


BMW 7er (G11/G12 LCI) |
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BMW 7er (G11/G12) |
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01.10.2016, 14:19
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992.2-GTS Cabrio 12/2024
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[oberlehrermodus on]
Übrigens, die Wand elung gibt es seit der Schuldrechtsreform nicht mehr. Das läuft jetzt über die Vorschriften des Rücktritts. Praktisch geändert hat sich aber in der Durchführung nichts.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wandelung
[oberlehrermodus off]
Viele Grüße & Schönes Wochenende
Klaus
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01.10.2016, 15:13
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.09.2010
Ort: Regensburg
Fahrzeug: 750d xDrive G11, 11.2016 und 1 F20 120i, 08.2018 und 1 Skoda Superb Combi
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Zitat:
Zitat von Klaus H.
[oberlehrermodus on]
Übrigens, die Wand elung gibt es seit der Schuldrechtsreform nicht mehr. Das läuft jetzt über die Vorschriften des Rücktritts. Praktisch geändert hat sich aber in der Durchführung nichts.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wandelung
[oberlehrermodus off]
Viele Grüße & Schönes Wochenende
Klaus
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Bayern Modus ein
Habe die Ehre,
Bei uns hoast des Wandlung, weil bei uns gibt's da koar "e" ned, host mi?
Das des bei de Preissn "Rücktritt vom Kaufvertrag" hoast, wissma scho.
Bayern Modus aus
Gruß
Sophisto
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01.10.2016, 16:27
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#3
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† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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Tja,
auch bei de Preissn hoast des "Wandlung" und ned Wandelung, denn es wandelt hier keiner aber auch gar keiner. 
Wandlung
Aber das ist ähnlich wie mit dem "Standart", da meinen wohl auch viele das kommt von der "Standarte".  
Schöne Grüße
Horst
__________________
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01.10.2016, 18:56
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 11.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Ich hab mir eben auch erst mal bei dem Wikilink die Augen gerieben... in meiner 34-jährigen kaufmännischen Berufspraxis hab ich noch nie was von Wandelung gehört und kenne das nur als Wandlung.
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02.10.2016, 09:23
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992.2-GTS Cabrio 12/2024
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Leute, ich habe gerade mal in einem älteren Palandt* und in einem älteren Schönfelder** nachgesehen: Da steht Wandelung.
Mir ist dabei durchaus bekannt, dass selbst Juristen Wandlung ohne "e" schreiben. Im Gesetz stand aber "Wandelung". Schließlich war ich oben im Oberlehrermodus.
*Standardkommentar für Zivilrecht. Den hat jeder Rechtsanwalt oder Richter auf dem Schreibtisch stehen.
** Gesetzessammlung (Das ist dieser dicke rote Ordner)
Viele Grüße
Klaus
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03.10.2016, 09:40
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#6
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† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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Dann bleiben wir doch einfach beim Rücktritt, der ist wohl unstrittig! 
Schöne Grüße
Horst
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03.10.2016, 11:01
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#7
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
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Man muss halt sehen, aus welcher Zeit unser BGB stammt.
Dieses wurde in seiner Urfassung im 19. Jahrhundert geschrieben. Da hieß es richtig noch Wandelung.
Da an einem Gesetz - auch in der Rechtschreibung - nur durch den Gesetzgeber etwas geändert wird, hat sich das Wort Wandelung bis zur Schuldrechtsreform gehalten.
Eigentlich also ganz einfach.
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