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Alt 17.04.2005, 16:24   #1
Antalya
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Heissen Danke erstmal!
Hab dazu noch dies gefunden:

Rechtslage bei älteren Fahrzeugen schwierig

Bei Fahrzeugen, die älter als zwei Jahre sind, gilt bis zu zehn Jahre lang das so genannte Produkthaftungsrecht. Dadurch ist der Hersteller gezwungen, für alle Schäden zu haften, die durch ein fehlerhaftes Fahrzeug verursacht werden, nicht aber für die Schäden oder den Mangel am Fahrzeug selbst. Wollen Sie wissen, welche Mängel bei Ihrem Fahrzeug schon aufgetreten sind, können Sie sich beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erkundigen. Denn durch das so genannte Produktsicherungsgesetz sind die Autohersteller verpflichtet, dort alle sicherheitsrelevanten Mängel zu melden.

Wenn ich das recht verstehe,muss ich erst´n Abflug machen,dann kann ich
den Hersteller für seine Schlamperei haftbar machen ?

Wehret den Anfängen,kann ich dazu nur sagen !

Und wer hat den Link nach Flensburg ?
(Nicht den zu Beate U.*g*)

Tschö,
Antalya
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Alt 17.04.2005, 18:54   #2
FranzR
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von FranzR
 
Registriert seit: 06.04.2005
Ort: Würzburg
Fahrzeug: 528i Bj. 99, VW T3, Yamaha YZF
Standard

Hi,

genauso wie die Schrauben beim Ölrohr im Kopf es alten 6-Zylinders, sichere ich die Ölpumpe mit Sicherungsdraht, wenn ich das mal auseinander habe. Dann kann ich wenigstens ruhig schlafen.

Bei meinem 8 Zylinder kommt das beim nächsten Ölwechsel (200.000). Hoffentlich reicht das noch
Und -als ebenfalls Neuling hier kann ich dir die Tipps und Tricks Ecke, sowie die gezielte Suche bei konkreten Problemen wärmstens empfehlen. Ich habe da schon stundenlang interessante Beiträge durchgelesen, z.B. die Zeit und geldsparende Reparatur der elektrischen Kopfstütze (gestern gemacht...) und viele andere Sachen. Auch das englische Reparaturhandbuch ist sehr nützlich.

Ich habe noch nie so ein gutes Autoforum gesehen. Kompliment an die Macher.

CU, Franz
FranzR ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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