
Wenn Du die 4 Wochen nimmst, dann kannst Du sie in Deinen Urlaub legen, das geht unter gewissen Vorraussetzungen auch.
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19.08.2005, 05:55
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#3
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(Oxford-)Green Devil
Registriert seit: 31.05.2004
Ort: Neuss
Fahrzeug: 740i (e38)
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das fahrverbot ist nicht erst seit der neuen regelung so,
gab es damals auch schon.
innerorts ab 31 ausserorts ab 41 drüber biste
4 wochen fussgänger.
sei froh, dass die dir 40km/h abgezogen haben
und frage nur nicht warum.
normalerweise ziehen die 5% ab, also 10km/h
gruss
thomas
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19.08.2005, 06:10
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#4
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ich bin ein A8 Fahrer
Registriert seit: 06.08.2005
Ort: 84329 Wurmannsquick
Fahrzeug: Audi A8 4.2
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Zitat:
Zitat von CoMBaT
sei froh, dass die dir 40km/h abgezogen haben
und frage nur nicht warum.
normalerweise ziehen die 5% ab, also 10km/h
gruss
thomas
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das abziehen der Toleranz ist abhängig von der gefahrenden Geschwindigkeit; sie staffelt sich nach Höhe der Geschwindigkeit:
bis 100 km/h sind es 3 km/h
ab 101 bis 110 sind es 4 km/h
ab 111 bis 130 sind es ich 5 km/h
und über 131 km/h 5km/h Toleranz sowit mir das noch in Erinnerung ist; also um so schneller man ist um so mehr Toleranz ziehen die Grün/Weißen zu gunsten des Schnellfahrers ab.
die Geschwindigkeitswerte sind nur Beispiele, habe diese jetzt nicht im genau im Kopf
__________________
Fernsehen ist fabelhaft. Man bekommt nicht nur Kopfschmerzen davon, sondern erfährt auch gleich in der Werbung, welche Tabletten dagegen helfen
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19.08.2005, 06:33
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#5
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D´r Schwoabaseggel
Registriert seit: 27.05.2004
Ort: Berlin
Fahrzeug: 750i (E32) Bj.03/90
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4 Wochen Fahrverbot
Hallo Engel!
Um das Fahrverbot wirst Du leider nicht herumkommen! Meines Wissens hast Du jedoch 1/2 - 1 Jahr Zeit, das Fahrverbot anzutreten.
Dies hätte den Vorteil, dass Du der Behörde den Vollzug des Fahrverbotes während deines Urlaubes meldest. Die Fahrerlaubnis kann während dieser Zeit auch bei einem Anwalt deines Vertrauens hinterlegt werde.
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19.08.2005, 09:23
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von Newbie
Um das Fahrverbot wirst Du leider nicht herumkommen! Meines Wissens hast Du jedoch 1/2 - 1 Jahr Zeit, das Fahrverbot anzutreten.
Die Fahrerlaubnis kann während dieser Zeit auch bei einem Anwalt deines Vertrauens hinterlegt werde
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Zum Nachlesen hier mal § 25 StVG:
http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_25.php
Es sind also nicht 4 Wochen, sondern 1 Monat
Es sind max. 4 Monate (seit Eintritt der Rechtskraft) bis zur Abgabe des FS, vgl. § 25 (2a) StVG
Das Gesetz bestimmt, daß der FS in amtliche Verwahrung während der Abgabezeit muß. Woher hast Du das also, daß der eigene Anwalt reicht?
I.ü. gab es Anfang 2005 eine Gesetzesinitiative, wonach die zeitliche Wahlmöglichkeit für die Abgabe des FS gestrichen werden sollte. Weiß jemand, was daraus geworden ist? Ist der oben verlinkte Gesetzestext noch aktuell?
Greets
RS744
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19.08.2005, 09:33
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.08.2002
Ort: Heinsberg
Fahrzeug: Schwedenstahl
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@engel
Sei ein Mann, steh dazu und mach mal 4 Wochen Pause.
