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02.02.2011, 16:30
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#1
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angel-ice@arcor.de
Registriert seit: 11.01.2007
Ort: Hennef (Sieg)
Fahrzeug: Orientblauer E38 750 iL (PD 21.03.1996 / EZ 30.04.1996 / FL-Umbau 12.2008) mit EDC / DSP / DSC / PDC / MK3 / 16:9 / US-codiertes LCM III
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Nun ... Ein Reifenstecher, der vom Eigner des dazu gehörenden Fahrzeugs auf frischer Tat betroffen wurde, wird bei einigermaßen geschicktem Vorgehen durchaus ein Schmerzensgeld von € 3.000,00 für die infolge seines schändlichen Tuns erlittene Unbill, oder anders ausgedrückt vorübergehend spürbar regressive körperliche Unversehrtheit nach kurzem, wenn auch mehr als nur eintägigem stationären Krankenhausaufenthalt, gegen seinen Peiniger geltend machen können .
__________________
LG @ all. Mario - Dissertationsthema: Bewegungsmuster paarweise auftretender Bälle (.)'(.) [SIGPIC][/SIGPIC]
Look into my AngelIce
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02.02.2011, 16:32
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#2
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† 2023
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Zitat:
Zitat von AngelIce
auf frischer Tat betroffen wurde,.
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Ist das Juristendeutsch ?
Gruß
Knuffel 
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02.02.2011, 16:37
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#3
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angel-ice@arcor.de
Registriert seit: 11.01.2007
Ort: Hennef (Sieg)
Fahrzeug: Orientblauer E38 750 iL (PD 21.03.1996 / EZ 30.04.1996 / FL-Umbau 12.2008) mit EDC / DSP / DSC / PDC / MK3 / 16:9 / US-codiertes LCM III
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Mais non, mon gnuphèl. Das ist der Gesetzeswortlaut .
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02.02.2011, 18:49
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Wichtiger erscheint mir, daß er im von Mario beschriebenen Falle nach frischer Tat getroffen wurde - mehrfach offenbar.
Können wir jetzt bitte wieder OT werden, moin Gnuphel. 
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Sapienti sat.
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02.02.2011, 19:23
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.03.2010
Ort: 47799
Fahrzeug: 735ia.8/89/Schwarz&Schwarz.e38 V8 Voll.
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Lieber Herr Rechtsanwalt....Bestimmt sind sie in ihrem Gebiet unübertroffen....aber von Autos haben sie keine Ahnung.  .....einen Malediven Urlaub für 2 Bremssättel.... 
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