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Alt 03.09.2009, 10:20   #1
rudi72
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 26.08.2009
Ort: Bonn
Fahrzeug: F01-730d (11.08); Corsa C 1.2 Elegance
Standard

Zitat:
Zitat von DD Beitrag anzeigen
Sorry aber Ich kann euer geschreibe absolut nicht nachvollziehen.
Ich fahre jetzt schon seit Ich 18 bin immer Autos die "Fett" sind (hin und wieder mal dawischen normale wie Asconas,3er usw) und irgendwie ist mir bis jetzt nicht wirklich bewusst das Ich mal von Freunden/Bekannten auf meine Autos angesprochen wurde egal ob Porsche 928,Lancia Delta HF Integrale,7er, S-Klasse oder SEC nie hat jemand gesagt "muss sowas sein " oder ähnliche Aussprüche.
Entweder kennt Ihr die falschen Leute oder ihr habt falsche freunde.
Mfg DD
Die Kommentare kommen sicher nicht von den Freunden ;-)
Meine Freunde z.B. haben das gar nicht nötig und sind auch nicht so drauf, sonst wären's keine Freunde.

Aber ich habe schon x-mal Kratzer nach dem Parken in der Stadt gehabt (vor allem mit den E39, obwohl der ja schon ein paar Jahre auf dem Bug hatte).

Ich habe mal von einem der einen neuen TT hat gehört, dass er sich im Parkhaus die Nummernschilder der Autos aufschreibt dem neben ihm parken, weil er öfters Kratzer und Beulen danach hatte. Ob's hilft weiss ich nicht, aber eine traurige Bilanz unserer Gesellschaft.

Gruss,
Rudi
rudi72 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2009, 18:26   #2
warp735
Mr. Diesel
 
Benutzerbild von warp735
 
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
Standard

Zitat:
Zitat von rudi72 Beitrag anzeigen
...dass er sich im Parkhaus die Nummernschilder der Autos aufschreibt dem neben ihm parken...
und was bringt das? man muss deswegen trotzdem beweisen, das die kratzer oder beulen von "diesem" fahrzeug stammen, oder irre ich mich da? (ernstgemeinte frage)


mfg Benni
__________________
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warp735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2009, 19:43   #3
Bmwheizer
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 11.03.2009
Ort:
Fahrzeug: E32,Erstzulassung : April 1987,730i,188Ps, R6 , Vin: 2180037
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Zitat:
Zitat von warp735 Beitrag anzeigen
und was bringt das? man muss deswegen trotzdem beweisen, das die kratzer oder beulen von "diesem" fahrzeug stammen, oder irre ich mich da? (ernstgemeinte frage)


mfg Benni
Naja aber wenn du die Schilder hast kannste zur Polizei gehen ..

Und so den Besitzer rausfinden ..
Ist ganz leicht rauszufinden das es derjenige war .. an Lackkabplatzer und kleinen Spuren über einen Gutachter..
Bmwheizer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2009, 20:16   #4
warp735
Mr. Diesel
 
Benutzerbild von warp735
 
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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und wer bezahlt das wenn ers doch nicht war...?
warp735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2009, 21:50   #5
BKirk
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Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von warp735 Beitrag anzeigen
und wer bezahlt das wenn ers doch nicht war...?
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ein Delikt, das spätestens auf Antrag verfolgt werden muss. Die Kosten für die Ermittlungen trägt die Staatskasse, wenn der Täter nicht zahlt.

Gruß
Boris
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
BKirk ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2009, 21:53   #6
warp735
Mr. Diesel
 
Benutzerbild von warp735
 
Registriert seit: 22.12.2002
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Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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ich mein nicht wenn er nicht zahlt, sondern wenn sich rausstellt, das der es garnicht war...

wird ne beule in der tür tatsächlich als "unfall" gewertet?
warp735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2009, 22:38   #7
BKirk
Genießer
 
Benutzerbild von BKirk
 
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Hallo,
Zitat:
Zitat von warp735 Beitrag anzeigen
ich mein nicht wenn er nicht zahlt, sondern wenn sich rausstellt, das der es garnicht war...
...dann zahlt er auch nicht. Die Regel gillt dann weiter: es zahlt die Staatskasse.

Zitat:
wird ne beule in der tür tatsächlich als "unfall" gewertet?
Kommt drauf an, in welchem Zusammenhang. Beim Verkauf des Wagens gilt so ein "tiefer Kratzer" nicht als Unfall. Für das unerlaubte Entfernen hingegen schon.

Gruß
Boris
BKirk ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.09.2009, 00:02   #8
chris1
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
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Zitat:
Zitat von BKirk Beitrag anzeigen
Hallo,

unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ein Delikt, das spätestens auf Antrag verfolgt werden muss. Die Kosten für die Ermittlungen trägt die Staatskasse, wenn der Täter nicht zahlt.

Gruß
Boris

Hi Boris,

die Unfallflucht ist eine Straftat, die den Führerschein als auch Punkte kosten

kann. Das Strafmaß legt ein Richter fest, wenn der " Deliquent " zweifelsfrei

feststeht. Ein Antragsdelikt ist das nicht.

Bei Interesse kannst Du hier mal nachlesen:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) § 142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Schönen Gruß

Chris
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Alt 04.09.2009, 07:42   #9
BKirk
Genießer
 
Benutzerbild von BKirk
 
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Hallo,
Zitat:
Zitat von chris1 Beitrag anzeigen
die Unfallflucht ist eine Straftat, die den Führerschein als auch Punkte kosten kann. Das Strafmaß legt ein Richter fest, wenn der " Deliquent " zweifelsfrei feststeht. Ein Antragsdelikt ist das nicht.
stimmt. Wenn der Täter nicht zahlt (auch, wenn er nicht ermittelt wurde), zahlt trotzdem die Staatskasse. Deswegen ist es ja so beliebt, erst die Strafermittlungen und -verfahren abzuwarten, bevor man sich an Zivilrechtliche Ansprüche heranmacht.

Gruß
Boris
BKirk ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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