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| VIN Decoder |  |  | 
 Für Infos, Ausstattungs-liste und Füllmengen Ihres BMW, folgend Fahrgestell-Nr. eingeben (die letzten 7 Stellen):
 
 
 
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		|  22.08.2012, 17:30 | #11 |  
	| State of Independence 
				 
				Registriert seit: 20.12.2002 
				
Ort: Leverkusen 
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von Paddy@728i  Schön wärs... |  Zumindest hier ist es so und der Wandel offensichtlich. Glaube natürlich sofort, dass es nicht überall so ist.
 
	Zitat: 
	
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					Zitat von Deserty  Geringe Mängel, die bei der Hauptuntersuchung gefunden wurden, müssen beim Vorzeigen bei der Nachprüfung abgestellt sein. |  Hier wäre aber im Einzelfall zu klären, was überhaupt ein "geringer Mangel" ist. Rost an nichttragenden Teilen gehört im Allgemeinen nicht zu einem "sofort behebbaren geringen Mangel". Ebenso wie kleine Schönheitsfehler im Innenraum, die keinerlei sicherheitsrelevante Bedeutung haben, oft aber als "geringe Mängel" erwähnt werden und auf dem Prüfbericht erscheinen.
				__________________ 
				"Wer sich allzu grün  macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
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		|  27.08.2012, 03:20 | #12 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 26.06.2012 
				
Ort: Köln 
Fahrzeug: BMWs im Wechsel
				
				
				
				
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 Sehe doch mal das positive im Menschen. Der Sachverständige hat ja prinzipiell ein Interesse an der Technik. Privat würde der bestimmt auch etwas durch gehen lassen.Das Problem sind die PCs, besser gesagt die Software und interne Kennzahlen. Wenn ein Prüfer nicht die Kennzahlen erfüllt, findet er hier und dort eine geringen Mangel. Die Zeiten in der der der TÜV weiter gefasst war sind vorbei. Die Nachprüfung ist ja fast usus.
 
				__________________"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
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		|  01.09.2012, 11:32 | #13 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 06.11.2010 
				
Ort: Zürich 
Fahrzeug: 750i 12.91, 750il 11.87, 230e 6.81, 450sel 6.9, C4 2.6E, C280 94', E320 95', E420 97', E500 05', im Alltag Volvo V70II
				
				
				
				
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 ich erinner mich noch an 3 durchrostungen meines w123, als ich die h-zulassung machte.. waren alle als leichte mängel aufgeführt, keinen davon musste ich machen lassen. das defekte rückfahrlicht hab ich dort direkt ausgetauscht. wenn mal also zufällig glühbirnen dabei hat, kann man sie dort direkt wechseln.. der prüfer kann einen ja nicht davon abhalten. 
				__________________Hört endlich auf damit Frank Zappa mit Gott zu vergleichen!
 Er ist zwar ein feiner Kerl - aber er ist nicht Frank Zappa!
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		|  01.09.2012, 12:49 | #14 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 02.05.2012 
				
Ort: Zuhause 
Fahrzeug: E30 M3 Cecotto, E92 M3, 2002turbo, 735i
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von E66-Fan  Mein letzter Stand war:
 Ein "geringer Mangel" bedeutet, dass eine Verkehrgefährdung nicht bzw. nicht zeitnah vorliegt.
 Auch der geringe Mangel ist UNVERZÜGLICH und vollständig durch den Fahrzeughalter zu beseitigen.
 (HINWEISE hingegen nicht.)
 
 Der Prüfer hat allerdings bei der Plakettenvergabe Spielraum:
 So liegt es in seinem Ermessen, ob die Plakette zugeteilt wird, und eine Nachprüfung überflüssig wird, wenn zu erwarten ist, dass der Halter den Mangel unverzüglich beseitigt.
 Allerdings kann er genauso eine Nachprüfung verlangen; selbst wenn "nur" eine Birne der Kennzeichenbeleuchtung defekt ist.
 |  hallo,
 
e66-fan hat recht 
ich lag leider daneben, ja ja, im lauf der jahre verflüchtigt sich so einiges 
der tüv-prüfer in unserer werkstatt hat diese woche die gleiche auskunft gegeben 
auch geringe mängel müssen bei einer nachprüfung behoben sein 
steht auch auf dem prüfbericht
 
vg |  
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		|  01.09.2012, 13:32 | #15 |  
	| Gast | 
 Ach ja, es ist wirklich ne Unverschämtheit, das Mängel am Fahrzeug behoben werden müssen...  
Man, Themenstarter gibt's hier   . |  
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		|  01.09.2012, 19:22 | #16 |  
	| Undercover Mitglied 
				 