Und wenn du mobil bleiben musst, hohl Dir einen 1 EURO Jober von der Argentur für Arbeit und lass dich Chaufieren.
Gruss Toni
__________________
Gruss Toni
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19.08.2005, 09:38
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#8
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Administrator
Registriert seit: 29.06.2001
Ort: Unna
Fahrzeug: i7 xDrive60 (Bj.2022)
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Hallo Horst,
zunächst einmal würde ich - wie ich es vor kurzem bereits an anderer Stelle hier im Forum geschrieben habe - versuchen, da wieder herauszukommen. Versuchst Du Dein Glück und es klappt nicht, so werden die Behörden Dir aber sicher nicht mehr entgegenkommen, was das Fahrverbot betrifft.
Du solltest also nur dagegen angehen, wenn Du eine realistische Chance hast. Schreibe doch mal folgende Fakten dazu:
1.) Wann wurdest Du geblitzt
2.) Wann kam das erste Schreiben
3.) Ist Foto dabei gewesen? Falls ja, kann man Dich gut erkennen? Falls ja, gibt es jemanden, der Dir sehr ähnlich sieht?
4.) Hast Du schon irgendwas unternommen (geantwortet o. ä.)?
Danach kann man leichter entscheiden, ob es ggf. sinnvoll wäre, dagegen vorzugehen oder nicht.
Gruß,
Chriss
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19.08.2005, 09:45
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.08.2002
Ort: Heinsberg
Fahrzeug: Schwedenstahl
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Zitat:
Zitat von engel
Auf einer Autobahn erlaubte 120kmh und ich fahre ein "kleines" Geschwindigkeitsspiel mit einem "unscheinbaren" neuen 5er BMW.
Nunja ich dachte wohl mal schauen was der "Kleine" so kann und er konnte eine Menge, nämlich ein Bildchen blinkend zeigen ***bitte folgen ***
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@Chriss
Wie will man da rauskommen, wenn du von einer mobilen Einheit gefilmt wurdest?
2 Beamte als Zeugen und der Film als Beweismittel.
Gruss Toni
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19.08.2005, 09:52
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von Christian
Schreibe doch mal folgende Fakten dazu:
1.) Wann wurdest Du geblitzt
2.) Wann kam das erste Schreiben
3.) Ist Foto dabei gewesen? Falls ja, kann man Dich gut erkennen? Falls ja, gibt es jemanden, der Dir sehr ähnlich sieht?
4.) Hast Du schon irgendwas unternommen (geantwortet o. ä.)?
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Ähm,
ich glaube Du solltest Engel's Post mal erneut lesen:
Zitat:
Zitat von engel
Auf einer Autobahn erlaubte 120kmh und ich fahre ein "kleines" Geschwindigkeitsspiel mit einem "unscheinbaren" neuen 5er BMW.
Nunja ich dachte wohl mal schauen was der "Kleine" so kann und er konnte eine Menge, nämlich ein Bildchen blinkend zeigen ***bitte folgen ***
Abgelesen vom Tacho 210kmh, Toleranz abgezogen verbleiben lt der netten Dame 170kmh also 50kmh.
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-> Sie haben ihn angehalten, nicht stationär geblitzt  . Und die Geschwindigkeitsmessung erfolgte durch Hinterherfahren, deshalb der heftige Abzug (Tacho abgelesen 210 km/h, auf 170 km/h heruntergerechnet. Auch für Hinterherfahren sehr großzügig! Wahrscheinlich Nachfahrstrecke zu kurz, oder Tacho nicht geeicht?)
Deshalb helfen ihm Deine Überlegungen nicht viel weiter. Wichtiger ist vielmehr: jeder Richter, den er mit der Sache beschäftigt, wird die 210 km/h im 120er Bereich auch lesen. Und gegen ihn eingestellt sein.
Just my 2C
RS744
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