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07.06.2013, 16:28
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#31
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Gast
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Zitat:
Zitat von Puck
Falsch, weil: Die Plakette KEINE Urkunde ist!.
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Die Ausgabe der Feinstaubplaketten erfolgt gemäß § 5 KennzVO aufgrund der Angaben in den Fahrzeugpapieren. Dementsprechend stellt die zuständige Stelle die Feinstaubplakette für ein ganz bestimmtes Fahrzeug aus. Das gilt auch dann, wenn die Zuordnung mittels der Kfz-Kennzeichen ausnahmsweise nicht eindeutig ist. Diese Plakette ist eine Urkunde im Sinne des StGB. Indem jemand die Plakette in einem Fahrzeug anbringt, entsteht eine "zusammengesetzte Urkunde".
Durch das Anbringen im falschen Fahrzeug (auch wenn es dasselbe Kennzeichen hat wie das richtige Fahrzeug) wird dem Aussteller der Feinstaubplakette (Urkunde) eine Aussage untergeschoben, die er nicht gemacht hat. Dies erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung (§ 267 StGB).
Geändert von John McClane (07.06.2013 um 16:33 Uhr).
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07.06.2013, 16:50
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#32
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
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Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das eine zusammengesetzte Urkunde ist. Dürfte sich eher um ein Beweiszeichen handeln, die je nach dem auch als Urkunde gesehen werden, z.B. Stempel des Fleischbeschauers, Siegel des Weinprüfers, Eichzeichen usw.
Problem hier: Es lässt sich aus der Plakette nicht erkennen, wer diese ausgestellt hat. Es fehlt die Namensangabe des Ausstellers.
Damit eher keine Urkundenfälschung.
Meines Wissens liegt z. B. bei der vergleichbaren Prüfplakette des TÜV eine Urkundenfälschung nur vor, wenn auch der entsprechende Eintrag in der Zulassungsbescheinigung korrespondierend falsch ist (vgl. Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 91, 319 - ist ein Urteil aus Celle abgedruckt).
So ein Eintrag, der den Aussteller erkennen lässt, fehlt ja bei der Feinstaubplakette.
Will aber nicht ausschließen, da es da mittlerweile was neueres an Rechtsprechung gibt.
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07.06.2013, 16:58
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#33
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Gast
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Der Austeller ist, so bei den Plaketten, die ich bisher sah, immer erkennbar.
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07.06.2013, 17:06
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#34
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
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Wenn das erkennbar ist, dann wäre es Urkundenfälschung.
Bei meinen Plaketten erkenne ich aber nix. Beim 7er hat das die Zulassungsbehörde gemacht. Bei den Neuwagen der Händler.
Sehen gleich aus. Ob es der Händler gemacht hat oder die Zulassungsstelle ist nicht erkennbar.
Oder habe ich Tomaten auf den Augen 
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07.06.2013, 17:17
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#35
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Gast
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Bei meiner Plakette steht der Aussteller expressis verbis drauf.
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07.06.2013, 19:36
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#36
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Marks
Oder habe ich Tomaten auf den Augen 
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Auf meinen steht auch nix. Wenn also nicht immer ein Aussteller ersichtlich ist, kann es ja eigentlich keine Urkundenfälschung sein, denn nach meinem Rechtsverständnis müssten ja alle Plaketten gleich behandelt werden.
Also irgendwie ist das alles ziemlich dubios und ob es eine Urkundenfälschung ist oder nicht, wird von den Juristen und Gerichten völlig unterschiedlich beurteilt.
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"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
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07.06.2013, 20:00
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#37
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Troll aus Leidenschaft
Registriert seit: 02.12.2011
Ort:
Fahrzeug: E34 520i
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Zitat:
Zitat von Winni
Moin Gottle, macht's ned so ein Heckmeck.
Ausdrucken, eintragen, aufpappen und feddisch.... 
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vollkommen richtig.
Ein Bekannter von mir hat die Plakete vor dem Drucken so modifiziert, dass bei näherer Betrachtung das eindeutig keine echte Plakete ist, aber die meisten Polizisten sehen nur einen grüne Kleber und gut ist.
Er fährt damit schon lange in Zonen und wurde noch nie erwischt.
Ich fahr ohne Plakete, dass Teil ist zu häßlich. Ich wurde auch noch nie kontroliert.
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07.06.2013, 20:46
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#38
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.10.2007
Ort: Lübeck
Fahrzeug: Opel Adam Rocks S
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Zitat:
Zitat von Marks
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das eine zusammengesetzte Urkunde ist. Dürfte sich eher um ein Beweiszeichen handeln, die je nach dem auch als Urkunde gesehen werden, z.B. Stempel des Fleischbeschauers, Siegel des Weinprüfers, Eichzeichen usw.
Problem hier: Es lässt sich aus der Plakette nicht erkennen, wer diese ausgestellt hat. Es fehlt die Namensangabe des Ausstellers.
Damit eher keine Urkundenfälschung.
Meines Wissens liegt z. B. bei der vergleichbaren Prüfplakette des TÜV eine Urkundenfälschung nur vor, wenn auch der entsprechende Eintrag in der Zulassungsbescheinigung korrespondierend falsch ist (vgl. Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 91, 319 - ist ein Urteil aus Celle abgedruckt).
So ein Eintrag, der den Aussteller erkennen lässt, fehlt ja bei der Feinstaubplakette.
Will aber nicht ausschließen, da es da mittlerweile was neueres an Rechtsprechung gibt.
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So etwas von "zusammengesetzte Urkunde" habe ich auch gelesen...
Egal, bin auch mit einem Euro 3 Truck (Gelbe Plakette) 11 Monate rum gefahren, der eine "Grüne" drauf hatte.
1x in Leipzig (Innenstadt auf dem Weg zu einem Event im Hotel) haben die "Grünen" geschaut, gelächelt und  gezeigt.
Versteht sich von selbst, das in so einer Lage das Fahrzeug vernünftig aussehen sollte. Eine schwarze Wolke aus dem Auspuff verrät den "Täter" ja umgehend ....
Gruß Guido
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Wer sich verschlechtern will, muss ja erst mal auf ein Niveau kommen, ab dem es wieder abwärts gehen kann..
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09.06.2013, 02:09
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#39
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Gast
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So, Freunde, den Nachtdienst genutzt und ausnahmsweise mal rausgefahren.
An jedem Pkw, den ich heute in unserer Superumweltzone angehalten habe EXTRA auf die bescheuerte Plakette geguckt und siehe da - immer war ein Aussteller erkennbar.
Das macht auch Sinn, denn der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass nur der Pkw eine Feinstaubplakette erhält, der eine führen darf.
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10.06.2013, 13:17
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#40
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.06.2010
Ort: Hildesheim/Giesen
Fahrzeug: Mini Cooper S F56
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Zitat:
Zitat von Monacofranze
Mein Vater möchte eine legale Lösung für dieses Problem, obwohl er nicht sehr oft in Feinstaubzonen muss. Auch ist er nicht wirklich der Typ, der mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt. 
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Fahr einfach ohne Plakette weiter.
Mein Kollege fährt seit Jahren ohne Plakette durch Hannover und hat noch nie was kassiert. Lasst es drauf ankommen.
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