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Alt 03.02.2011, 13:18   #9
Claus
State of Independence
 
Benutzerbild von Claus
 
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Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
Standard

Zitat:
Zitat von Carlton Beitrag anzeigen
Ich habe jetzt etliche Gerichtsurteile seit 1979 durchgelesen, die ich finden konnte, und bei keinem Urteil ist es zu einem anderen Ergebnis gekommen...

es wurde immer die tatsächliche Breite, also incl Spiegel, bewertet !
Na und? Wie viele Urteile waren es denn? Das besagt ja noch lange nicht, dass sich die Herren auch wirklich im Recht befinden. Die übernehmen doch solche Urteile sowieso nur von einem anderen, meist höherrangigen Gericht. Ein AG wird wohl kaum ein anderes Urteil fällen als das hier erwähnte OLG, die berufen sich immer wieder auf das eine Falschurteil!

Ich zitiere mich da mal selbst:

Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Wird Zeit, dass der BGH mal für klare Verhältnisse sorgt!
Ich würde jedenfalls ein derartig schludrig formuliertes und praxisfremdes Urteil nicht akzeptieren und ja, ich würde bis zur obersten Instanz gehen! Es kann von einem Autofahrer nicht verlangt werden, dass er Abmessungen kennt, die nicht einmal in den zum Fahrzeug gehörenden Papieren stehen, da steht nämlich nur die Breite ohne Spiegel!

Im Übrigen fahre ich lange genug Auto und ich habe noch nie gehört, dass ein normaler PKW (damit meine ich keinen SUV à la Cayenne) in einer Baustelle rausgezogen wurde, die Polizisten nachgemessen hätten und selbiger Fahrer dann verdonnert wurde.

So ganz nebenbei: Diese Spurbreiten mit 2 m stammen sowieso aus einer Zeit, in der das Volk vornehmlich Volkswagen fuhr, und zwar einen Käfer mit einem Außenspiegel! Es spräche also überhaupt nichts dagegen (außer dass man neue Schilder anfertigen müsste), zur Vermeidung von Missverständnissen und Unstimmigkeiten solche Fahrspuren künftig mit 2,20 m anzugeben bzw. solche so zu bemessen.

Aber scheinbar ist das zu viel verlangt, die Justiz und die ausführenden Organe machen genau an dem Punkt weiter, wo sie sich schon 1960 befanden = weltfremd, praxisfremd und die Augen vor dem technischen Fortschritt und der Realität verschließend. Ohne Grundsatzurteil (BGH) gibt das nichts. Es müsste sich dazu nur ein einziges Mal ein bissiger Anwalt finden.

PS: Bringe doch mal in Erfahrung, wie viele OLG-Urteile vom BGH inzwischen kassiert wurden und zur Neuverhandlung zurückverwiesen wurden.
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