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Alt 02.09.2004, 19:20   #21
christian d
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von christian d
 
Registriert seit: 13.02.2003
Ort: München
Fahrzeug: 730i V8 (E32), 735i(E32), 750i(E32)
Standard @Knuffel

Hi Knuffel,

o.k. ich habe den Beitrag nochmal genau gelesen.... Asche über mein Haupt, da steht tatsächlich nix davon drin, dass Du evtl. den Schaden nicht selbst beglichen hast. Insofern, betrachte dies als ehrlich gemeinte Entschuldigung von mir. Da habe ich doch wohl tatsächlich ein wenig voreilig in die Tasten gehauen .

Aber mit diesem Thema hatte ich auch schon mal Probleme, da geht mir mittlerweile ein wenig die Hutschnur hoch. Daher habe ich Deinen Text wohl etwas zu emotional beantwortet.

Ich habe sicherlich Verständnis dafür, wenn sich ein Kind losreißt und einen Schaden verursacht, dass dann kaum jemand was dafür kann. Und genau dieser Fall gehört aber versichert!! (Selbst mein Hund ist für sowas versichert, warum geht das bei einem Kind nicht??? )
Und wenn es diese mir immer noch unverständliche Gesetzesregelung nicht gäbe, gäbe es auch entsprechende Versicherungen. Dann kann jeder selbst entscheiden, ob er das Schadensrisiko selbst trägt oder eben versichert.
Mir leuchtet einfach nicht ein, warum man Schäden verursachen kann, die Dritte durchaus finanziell spürbar schädigen können, und keiner ist dafür verantwortlich. Dass das Kind nix dafür kann, ist schon o.k., deswegen sollte das versichert sein. Wenn diese Versicherung jetzt sagt, es liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor, dann ist die natürlich raus, gleichzeitig sind aber die Eltern dran. Damit bleibt aber nie der völlig unbeteiligte Dritte auf seinem Schaden sitzen. Aber vielleicht schafft es irgendwann mal jemand, mir die aktuelle Regelung so zu erklären, dass auch ich sie verstehe.... .

Also, Knuffel, ich hoffe Du bist nochmal nachsichtig. Ich gelobe Besserung für's nächste mal....

Gruß,
Christian.
christian d ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2004, 19:38   #22
knuffel
† 2023
 
Benutzerbild von knuffel
 
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
Standard

Zitat:
Zitat von christian d
Hi Knuffel,

o.k. ich habe den Beitrag nochmal genau gelesen.... Asche über mein Haupt,
Gruß,
Christian.
Hi,Christian !

Auch wenn mir der Gesetzgeber das Hintertürchen der Altersbegrenzung
aufmacht,bin ich doch für meine Kinder in der Verantwortung.

Und ob man dieser dann nachkommen will,oder es auf Institutionen á la
Gesetzgeber/Versicherungen verlagern möchte,ist eine Frage von Moral
und Gewissen.

DAS ist es auch,was hier leider indirekt zur Diskussion gestellt ist.
Daher auch die Emotionen,denke ich mal.

Gruß
Knuffel

P.S.:
Selbstverständlich habe ich den Schaden bezahlt.
War ja MEIN Sohn.....
zumindestens behauptet das meine Frau..

Geändert von knuffel (02.09.2004 um 21:00 Uhr).
knuffel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2004, 22:19   #23
Jürgen 59519
Mitglied
 
Registriert seit: 20.08.2004
Ort: Moehnesee
Fahrzeug: 735 i E32 735 i E38 V8
Standard

Manchmal hat man bei seiner eigenen Privathaftpflichtversicherung eine Ausfallklausel drin.

Schau mal nach.

Es folgt ein Zitat:

Ein Schadenersatzanspruch lässt sich nicht immer durchsetzen.
Grund:
Der Schuldige hat keine Privathaftpflichtversicherung und zu wenig Geld, um die Rechnung selbst zu bezahlen.
Ausweg:
Das Opfer hat eine eigene Privathaftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung abgeschlossen.

Je nach Versicherer ist diese Forderungsausfallversicherung mit oder ohne Zuschlag zu haben.

Keine Hilfe ist die Ausfalldeckung, wenn der Schuldige unbekannt ist, zum Beispiel weil er Fahrerflucht beging oder ein Schaden durch höhere Gewalt eingetreten ist.


Viele Grüße

Jürgen
Jürgen 59519 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2004, 01:35   #24
gandalf
U2U Geheimhalter
 
Benutzerbild von gandalf
 
Registriert seit: 30.01.2003
Ort: Dorsten
Fahrzeug: E34 Touring 520 M50 Bj.05/1996
Standard

Zitat:
Zitat von Jürgen 59519
Manchmal hat man bei seiner eigenen Privathaftpflichtversicherung eine Ausfallklausel drin.

Schau mal nach.

