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		|  02.09.2004, 19:20 | #21 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 13.02.2003 
				
Ort: München 
Fahrzeug: 730i V8 (E32), 735i(E32), 750i(E32)
				
				
				
				
				      | 
				 @Knuffel 
 Hi Knuffel, 
o.k. ich habe den Beitrag nochmal genau gelesen.... Asche über mein Haupt, da steht tatsächlich nix davon drin, dass Du evtl. den Schaden nicht selbst beglichen hast. Insofern, betrachte dies als ehrlich gemeinte Entschuldigung von mir. Da habe ich doch wohl tatsächlich ein wenig voreilig in die Tasten gehauen     . 
 
Aber mit diesem Thema hatte ich auch schon mal Probleme, da geht mir mittlerweile ein wenig die Hutschnur hoch. Daher habe ich Deinen Text wohl etwas zu emotional beantwortet. 
 
Ich habe sicherlich Verständnis dafür, wenn sich ein Kind losreißt und einen Schaden verursacht, dass dann kaum jemand was dafür kann. Und genau dieser Fall gehört aber versichert!! (Selbst mein Hund ist für sowas versichert, warum geht das bei einem Kind nicht???     ) 
Und wenn es diese mir immer noch unverständliche Gesetzesregelung nicht gäbe, gäbe es auch entsprechende Versicherungen. Dann kann jeder selbst entscheiden, ob er das Schadensrisiko selbst trägt oder eben versichert.  
Mir leuchtet einfach nicht ein, warum man Schäden verursachen kann, die Dritte durchaus finanziell spürbar schädigen können, und keiner ist dafür verantwortlich. Dass das Kind nix dafür kann, ist schon o.k., deswegen sollte das versichert sein. Wenn diese Versicherung jetzt sagt, es liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor, dann ist die natürlich raus, gleichzeitig sind aber die Eltern dran. Damit bleibt aber nie der völlig unbeteiligte Dritte auf seinem Schaden sitzen. Aber vielleicht schafft es irgendwann mal jemand, mir die aktuelle Regelung so zu erklären, dass auch ich sie verstehe....    .
 
Also, Knuffel, ich hoffe Du bist nochmal nachsichtig. Ich gelobe Besserung für's nächste mal....
 
Gruß, 
Christian. |  
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		|  02.09.2004, 19:38 | #22 |  
	| † 2023 
				 
				Registriert seit: 20.10.2002 
				
Ort:  
Fahrzeug: E32, Velociped NL
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von christian d
					
				 Hi Knuffel,
 o.k. ich habe den Beitrag nochmal genau gelesen.... Asche über mein Haupt,
 Gruß,
 Christian.
 |  Hi,Christian !
  
Auch wenn mir der Gesetzgeber das Hintertürchen der Altersbegrenzung 
aufmacht,bin ich doch für meine Kinder in der Verantwortung.
  
Und ob man dieser dann nachkommen will,oder es auf Institutionen á la 
Gesetzgeber/Versicherungen verlagern möchte,ist eine Frage von Moral  
und Gewissen.
  
DAS ist es auch,was hier leider indirekt zur Diskussion gestellt ist. 
Daher auch die Emotionen,denke ich mal.
  
Gruß 
Knuffel
  
P.S.: 
Selbstverständlich habe ich den Schaden bezahlt. 
War ja MEIN Sohn..... 
zumindestens behauptet das meine Frau..   
				 Geändert von knuffel (02.09.2004 um 21:00 Uhr).
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		|  02.09.2004, 22:19 | #23 |  
	| Mitglied 
				 
				Registriert seit: 20.08.2004 
				
Ort: Moehnesee 
Fahrzeug: 735 i E32 735 i E38 V8
				
				
				
				
				      | 
 Manchmal hat man bei seiner eigenen Privathaftpflichtversicherung eine Ausfallklausel drin. 
 Schau mal nach.
 
 Es folgt ein Zitat:
 
 Ein Schadenersatzanspruch lässt sich nicht immer durchsetzen.
 Grund:
 Der Schuldige hat keine Privathaftpflichtversicherung und zu wenig Geld, um die Rechnung selbst zu bezahlen.
 Ausweg:
 Das Opfer hat eine eigene Privathaftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung abgeschlossen.
 
 Je nach Versicherer ist diese Forderungsausfallversicherung mit oder ohne Zuschlag zu haben.
 
 Keine Hilfe ist die Ausfalldeckung, wenn der Schuldige unbekannt ist, zum Beispiel weil er Fahrerflucht beging oder ein Schaden durch höhere Gewalt eingetreten ist.
 
 
 Viele Grüße
 
 Jürgen
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		|  03.09.2004, 01:35 | #24 |  
	| U2U Geheimhalter 
				 
				Registriert seit: 30.01.2003 
				
Ort: Dorsten 
Fahrzeug: E34 Touring 520 M50 Bj.05/1996
				
				
				
				
				      | 
				  
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von Jürgen 59519
					
				 Manchmal hat man bei seiner eigenen Privathaftpflichtversicherung eine Ausfallklausel drin. 
 Schau mal nach.
 
