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Alt 17.12.2012, 12:17   #13
E66-Fan
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Benutzerbild von E66-Fan
 
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Klar ist das so.. aber das macht es ja nicht sinnhafter das so hier posten
War zumindest mal als Versuch gedacht. Und selbst wenn es nur 10% der Leute hilft, hat sich die Sache schon gelohnt.

Im Übrigen würde ich nach dem Hinweis von Marks einen Absatz ergänzen:
Zitat:
Die Gewährleistung geht aus dem Gesetz hervor; die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, die im Normalfall zusätzlich bezahlt werden muss.
Wird eine Garantie vereinbart, tritt diese in Ihren Umfängen an die Stelle der Gewährleistung. Die gesetzlichen Ansprüche aus der Gewährleistung bleiben in vollem Umfang bestehen und können nicht ausgeschlossen oder komplett oder teilweise auf die Garantie geschoben werden. Eine solche Klausel ist unzulässig.
Die Rechte bestehen nebeneinander, was bedeutet, dass erst zu prüfen ist, ob die Behebung der Mängel durch die Garantieleistungen gedeckt sind.
Falls dies nicht der Fall ist, kann gegebenenfalls die Gewährleistung greifen. In vielen Sachverhalten käme auch in Frage, dass ein nach Garantievereinbarung begrenzter Teil (wegen Laufleistung, Alter, ..) der Mangelbehebung vom Garantiegeber übernommen wird, und die Differenz zu Lasten des Verkäufers "auf Gewährleistung" abgerechnet würde.
So bleibt der Käufer auf keinen Kosten sitzen und der Verkäufer hat sein Risiko geschmälert, da er sich die gesamten Kosten der Nachbesserung mit dem Garantiegeber teilt.
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
 

Stichworte
garantie, gewährleistung


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