Es folgt ein Zitat:

Ein Schadenersatzanspruch lässt sich nicht immer durchsetzen.
Grund:
Der Schuldige hat keine Privathaftpflichtversicherung und zu wenig Geld, um die Rechnung selbst zu bezahlen.
Ausweg:
Das Opfer hat eine eigene Privathaftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung abgeschlossen.

Je nach Versicherer ist diese Forderungsausfallversicherung mit oder ohne Zuschlag zu haben.

Keine Hilfe ist die Ausfalldeckung, wenn der Schuldige unbekannt ist, zum Beispiel weil er Fahrerflucht beging oder ein Schaden durch höhere Gewalt eingetreten ist.


Viele Grüße

Jürgen
Ich brauche aber ein (Zitat aus einer Versicherung):

Rechtskräftiges, vollstreckbares Urteil
im Sinne dieser Bedingungen ist auch
ein Versäumnis- oder
Anerkennungsurteil, ein
Vollstreckungsbescheid oder
gerichtlicher vollstreckungsfähiger
Vergleich oder notarielles
Schuldanerkenntnis mit
Unterwerfungsklausel, aus der
hervorgeht, dass sich der Dritte
persönlich der sofortigen
Zwangsvollstreckung in sein gesamtes
Vermögen unterwirft.


Das heißt wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt ist gibt es immer noch kein Geld.
Leider nutzt da die Ausfalldeckung auch nichts.
Ich klink mich aber jetzt lieber aus, denn entweder alles richtig erklären oder garnicht. Zudem finde ich den Schutz für Kleinkinder wenn die Eltern nicht fahrlässig handeln sehr wichtig trotz des Schadens den man dann selbst tragen muß.
__________________
Gandalf
gandalf ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2004, 11:31   #25
Gertschi
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Gertschi
 
Registriert seit: 16.04.2002
Ort: Wien
Fahrzeug: Mercedes SL 500 (R230)
Standard

Zitat:
Zitat von stocki
Was ich nicht verstehe ist, wie man zu dem Schluss kommt, dass keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, obwohl das Auto ausgedehente Beschaedigungen erlitten hat, woraus abgeleitet werden kann, dass die Kinder sich offensichtlich doch fuer eine laengere Zeit unbeaufsichtigt an dem Kfz austoben konnten?

Vielleicht koennte dieser Gedanke von einem der Rechtskundigen hier aufgenommen werden, und erklaert werden, ob und wie ich hier falsch liege.

Gruss

Martin
Dere,

auch ich moechte keine Rechtsberatung abgeben. m(Ich bin nur mit dem oesterreichischen Recht vertraut und nicht mit dem Deutschen --> leiten sich aber beide vom roemischen Recht ab )

Also "Vernachlaessigung der Aufsichtspflicht" in einfachen Wort erklaert: Wenn das Kind zu Dir (als vater) sagt, dass es radfahren im Hof geht geht, kannst Du darauf vertrauen - auch wenn es sofort den 750 kaputt macht. Anders sieht es aus, wenn das Kind - auf wienerisch - a bissl deppat ist und schon oft gegenstaende kaputt gemacht hat UND du davon weisst.

Es gibt eine Moeglichkeit, wie Du dennoch zu Deinem Geld kommen kannst. Klage die andere Partei. Da prinzipiell eine Versicherung besteht, liegt es im Ermaessen des Richters, die Versicherung anzuweisen den Schaden (eventuell auch nur teilweise) zu bezahlen. Dazu musst du aber klagen...und wie wir wissen, gibt es vor Gericht NUR ein Urteil - Gerechtigkeit gibt es im Himmel!

PS: Von den Kids wirst Du (auch nicht wenn Sie arbeiten gehen) nie Geld sehen.

schoenen Tag,
Gertschi
Gertschi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2004, 22:07   #26
Wolf730
Milchliebhaber
 
Benutzerbild von Wolf730
 
Registriert seit: 30.10.2003
Ort: Sauerland
Fahrzeug: BMW E61 525dA
Standard

Ich glaube hier sollte mal etwas grundsätzlich geklärt werden - man kann kinder unter 7 sehr wohl versichern. In der normalen Familienhaftpflicht ist es so, dass Kinder unter 7 nicht versichert sind - kann man aber extra versichern.
Kostet für meine 5-jährige Tochter ( von Geburt an ) so 30 Euro p r o J a h r !!!!!!!!!!! Das ist nun nicht der Betrag der einen arm macht - aber im Ernstfall den Geschädigten glücklich und es gibt keinen Ärger.
Leider ist es doch aber so, dass die meisten Leute doch gar keine Ahnung habe, was in ihren Policen steht.