 Es folgt ein Zitat:
 
 Ein Schadenersatzanspruch lässt sich nicht immer durchsetzen.
 Grund:
 Der Schuldige hat keine Privathaftpflichtversicherung und zu wenig Geld, um die Rechnung selbst zu bezahlen.
 Ausweg:
 Das Opfer hat eine eigene Privathaftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung abgeschlossen.
 
 Je nach Versicherer ist diese Forderungsausfallversicherung mit oder ohne Zuschlag zu haben.
 
 Keine Hilfe ist die Ausfalldeckung, wenn der Schuldige unbekannt ist, zum Beispiel weil er Fahrerflucht beging oder ein Schaden durch höhere Gewalt eingetreten ist.
 
 
 Viele Grüße
 
 Jürgen
 |  Ich brauche aber ein (Zitat aus einer Versicherung):
 
Rechtskräftiges, vollstreckbares Urteil 
im Sinne dieser Bedingungen ist auch 
ein Versäumnis- oder 
Anerkennungsurteil, ein 
Vollstreckungsbescheid oder 
gerichtlicher vollstreckungsfähiger 
Vergleich oder notarielles 
Schuldanerkenntnis mit 
Unterwerfungsklausel, aus der 
hervorgeht, dass sich der Dritte 
persönlich der sofortigen 
Zwangsvollstreckung in sein gesamtes 
Vermögen unterwirft.
 
Das heißt wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt ist gibt es immer noch kein Geld.   
Leider nutzt da die Ausfalldeckung auch nichts. 
Ich klink mich aber jetzt lieber aus, denn entweder alles  richtig erklären oder garnicht. Zudem finde ich den Schutz für Kleinkinder wenn die Eltern nicht fahrlässig handeln sehr wichtig trotz des Schadens den man dann selbst tragen muß.
				__________________Gandalf
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		|  03.09.2004, 11:31 | #25 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 16.04.2002 
				
Ort: Wien 
Fahrzeug: Mercedes SL 500 (R230)
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von stocki
					
				 Was ich nicht verstehe ist, wie man zu dem Schluss kommt, dass keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, obwohl das Auto ausgedehente Beschaedigungen erlitten hat, woraus abgeleitet werden kann, dass die Kinder sich  offensichtlich doch fuer eine laengere Zeit unbeaufsichtigt an dem Kfz austoben konnten?
 Vielleicht koennte dieser Gedanke von einem der Rechtskundigen hier aufgenommen werden, und erklaert werden, ob und wie ich hier falsch liege.
 
 Gruss
 
 Martin
 |  Dere,
 
auch ich moechte keine Rechtsberatung abgeben. m(Ich bin nur mit dem oesterreichischen Recht vertraut und nicht mit dem Deutschen --> leiten sich aber beide vom roemischen Recht ab     )
 
Also "Vernachlaessigung der Aufsichtspflicht" in einfachen Wort erklaert: Wenn das Kind zu Dir (als vater) sagt, dass es radfahren im Hof geht geht, kannst Du darauf vertrauen - auch wenn es sofort den 750 kaputt macht. Anders sieht es aus, wenn das Kind - auf wienerisch - a bissl deppat ist und schon oft gegenstaende kaputt gemacht hat UND du davon weisst.
 
Es gibt eine Moeglichkeit, wie Du dennoch zu Deinem Geld kommen kannst. Klage die andere Partei. Da prinzipiell eine Versicherung besteht, liegt es im Ermaessen des Richters, die Versicherung anzuweisen den Schaden (eventuell auch nur teilweise) zu bezahlen. Dazu musst du aber klagen...und wie wir wissen, gibt es vor Gericht NUR ein Urteil - Gerechtigkeit gibt es im Himmel!     
PS: Von den Kids wirst Du (auch nicht wenn Sie arbeiten gehen) nie Geld sehen.
 
schoenen Tag, 
Gertschi |  
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		|  03.09.2004, 22:07 | #26 |  
	| Milchliebhaber 
				 
				Registriert seit: 30.10.2003 
				
Ort: Sauerland 
Fahrzeug: BMW E61 525dA
				
				
				
				
				      | 
 Ich glaube hier sollte mal etwas grundsätzlich geklärt werden - man kann kinder unter 7 sehr wohl versichern. In der normalen Familienhaftpflicht ist es so, dass Kinder unter 7 nicht versichert sind - kann man aber extra versichern.Kostet für meine 5-jährige Tochter ( von Geburt an ) so 30 Euro p r o  J a h r !!!!!!!!!!! Das ist nun nicht der Betrag der einen arm macht - aber im Ernstfall den Geschädigten glücklich und es gibt keinen Ärger.
 Leider ist es doch aber so, dass die meisten Leute doch gar keine Ahnung habe, was in ihren Policen steht.
 
