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Alt 21.08.2013, 22:38   #6
peterpaul
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Benutzerbild von peterpaul
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
Standard

Zitat:
Zitat von rengier Beitrag anzeigen
Ich darf auch keinen Aufschlag auf Materialien machen (nicht einmal Lagerkosten!!!) Wäre schön: ich kaufe ein Implantat für 233 Euro und berechne dann 1200 nur für das Material!

Warum soll das dann eine Werkstatt dürfen???
Das kommt drauf an, wie die Vertragsgestaltung ist:
Wenn der Patient mit dem Labor einen Vertrag hat - dann bezahlt der Kunde den Betrag dem Labor
Wenn der Kunde mit dem ZA einen Vertrag hat - dann kann der ZA doch verlangen, was er will - weil das Rechtsgeschäft mit seinem Lieferanten den Patienten NICHTS angeht!

Beispiel: Zahnersatz:
Kassenpatient:
Das Labor berechnet der Kasse einen bestimmten Betrag für die Leistungserbringung.

Jetzt kommt ein Patient, der sagt, er bezahlt den Zahnersatz aus eigener Tasche.
Und schon wird für DIESELBE QUALITÄT ein Mehrfaches berechnet - für dieselbe Leistung ...

also ist die Preisgestaltung des ZA doch völlig frei.

ein Arzt ist das Musterbeispiel eines freien Gewerbetreibenden - und genauso handelt er auch : PUNKT.

er nimmt von Kunden DAS, was er bekommen kann ........
Das ist freie Marktwirtschaft - nicht mehr und nicht weniger ....
Darauf beruht der Wohlstand unserer Gesellschaft - und das ist auch GUT so -
Nicht umsonst hat der Sozialismus überall abgewirtschaftet .....

mfg
peter
__________________
Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.



20 Jahre Mitglied im Forum: 18.08.2005 - 17.08.2025

Geändert von peterpaul (21.08.2013 um 22:55 Uhr).
peterpaul ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
 


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