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			03.09.2009, 10:20
			
			
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			#1
			
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			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
			
				 
				Registriert seit: 26.08.2009 
				
Ort: Bonn 
Fahrzeug: F01-730d (11.08); Corsa C 1.2 Elegance
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  DD
					 
				 
				Sorry aber Ich kann euer geschreibe absolut nicht nachvollziehen. 
Ich fahre jetzt schon seit Ich 18 bin immer Autos die "Fett" sind (hin und wieder mal dawischen normale wie Asconas,3er usw) und irgendwie ist mir bis jetzt nicht wirklich bewusst das Ich mal von Freunden/Bekannten auf meine Autos angesprochen wurde egal ob Porsche 928,Lancia Delta HF Integrale,7er, S-Klasse oder SEC nie hat jemand gesagt "muss sowas sein " oder ähnliche Aussprüche. 
Entweder kennt Ihr die falschen Leute oder ihr habt falsche freunde. 
Mfg DD 
			
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 Die Kommentare kommen sicher nicht von den Freunden ;-)  
Meine Freunde z.B. haben das gar nicht nötig und sind auch nicht so drauf, sonst wären's keine Freunde.   
Aber ich habe schon x-mal Kratzer nach dem Parken in der Stadt gehabt (vor allem mit den E39, obwohl der ja schon ein paar Jahre auf dem Bug hatte).
 
Ich habe mal von einem der einen neuen TT hat gehört, dass er sich im Parkhaus die Nummernschilder der Autos aufschreibt dem neben ihm parken, weil er öfters Kratzer und Beulen danach hatte. Ob's hilft weiss ich nicht, aber eine traurige Bilanz unserer Gesellschaft. 
 
Gruss, 
Rudi  
		
		
		
		
		
		
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			03.09.2009, 18:26
			
			
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			#2
			
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	| 
			
			 Mr. Diesel 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 22.12.2002 
				
Ort: Südbaden 
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  rudi72
					 
				 
				...dass er sich im Parkhaus die Nummernschilder der Autos aufschreibt dem neben ihm parken... 
			
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 und was bringt das? man muss deswegen trotzdem beweisen, das die kratzer oder beulen von "diesem" fahrzeug stammen, oder irre ich mich da? (ernstgemeinte frage)
 
mfg Benni  
		
		
		
		
		
			
		
		
		
		
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			03.09.2009, 19:43
			
			
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			#3
			
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	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
			
				 
				Registriert seit: 11.03.2009 
				
Ort:  
Fahrzeug: E32,Erstzulassung : April 1987,730i,188Ps, R6 , Vin: 2180037
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  warp735
					 
				 
				und was bringt das? man muss deswegen trotzdem beweisen, das die kratzer oder beulen von "diesem" fahrzeug stammen, oder irre ich mich da? (ernstgemeinte frage) 
 
 
mfg Benni 
			
		 | 
	 
	 
 Naja aber wenn du die Schilder hast kannste zur Polizei gehen ..
 
Und so den Besitzer rausfinden .. 
Ist ganz leicht rauszufinden das es derjenige war .. an Lackkabplatzer und kleinen Spuren über einen Gutachter..  
		
		
		
		
		
		
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			03.09.2009, 20:16
			
			
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			#4
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Mr. Diesel 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 22.12.2002 
				
Ort: Südbaden 
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
				
				
				
				
				      
			 
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		und wer bezahlt das wenn ers doch nicht war...? 
		
		
		
		
		
		
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			03.09.2009, 21:50
			
			
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			#5
			
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	| 
			
			 Genießer 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 08.08.2007 
				
Ort: Berlin 
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
				
				
				
				
				      
			 
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		Hallo, 
	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  warp735
					 
				 
				und wer bezahlt das wenn ers doch nicht war...? 
			
		 | 
	 
	 
 unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ein Delikt, das spätestens auf Antrag verfolgt werden muss. Die Kosten für die Ermittlungen trägt die Staatskasse, wenn der Täter nicht zahlt.
 
Gruß 
Boris  
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut, 
könnte eine Gans nach Hause bringen. 
(Georg Christoph Lichtenberg)
			 
		
		
		
		
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			03.09.2009, 21:53
			
			
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			#6
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Mr. Diesel 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 22.12.2002 
				
Ort: Südbaden 
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
				
				
				
				
				      
			 
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		ich mein nicht wenn er nicht zahlt, sondern wenn sich rausstellt, das der es garnicht war... 
 
wird ne beule in der tür tatsächlich als "unfall" gewertet? 
		
		
		
		
		
		
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			03.09.2009, 22:38
			
			
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			#7
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Genießer 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 08.08.2007 
				
Ort: Berlin 
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
				
				
				
				
				      
			 
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		Hallo, 
	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  warp735
					 
				 
				ich mein nicht wenn er nicht zahlt, sondern wenn sich rausstellt, das der es garnicht war... 
			
		 | 
	 
	 
 ...dann zahlt er auch nicht. Die Regel gillt dann weiter: es zahlt die Staatskasse.
 
	Zitat: 
	
	
		| 
			
				wird ne beule in der tür tatsächlich als "unfall" gewertet?
			
		 | 
	 
	 
 Kommt drauf an, in welchem Zusammenhang. Beim Verkauf des Wagens gilt so ein "tiefer Kratzer" nicht als Unfall. Für das unerlaubte Entfernen hingegen schon.
 
Gruß 
Boris  
		
		
		
		
		
		
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			04.09.2009, 00:02
			
			
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			#8
			
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			 Gast 
			
	
			
			
			
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  BKirk
					 
				 
				Hallo, 
 
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ein Delikt, das spätestens auf Antrag verfolgt werden muss. Die Kosten für die Ermittlungen trägt die Staatskasse, wenn der Täter nicht zahlt. 
 
Gruß 
Boris 
			
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Hi Boris,
 
die Unfallflucht ist eine Straftat, die den Führerschein als auch Punkte kosten
 
kann. Das Strafmaß legt ein Richter fest, wenn der " Deliquent " zweifelsfrei
 
feststeht. Ein Antragsdelikt ist das nicht.
 
Bei Interesse kannst Du hier mal nachlesen:
   § 142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Schönen Gruß
 
Chris  
		
		
		
		
		
		
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			04.09.2009, 07:42
			
			
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			#9
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Genießer 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 08.08.2007 
				
Ort: Berlin 
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
				
				
				
				
				      
			 
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		Hallo, 
	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  chris1
					 
				 
				die Unfallflucht ist eine Straftat, die den Führerschein als auch Punkte kosten kann. Das Strafmaß legt ein Richter fest, wenn der " Deliquent " zweifelsfrei feststeht. Ein Antragsdelikt ist das nicht. 
			
		 | 
	 
	 
 stimmt. Wenn der Täter nicht zahlt (auch, wenn er nicht ermittelt wurde), zahlt trotzdem die Staatskasse. Deswegen ist es ja so beliebt, erst die Strafermittlungen und -verfahren abzuwarten, bevor man sich an Zivilrechtliche Ansprüche heranmacht.
 
Gruß 
Boris  
		
		
		
		
		
		
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