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25.10.2010, 19:02
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#31
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
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Hi !
Für mich liest dich das Ganze als verzettelst du dich hier ziemlich Paul.
1. DU hast den Schaden also stellst DU bzw. besser DEIN ANWALT den Gutachter. Glaubst du ernsthaft, ein vom Schädiger bestellter (und bezahlter) Gutachter ist neutral ?
2. Nicht BMW hat dich geschädigt, sondern die Werkstatt. Was hat das alles mit BMW München zu tun? Nichts ! Halte dich an die Werkstatt !
3. Ich hätte den Wagen lange nachause geholt, wieso ist der nicht in deiner Obhut bzw. bei DEINEM Gutachter ? Wieso überlässt du den Wagen dem Schädiger ? Vielleicht wurden schon Beweismittel vernichtet ?
Du verirrst dich hier während sich die Fronten schon verhärten.
Hättest du die Sache gleich einem Anwalt übergeben, würde das alles strukturierter laufen. So stehst du nun da, zwischen BMW und der Werkstatt und hast kein positives Resultat bisher.
Viel Glück, das da noch was Gescheites bei heraus kommt !
Gruß,
Rudi
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25.10.2010, 19:04
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#32
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Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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Die Werkstatt IST BMW
Oder was glaubt ihr was eine Niederlassung ist
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25.10.2010, 23:26
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#33
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Neues Mitglied
Registriert seit: 21.04.2009
Ort: München
Fahrzeug: u.a. M5 touring e34
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Resignation
Ok - Leute.
Gefühltes Recht ist:
Mir ist mein Auto von BMW zerstört worden.
Da BMW die Autos baut und für meinen Verlust verantwortlich ist und als premium Autobauer an gutem Service/Kundenzufriedenheit Interesse haben sollte könne man den Zeitwert des Autos ansetzen und beim Preis einen Nachlass von ca. 15% bei Neukauf andenken um die Sache aus der Welt zu schaffen.
Rechtsauslegung ist:
NL MonteCarlo (A) ist nicht NL München (B) ist nicht BMW AG (C). Alle drei Parteien sind unabhängig voneinander und A sagt B war es während B sagt A war es. Das alle Parteien den Namen BMW tragen ist Zufall und irrelevant.
Nachdem die Schuld und die Ursache unbekannt ist (sprich die Sache ist vergleichbar mit einem Unfall mit mehreren Verursachern, muss ich den regulären Weg gehen und meine Kasko-Versicherung benutzen um den Schaden rasch ersetzt zu bekommen. Meine Versicherung klärt dann mit allen Beteiligten die Schuldfrage und holt sich später das Geld.
Fazit:
Der Wagen hat nach 2 Jahren den grössten Wertverlust und ich bekomme eben nur den Zeitwert.
Nachdem BMW mir weder für den Übergangswagen noch bei der Neuanschaffung entgegen kommt bleibe ich auf dem Schaden sitzen.
Hoffnung:
Ich habe eigentlich den Rechtsanwalt rausgehalten da eine Klage in Frankreich kostspielig ist und dort eine schlechtere Entschädigung gesetzlich festgeschrieben ist als in Deutschland.
Ich war der Hoffnung, dass BMW für dieses Debakel den Zeitwert mit einem Preisnachlass bei Neukauf auffängt - ob dem so ist kann ich morgen sagen.
Sollte das nicht offeriert werden (was man eigentlich von einem premium Hersteller erwarten würde) dann geht alles seinen Lauf mit RA und Versicherung aber es bleibt dann auch meinem persönlichen Schaden - denn den ein zwei Jahre alter Wagen ist heute nach der Einführung seines Nachfolgers gerade mal die Hälfte des Kaufpreises wert wärend der Nachfolger ca. 5-10% teurer ist. Jeder kann sich ausrechnen wie man sich da fühlt, speziell wenn man nichts anderes getan hat als den Wagen Serviceheft gepflegt bei BMW zu halten.
