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Alt 01.10.2016, 14:19   #1
Klaus H.
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992.2-GTS Cabrio 12/2024
Standard

[oberlehrermodus on]

Übrigens, die Wandelung gibt es seit der Schuldrechtsreform nicht mehr. Das läuft jetzt über die Vorschriften des Rücktritts. Praktisch geändert hat sich aber in der Durchführung nichts.

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://de.wikipedia.org/wiki/Wandelung


[oberlehrermodus off]


Viele Grüße & Schönes Wochenende
Klaus
Klaus H. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.10.2016, 15:13   #2
Sophisto
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 11.09.2010
Ort: Regensburg
Fahrzeug: 750d xDrive G11, 11.2016 und 1 F20 120i, 08.2018 und 1 Skoda Superb Combi
Standard

Zitat:
Zitat von Klaus H. Beitrag anzeigen
[oberlehrermodus on]

Übrigens, die Wandelung gibt es seit der Schuldrechtsreform nicht mehr. Das läuft jetzt über die Vorschriften des Rücktritts. Praktisch geändert hat sich aber in der Durchführung nichts.

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://de.wikipedia.org/wiki/Wandelung


[oberlehrermodus off]


Viele Grüße & Schönes Wochenende
Klaus
Bayern Modus ein

Habe die Ehre,

Bei uns hoast des Wandlung, weil bei uns gibt's da koar "e" ned, host mi?

Das des bei de Preissn "Rücktritt vom Kaufvertrag" hoast, wissma scho.

Bayern Modus aus

Gruß
Sophisto
Sophisto ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.10.2016, 16:27   #3
mystica
† 05.12.2021
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von mystica
 
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
Standard

Tja,

auch bei de Preissn hoast des "Wandlung" und ned Wandelung, denn es wandelt hier keiner aber auch gar keiner.

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Wandlung

Aber das ist ähnlich wie mit dem "Standart", da meinen wohl auch viele das kommt von der "Standarte".

Schöne Grüße
Horst
__________________
mystica ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.10.2016, 18:56   #4
Andimp3
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Andimp3
 
Registriert seit: 11.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
Standard

Ich hab mir eben auch erst mal bei dem Wikilink die Augen gerieben... in meiner 34-jährigen kaufmännischen Berufspraxis hab ich noch nie was von Wandelung gehört und kenne das nur als Wandlung.
Andimp3 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2016, 09:23   #5
Klaus H.
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992.2-GTS Cabrio 12/2024
Standard

Leute, ich habe gerade mal in einem älteren Palandt* und in einem älteren Schönfelder** nachgesehen: Da steht Wandelung.

Mir ist dabei durchaus bekannt, dass selbst Juristen Wandlung ohne "e" schreiben. Im Gesetz stand aber "Wandelung". Schließlich war ich oben im Oberlehrermodus.

*Standardkommentar für Zivilrecht. Den hat jeder Rechtsanwalt oder Richter auf dem Schreibtisch stehen.

** Gesetzessammlung (Das ist dieser dicke rote Ordner)


Viele Grüße
Klaus
Klaus H. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.10.2016, 09:40   #6
mystica
† 05.12.2021
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von mystica
 
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
Standard

Dann bleiben wir doch einfach beim Rücktritt, der ist wohl unstrittig!

Schöne Grüße
Horst
mystica ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.10.2016, 11:01   #7
Marks
Mehr als 20 Jahre dabei
 
Benutzerbild von Marks
 
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Ort: Köln
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
Standard

Man muss halt sehen, aus welcher Zeit unser BGB stammt.

Dieses wurde in seiner Urfassung im 19. Jahrhundert geschrieben. Da hieß es richtig noch Wandelung.

Da an einem Gesetz - auch in der Rechtschreibung - nur durch den Gesetzgeber etwas geändert wird, hat sich das Wort Wandelung bis zur Schuldrechtsreform gehalten.

Eigentlich also ganz einfach.
Marks ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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