Zitat:
Zitat von Claus
Darauf kann es nur eine Antwort geben: Scheinbar wird das nicht weiter verfolgt
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Per se wird das wohl tatsächlich nicht verfolgt, aber bei der HU kann es eben auffallen. - Wie dieser Thread beweist.
Und dann könnte man angesichts ausgeblichener Plaketten spitzbübisch eben die Frage stellen: wer bezahlt denn die neue?
In diesem Zusammenhang wäre es u.U. interessant, ob man die ausstellende Stelle nicht schadensersatzpflichtig machen kann - mit Blick darauf, dass so eine Plakette durchaus länger halten darf (und muss?) als von 11 bis es läutet...
... letztlich dann auch vor dem Hintergrund, dass die Plakette maschinenbeschriftet erst gar nicht den Vorgaben entsprechen
kann, weil doch ein "lichtechter Stift, schwarz" zu verwenden ist.
Lichtecht und quasi dauerhaltbar gibt es überhaupt keinen Stift, der die Vorgaben erfüllen könnte.

Frag mal Fa. Edding...
Olli