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10.06.2009, 09:59
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.06.2009
Ort: Kloster Lehnin
Fahrzeug: BWM 530e EZ 02/2022
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TÜV überfällig wie lange darf man?
moin an die gemeinde,
wie lange darf man über den tüv hinaus gehen, ohne das es teuer wird.
kenne das mit 3 monaten, ab dem vierten gibts bußgeld und punkt (glaub ich)
mir wollte jemand erzählen, das es seit neuestem nur noch 14 tage sind.
lg
casper
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10.06.2009, 10:20
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#2
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erfolgreiche Momente
Registriert seit: 17.05.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: 745i (E65*12/03)
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Zitat:
Zitat von derCasper
moin an die gemeinde,
wie lange darf man über den tüv hinaus gehen, ohne das es teuer wird.
kenne das mit 3 monaten, ab dem vierten gibts bußgeld und punkt (glaub ich)
mir wollte jemand erzählen, das es seit neuestem nur noch 14 tage sind.
lg
casper
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In der STVZO (§29 Abs. 7) steht:
"Die Prüfplakette und die Prüfmarke werden mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Ihre Gültigkeit verlängert sich um einen Monat, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Prüfplakette oder Prüfmarke zu beheben sind"
Dazu der Bußgeldkatalog:
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR
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Internette Grüße
Don Pedro
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10.06.2009, 10:26
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#3
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Tanken is doch geil!
Premium Mitglied
Registriert seit: 30.07.2006
Ort: Rosenheim
Fahrzeug: e46, Turbo
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Wenn du max. 2 Monate drüber bist, sagt keiner was.
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10.06.2009, 13:50
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.02.2009
Ort: zwischen KA und MA
Fahrzeug: E32 740iA PD 11/92, EZ 03/93 black/black, Shadowline,Doppelglas, Chip(Rottaler/Erich)
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Der Laufzeitbeginn der 2 Jahre bis zum nächsten Termin wird aber auf die
ursprüngliche Fälligkeit zurückgestellt. Man hat keinen Zeitgewinn mehr.
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10.06.2009, 15:25
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#5
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- remember the 90´s -
Registriert seit: 15.07.2006
Ort: lippische Toskana
Fahrzeug: 5er, 7er mit Jass, MTD Rasenmäher Highline mit Kühlschrank
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Zitat:
Zitat von KA-EK 7
Man hat keinen Zeitgewinn mehr.
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Na, der Zug ist aber schon sehr lange weg...
Gibt nur einen Trick, dass rauszuzögern, wenn der Wagen abgemeldet ist/war.
Dann bekommt man TÜV/AU ab dem Prüftag.
Den Wagen dafür aber extra an- und abzumelden lohnt sich finanziell wohl eher nicht 
__________________
Lo chiamavano Bulldozer - Sie nannten ihn Mücke
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10.06.2009, 16:21
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#6
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Normal ist, wie ich bin!
Registriert seit: 17.05.2004
Ort: Bochum
Fahrzeug: Ringe-Wagen, Porsche-Boxster-Bobbycar
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Zitat:
Zitat von am besten V8
Den Wagen dafür aber extra an- und abzumelden lohnt sich finanziell wohl eher nicht 
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Vor allem, da im Moment des Abmeldens die Überziehung offiziell wird. Soll heissen, wenn du das Fahrzeug mit entsprechend lange abgelaufenem Tüff abmeldest, bekommst du auf jeden Fall das Verwarn- bzw. Bussgeld und ggf. die zugehörigen Punkte aufgebrummt.
Wenn du damit zur Prüfstelle fährst, zahlst du halt zwei Prüfgebühren. Aber, solange du unterwegs nicht erwischt wirst, keine Strafe.
__________________
Tüssi, Andreas
Nomaal is dat nich ...
Alt genug, um es besser zu wissen. Aber jung genug, um es trotzdem zu tun!
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10.06.2009, 16:39
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#7
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- remember the 90´s -
Registriert seit: 15.07.2006
Ort: lippische Toskana
Fahrzeug: 5er, 7er mit Jass, MTD Rasenmäher Highline mit Kühlschrank
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Nö, das stimmt nicht...beim Abmelden kräht kein Hahn nach dem TÜV/AU, der Wagen könnte ja auch 3 Jahre lang in der Garage gestanden haben, ohne dass man gefahren ist.
Hauptsache man hat immer schon Steuern bezahlt
Nur Anmelden ohne TÜV/AU ist unmöglich.
Strafe oder Bussgeld gibt es dbzgl. nicht bei der Zulassungsstelle.
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10.06.2009, 16:49
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#8
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Normal ist, wie ich bin!
Registriert seit: 17.05.2004
Ort: Bochum
Fahrzeug: Ringe-Wagen, Porsche-Boxster-Bobbycar
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Frag mich mal, woher ich das weiss ...
Ich hatte mal so'n 250er Moppet, was irgendwann nur noch auf dem Hof stand und Prozente bei der Versicherung geschunden hat. Als die dann für ein anderes Fahrzeug benötigt wurden, habe ich die Karre abgemeldet, ohne sie vorher noch beim Tüff vorzustellen. Da hätte ich sie auch hin tragen müssen, weil aus eigener Kraft wäre sie nicht mehr hingekommen. Wozu auch, hatte ich mir gedacht. Nur Pech gehabt - ein paar Wochen vorher war die Gesetzesänderung und so bekam ich dann kurz nach der Abmeldung noch eine Punkt behaftete Zahlungsaufforderung. Mein Einwand von wegen "in der Garage vergessen und nie gefahren" zog leider nicht.
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10.06.2009, 17:01
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#9
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- remember the 90´s -
Registriert seit: 15.07.2006
Ort: lippische Toskana
Fahrzeug: 5er, 7er mit Jass, MTD Rasenmäher Highline mit Kühlschrank
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Tatsächlich?!
Habe vor ca. 2 Jahren mit einem Bekannten einen Wagen geholt, von einem Mann, der ins Altersheim kam, und wo ein Vermögensverwalter den Hausstand bis auf das die Teile, die er mitnehmen konnte, aufgelöst hat, darunter auch seinen Wagen.
Der war schon 15 Monate drüber, bei der Zulassungsstelle hat es nicht mal Probleme gemacht, dass ich (nicht verwandt) den Wagen abgemeldet habe, habe dbzgl. sogar noch nachgefragt, ob sie ne Vollmacht oder dergleichen brauchen, da kam nur wortgemäss als Antwort, wäre kein Problem, da einem bei der Abmeldung kein Schaden entstehen würde.
Die haben die Daten fertig gemacht, die Schilder abgekratzt und fertig...klingt als hätten sie Dich gelinkt...
Hat da eventuell mal jemand was Konkretes bzgl. der Gesetzeslage?!
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10.06.2009, 17:09
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#10
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Normal ist, wie ich bin!
Registriert seit: 17.05.2004
Ort: Bochum
Fahrzeug: Ringe-Wagen, Porsche-Boxster-Bobbycar
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Vielleicht hat der arme Mann ja noch was bekommen (falls die Post das mit dem Nachsendeauftrag auf die Kette gekriegt hat ...). Oder die Regelung wurde inzwischen wieder zurück genommen.
Ich hab sogar noch das Schreiben mit dem Bussgeldbescheid. Am 2.12.02 habe ich es unterlassen, das Fahrzeug zur fälligen HU in 10/97 vorzuführen. Mit Verweis auf §29 Abs.1, §69a StVZO; §24StVG; Nr. 185.3 BKat.
Beweismittel: Fahrzeugschein
Zahl der Punkte gemäß Punktesystem: 2
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