Güße,
Wolf730
Wolf730 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.09.2004, 11:25   #27
HC6666
nina gari mzee
 
Benutzerbild von HC6666
 
Registriert seit: 25.01.2004
Ort: bei Karlsruhe
Fahrzeug: MB 560 SEC
Standard

Die Idee von Jürgen 59519 mit der Forderungsausfalldeckung ist nicht schlecht, leider wirkungslos in diesem Fall - denn die Ausfalldeckung leistet nur dann, wenn der Schadenverursacher
a) haftbar zu machen ist
b) keine Privathaftpflicht hat
und
c) den Schaden nicht aus eigener Tasche bezahlen kann ("nichts zu holen ist")
Alle drei Punkte greifen wohl nicht in diesem Fall.

Das beste ist wirklich was schon mehrfach erwähnt wurde: jeder mit Kindern unter 7 Jahre sollte die Klausel "Gefälligkeitsschäden und Deliktsunfähigkeit" in die PHV mit einschließen. Bei vielen Versicherern ist das in der "Toppolice" oder wie auch immer die dann heißt automatisch mit dabei.
__________________
Viele Grüße
HC6666

Klickst Du hier:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.schlafzimmerbett.de
HC6666 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.09.2004, 14:45   #28
Crazy
Mitglied BMW7er-Club
 
Benutzerbild von Crazy
 
Registriert seit: 18.06.2003
Ort: Edemissen
Fahrzeug: leider z.Zt. keinen 7er
Standard

Zitat:
Zitat von Jürgen 59519
Manchmal hat man bei seiner eigenen Privathaftpflichtversicherung eine Ausfallklausel drin.

Schau mal nach.

Es folgt ein Zitat:

Ein Schadenersatzanspruch lässt sich nicht immer durchsetzen.
Grund:
Der Schuldige hat keine Privathaftpflichtversicherung und zu wenig Geld, um die Rechnung selbst zu bezahlen.
Ausweg:
Das Opfer hat eine eigene Privathaftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung abgeschlossen.

Je nach Versicherer ist diese Forderungsausfallversicherung mit oder ohne Zuschlag zu haben.

Keine Hilfe ist die Ausfalldeckung, wenn der Schuldige unbekannt ist, zum Beispiel weil er Fahrerflucht beging oder ein Schaden durch höhere Gewalt eingetreten ist.


Viele Grüße

Jürgen
Lieber Jürgen,

die Klausel hast Du aber auch falsch augelegt, denn Voraussetzung bei dieser Klausel ist auch, dass die Haftung des anderen nach dem BGB gegeben ist - was bei den Kindern unter 7 Jahren (im Straßenverkehr unter 10 !!!) eben gerade nicht der Fall ist.

Die einzige Alternative wäre eine Police, wie sie z.B. die Allianz anbietet, wo dann auch Schäden bei Kindern mit eingeschlossen sind, die eben genau unter diese Kategorie fallen. Allerdings ist hier die Summe begrenzt - wobei es im hier behandelten Fall wohl dicke ausgereicht hätte.

Ich sehe hier allerdings noch ein anderes Problem: Diese Kratzer haben die Kinder nicht aus Versehen gemacht, sonder vorsätzlich! Und das wiederum schließt eine Haftpflichtversicherung sowieso grundsätzlich aus laut AHB!!

Gruß Norbert
Crazy ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.09.2004, 15:04   #29
Jürgen 59519
Mitglied
 
Registriert seit: 20.08.2004
Ort: Moehnesee
Fahrzeug: 735 i E32 735 i E38 V8
Standard

@ Norbert

War ja nur ne Idee - manchmal denkt man nicht dran. Bin kein Versicherungsspezi.

Habe wieder was dazugelernt. - Danke !

viele Grüße

Jürgen
Jürgen 59519 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.09.2004, 17:26   #30
Eagle 1
iss schon Frühling ?!?
 
Benutzerbild von Eagle 1
 
Registriert seit: 03.09.2003
Ort: mierlo
Fahrzeug: kein 735er mehr,nun Buell 1125R
Standard

also, ich kann mich noch daran erinnern, als unser Bengel vor ca.12 Jahren mal ne Autoscheibe mit nem Stein getroffen hat (mitten im Wald ) ....und wir unsere Nummer hinterließen, rief uns die Versicherung an, und meinte, uns wurde hier ein Schaden gemeldet,da Ihr Kind aber noch in "diesem " Alter ist, müssen wir nicht zahlen,wenn sie nicht wollen.....aber ein einfaches ok. am Telefon von uns hat gereicht,und der Schaden wurde beglichen.....dafür zahl ich doch Versicherung,sonnst hätt ichs mir ja sparen können,oder hätte keine Nummer hinterlassen......ts ts ts...manchmal frag ich mich aber auch,was das alles soll...

Grüße Ralle
__________________
"Wenn Gott gewollt hätte, dass Frauen zur See fahren, dann hätte er das Meer rosa gemacht und nicht blau" Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.schnip.de
Eagle 1 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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