 Güße,
 Wolf730
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		|  04.09.2004, 11:25 | #27 |  
	| nina gari mzee 
				 
				Registriert seit: 25.01.2004 
				
Ort: bei Karlsruhe 
Fahrzeug: MB 560 SEC
				
				
				
				
				      | 
 Die Idee von Jürgen 59519 mit der Forderungsausfalldeckung ist nicht schlecht, leider wirkungslos in diesem Fall - denn die Ausfalldeckung leistet nur dann, wenn der Schadenverursacher a) haftbar zu machen ist
 b) keine Privathaftpflicht hat
 und
 c) den Schaden nicht aus eigener Tasche bezahlen kann ("nichts zu holen ist")
 Alle drei Punkte greifen wohl nicht in diesem Fall.
 
 Das beste ist wirklich was schon mehrfach erwähnt wurde: jeder mit Kindern unter 7 Jahre sollte die Klausel "Gefälligkeitsschäden und Deliktsunfähigkeit" in die PHV mit einschließen. Bei vielen Versicherern ist das in der "Toppolice" oder wie auch immer die dann heißt automatisch mit dabei.
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		|  24.09.2004, 14:45 | #28 |  
	| Mitglied BMW7er-Club 
				 
				Registriert seit: 18.06.2003 
				
Ort: Edemissen 
Fahrzeug: leider z.Zt. keinen 7er
				
				
				
				
				      | 
				  
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von Jürgen 59519
					
				 Manchmal hat man bei seiner eigenen Privathaftpflichtversicherung eine Ausfallklausel drin. 
 Schau mal nach.
 
 Es folgt ein Zitat:
 
 Ein Schadenersatzanspruch lässt sich nicht immer durchsetzen.
 Grund:
 Der Schuldige hat keine Privathaftpflichtversicherung und zu wenig Geld, um die Rechnung selbst zu bezahlen.
 Ausweg:
 Das Opfer hat eine eigene Privathaftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung abgeschlossen.
 
 Je nach Versicherer ist diese Forderungsausfallversicherung mit oder ohne Zuschlag zu haben.
 
 Keine Hilfe ist die Ausfalldeckung, wenn der Schuldige unbekannt ist, zum Beispiel weil er Fahrerflucht beging oder ein Schaden durch höhere Gewalt eingetreten ist.
 
 
 Viele Grüße
 
 Jürgen
 |  Lieber Jürgen,
 
die Klausel hast Du aber auch falsch augelegt, denn Voraussetzung bei dieser Klausel ist auch, dass die Haftung des anderen nach dem BGB gegeben ist - was bei den Kindern unter 7 Jahren (im Straßenverkehr unter 10 !!!) eben gerade nicht  der Fall ist.
 
Die einzige Alternative wäre eine Police, wie sie z.B. die Allianz anbietet, wo dann auch Schäden bei Kindern mit eingeschlossen sind, die eben genau unter diese Kategorie fallen. Allerdings ist hier die Summe begrenzt - wobei es im hier behandelten Fall wohl dicke ausgereicht hätte.
 
Ich sehe hier allerdings noch ein anderes Problem: Diese Kratzer haben die Kinder nicht aus Versehen gemacht, sonder vorsätzlich ! Und das wiederum schließt eine Haftpflichtversicherung sowieso grundsätzlich aus laut AHB!!
 
Gruß Norbert |  
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		|  24.09.2004, 15:04 | #29 |  
	| Mitglied 
				 
				Registriert seit: 20.08.2004 
				
Ort: Moehnesee 
Fahrzeug: 735 i E32 735 i E38 V8
				
				
				
				
				      | 
 @ Norbert
 War ja nur ne Idee - manchmal denkt man nicht dran. Bin kein Versicherungsspezi.
 
 Habe wieder was dazugelernt. - Danke !
 
 viele Grüße
 
 Jürgen
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		|  24.09.2004, 17:26 | #30 |  
	| iss schon Frühling ?!? 
				 
				Registriert seit: 03.09.2003 
				
Ort: mierlo 
Fahrzeug: kein 735er mehr,nun Buell 1125R
				
				
				
				
				      | 
 also, ich kann mich noch daran erinnern, als unser Bengel vor ca.12 Jahren mal ne Autoscheibe mit nem Stein getroffen hat (mitten im Wald      ) ....und wir unsere Nummer hinterließen, rief uns die Versicherung an, und meinte, uns wurde hier ein Schaden gemeldet,da Ihr Kind aber noch in "diesem " Alter ist, müssen wir nicht zahlen,wenn sie nicht wollen.....aber ein einfaches ok. am Telefon von uns hat gereicht,und der Schaden wurde beglichen.....dafür zahl ich doch Versicherung,sonnst hätt ichs mir ja sparen können,oder hätte keine Nummer hinterlassen......ts ts ts...manchmal frag ich mich aber auch,was das alles soll...
 
Grüße Ralle
				__________________ 
				"Wenn Gott gewollt hätte, dass Frauen zur See fahren, dann hätte er das Meer rosa gemacht und nicht blau"    http://www.schnip.de |  
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