Zitat:
Zitat von BKirk
Jeder, der schon einmal seinem Geld trotz Titel hinterherlaufen musste, weiß, dass hier sicher die meisten Gläubiger irgendwann aufgeben. Wenn sie das nicht von selbst tun, dann werden sie per Gesetz dazu gezwungen, wenn eine Privatinsolvenz vorliegt. Im angenommenen Szenario wäre das ziemlich wahrscheinlich.
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Wenn der Schädiger auf Grund der strafrechtlichen Angelegenheit verurteilt wurde und der Titel gegen den selbigen mit Angabe der strafbaren Handlung erwirkt wurde unterliegt der Schadenersatzbetrag NICHT der Restschuldbefreiung im Rahmen der Privatinsolvenz !