				Registriert seit: 20.07.2005 
				
Ort: UN 
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
				
				
				
				
				      | 
 @John McClane:Nunja, es ist schon ärgerlich, wegen einer defekten Kennzeichenbirne nochmal Vorführen zu müssen und die entsprechenden Kosten zu haben..
 Andererseits: Ich überprüfe mein Fahrzeug auch vorher; besonders defekte Birnen kann JEDER vorab beheben..
 
				__________________ Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!Dabei sein ist alles!
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		|  01.09.2012, 21:25 | #17 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 02.05.2012 
				
Ort: Zuhause 
Fahrzeug: E30 M3 Cecotto, E92 M3, 2002turbo, 735i
				
				
				
				
				      | 
 hallo, 
hier gehts doch gar nicht darum mängel nicht zu beseitigen 
oder mit diversen mängeln die plakette zu bekommen 
ich meine jeder vernünftige autofahrer (  denke 7er fahrer sowieso) 
achtet darauf das sein fahrzeug verkehrssicher ist 
kommt halt zweideutig an eine hauptuntersuchung mit geringen mängeln zu bestehen, aber bei einer nachuntersuchung durchzufallen obwohl die groben sachen behoben wurden 
die anfangsfrage ging nur darum!
 
vg |  
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		|  02.09.2012, 00:00 | #18 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 07.05.2010 
				
Ort: Köln 
Fahrzeug: E32-735i (04.89)
				
				
				
				
				      | 
 Deswegen fahre ich auch nicht zum TÜV sondern in eine Mietwerkstatt wo ein Prüfer hinkommt. Wenn so ne Kleinigkeit dann defekt ist kann die Werkstatt schnell aushelfen. |  
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		|  02.09.2012, 10:18 | #19 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 03.01.2010 
				
Ort:  
Fahrzeug: ...
				
				
				
				
				      | 
 Mit Tüv oder Dekra habe ich nur schlechte Erfahrungen gemacht (Raum Aachen). Seit 4 Jahren fahre ich daher stets zur GTÜ. Dort sind dann wenigstens auch ehemalige KFZ-Mechaniker am werke und keine irgendwelche Studierten E-Techniker oder sonstiges, die noch nie am Auto geschraubt haben    
Gott sei Dank, dass wir mittlerweile genügend Alternativen haben:
 
- Tüv 
- KÜS 
- Dekra 
- GTÜ
 
Da findet sich immer einer, der auch was von Autos versteht und die Plaketten nicht nach Tagesform vergibt.
 
Das beste war die Dekra. Bemägelt wurde ein Kugelgelenk vorne Links Ausgeschlagen. Ich konnte an der Rüttelplatte nichts feststellen. Hab das Gelenk extrems gereinigt und am nächsten Tag wieder hin. Siehe da, gleicher Prüfer, gleiche Rüttelplatte und alles war gut. Das Gelenk ist heute noch drin und noch nicht ausgeschlagen. Seitdem GTÜ. Mal sehen wie land   |  
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		|  13.09.2012, 12:38 | #20 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 20.10.2007 
				
Ort: Lübeck 
Fahrzeug: Opel Adam Rocks S
				
				
				
				
				      | 
 Eine Prüfung der Lichtanlage sollte (nicht nur vor der HU) in Abständen obligatorisch sein !!
 Und sollte dennoch das Leuchtmittel bei der Prüfung das Licht der Welt nicht erblicken, habe ich noch keinen Prüfer erlebt, der darüber hinweg sieht (während man(n) sofort und vor Ort) den "Mangel" beseitigt.
 
 Und ein geringer Mangel KANN in 2 Jahren auch ein erheblicher Mangel werden, welcher die gewünschte Plakette gänzlich verhindert...
 
 Bin doch dankbar; denn 4 Augen sehen mehr als 2....
 
 Gruß Guido
 
				__________________Wer sich verschlechtern will, muss ja erst mal auf ein Niveau kommen, ab dem es wieder abwärts gehen kann..
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