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26.10.2010, 09:21
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#34
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.11.2009
Ort: Arnsberg
Fahrzeug: Alpina XD4 & Daimler
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Wenn du einen Mercedes haben willst, dann kann ich dir ein gutes Angebot machen...
Sofern es wirklich Niederlassungen sind und keine Vertragspartner dann ist NL = BMW AG
Für mich ist das eine eher knifflige Angelegenheit, du bist aus der "Gewährleistung" raus seit ein paar Tagen. Das Fahrzeug ist nach einem defekt auf der Autobahn stehen geblieben und wurde in die NL MC gebracht. Dort wurde dann ein neuer Russpartikelfilter eingebaut. Daher sehe ich hier die Haftung der NL MC, und nichts anderes.
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26.10.2010, 14:40
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#35
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the Senior :-)
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
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Warp
das war mir klar.
er hatte nur mehrfach die letzte Inspektion wg. Ablauf der Garantiezeit erwähnt.
Deshalb die Richtigstellung.
Gruß Jürgen
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26.10.2010, 14:44
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#36
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the Senior :-)
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
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paul.bauer
dass du den RA und einen v. ihm beauftragten Gutachter raus hältst kann ich nicht nachvollziehen.
Wäre mein erster Weg gewesen.
Gruß jürgen
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27.10.2010, 21:23
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#37
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.11.2009
Ort: Arnsberg
Fahrzeug: Alpina XD4 & Daimler
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..............und?
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28.10.2010, 08:49
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#38
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Neues Mitglied
Registriert seit: 21.04.2009
Ort: München
Fahrzeug: u.a. M5 touring e34
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Warten....
Ok nun wird es dauern.....
Sache wurde der Versicherung & RA, übergeben.
Dazu muss ich sagen der Vorfall war der Versicherung schon seit Anbeginn gemeldet. Es ist schade so einen schlechten Service zu erleben.
BMW wartet die Gutachten ab wobei hier wiedersprüchliche Aussagen existieren ob ein BMW Gutachter nach F kommt.
Fazit:
Schadensregulierung: Meine Teilkasko
Kompensierung: steht zur Verhandlung.
Es macht also kein Unterschied ob BMW oder ein x-belibiger Führerscheinfrischling Dein Auto schrottet. Es wird der Zeitwert ermittelt die Kasko-Versicherung geht in Vorleistung und Du bist allein mit den extra Belastungen für Wertverlust, Spesen, Mietwagen (abgesehen von 10-14 Tagen), Telefonaten und was noch dazu kommt.
Ich gebe bescheid sobald ich von den Gutachtern etwas habe.
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28.10.2010, 18:45
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#39
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von paul.bauer
Fazit:
Schadensregulierung: Meine Teilkasko
Kompensierung: steht zur Verhandlung.
Es macht also kein Unterschied ob BMW oder ein x-belibiger Führerscheinfrischling Dein Auto schrottet. Es wird der Zeitwert ermittelt die Kasko-Versicherung geht in Vorleistung und Du bist allein mit den extra Belastungen für Wertverlust, Spesen, Mietwagen (abgesehen von 10-14 Tagen), Telefonaten und was noch dazu kommt.
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Richtig, dafür gibt's dann Schadenersatz.
Bitte frage mal deinen Anwalt, wer dafür einstehen müsste. Falls dies die BMW AG (da NL direkt zur BMW AG gehören), dürfte Gerichtsstand Deutschland sein - die deutschen Gesetze gelten!
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Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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28.10.2010, 23:05
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#40
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014er 760Li, 2019er 320d, 2008er Opel Vectra C Caravan, 1998er Mercedes-Benz SL 280
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Zitat:
Zitat von E66-Fan
Falls dies die BMW AG (da NL direkt zur BMW AG gehören), dürfte Gerichtsstand Deutschland sein - die deutschen Gesetze gelten!
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Wie kommst Du denn auf das schmale Brett? Jedes Land, wo BMW Niederlassungen hat, hat eine eigene, ländertechnisch-unabhängige BMW-Vertretung, d.h. es gibt z.B. einen französischen BMW Konzern!
__________________
Viele Grüße
Sebastian
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