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Alt 14.05.2014, 15:52   #11
Olli
fährt wieder 7er
 
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Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Darauf kann es nur eine Antwort geben: Scheinbar wird das nicht weiter verfolgt
Per se wird das wohl tatsächlich nicht verfolgt, aber bei der HU kann es eben auffallen. - Wie dieser Thread beweist.


Und dann könnte man angesichts ausgeblichener Plaketten spitzbübisch eben die Frage stellen: wer bezahlt denn die neue?

In diesem Zusammenhang wäre es u.U. interessant, ob man die ausstellende Stelle nicht schadensersatzpflichtig machen kann - mit Blick darauf, dass so eine Plakette durchaus länger halten darf (und muss?) als von 11 bis es läutet...
... letztlich dann auch vor dem Hintergrund, dass die Plakette maschinenbeschriftet erst gar nicht den Vorgaben entsprechen kann, weil doch ein "lichtechter Stift, schwarz" zu verwenden ist.

Lichtecht und quasi dauerhaltbar gibt es überhaupt keinen Stift, der die Vorgaben erfüllen könnte. Frag mal Fa. Edding...

Olli
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Alt 14.05.2014, 15:53   #12
Claus
State of Independence
 
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Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von E66-Fan Beitrag anzeigen
Eine nicht vorhandene oder nicht lesbare Feinstaubplakette ist nach aktuellen Prüfrichtlinien ein "GM" - geringer Mangel!
Die Vergabe einer HU-Plakette kann somit verweigert werden! Falls eine Nachvorführung, beispielsweise wegen zusätzlicher "EM" - erheblicher Mängel, verlangt wird, sind auch die GM abzustellen!
Warum kann in Deutschland nicht ein einziges Mal etwas klar und deutlich geregelt sein? Die Umweltplaketten-Geschichte ist es definitiv nicht.

Wenn der TÜV meckern würde, würde ich das Ding an Ort und Stelle einfach abkratzen und dann hat es sich was mit geringem Mangel, denn ich MUSS keine Umweltplakette im Auto haben! Noch sind schätzungsweise 99% aller Straßen in diesem Land auch ohne Umweltplakette legal befahrbar.

Es ist mir völlig unverständlich, warum so etwas in die TÜV-Prüfung mit einbezogen wird! Aber damit setzt sich ja nur die leidliche Umweltzonen-Geschichte, die vielerorts an Willkür grenzt und an Schwachsinn nicht zu überbieten ist, nur lückenlos fort. Gelernt wurde in den vergangenen Jahren offenbar nichts...

Auch nicht, dass diese Umweltzonen völlig wirkungslos sind!

Zitat:
Zitat von Olli Beitrag anzeigen
Lichtecht und quasi dauerhaltbar gibt es überhaupt keinen Stift, der die Vorgaben erfüllen könnte. Frag mal Fa. Edding...
Ich weiß das, Du weißt das, warum weiß es der Gesetzgeber nicht? Rest siehe meine Ausführungen weiter oben.
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe

Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2014, 17:03   #13
Nilson
schon über 10 Jahre dabei
 
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Ort: Muldentalkreis
Fahrzeug: VW T5
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Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen

Wenn der TÜV meckern würde, würde ich das Ding an Ort und Stelle einfach abkratzen
Das war zumindest bei mir nicht nötig, da mir der Prüfer sofort eine neue ausgestellt und mir mitgegeben hat. Er meinte nur, dass ich die alte mit einem Glasschaber gut rausbekommen würde.

Ob ich nun dafür bezahlt hab kann ich jetzt nicht genau sagen, da auch Abgastest und der Hänger und die Gasanlage geprüft wurden.
Für alles zusammen waren 175,00€ fällig.
__________________
Viele Grüße Jens

Willst du leben irgendwann, wenn nicht jetzt- wann denn dann ???
Nilson ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2014, 19:22   #14
Paddy@728i
Sortenrein
 
Registriert seit: 11.07.2005
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: 728iA 02.99, 735iA 02.99, 740iA 06.99
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Zitat:
Zitat von E66-Fan Beitrag anzeigen
Eine nicht vorhandene oder nicht lesbare Feinstaubplakette ist nach aktuellen Prüfrichtlinien ein "GM" - geringer Mangel!
Die Vergabe einer HU-Plakette kann somit verweigert werden!
Hast Du dafür eine Quelle? Der E38 hat erst vor einer knappen Woche frischen TÜV bekommen, "ohne Mängel" und selbstverständlich ohne Umweltplakette. Beim E32 vor einem runden halben Jahr war es ebenso, gleichfalls "ohne Mängel" und natürlich ohne Plakette. Erwähnenswert ist vielleicht noch, daß weder im Zulassungsbezirk der Fahrzeuge noch am Ort der TÜV-Station Umweltzonen existieren, aber wenn es tatsächlich in (schätzungsweise bundesweit gültigen) Prüfrichtlinien stünde, dürfte das ja keine Rolle spielen.
__________________
Zitat:
Zitat von Roland Rottenfußer
Nehmen wir die Pflicht, nur mit Feinstaubplakette in eine deutsche Innenstadt einzufahren. Übertragen auf andere Delikte bedeutet dies: Man dürfte sich nur dann im öffentlichen Raum bewegen, wenn man sich das polizeiliche Führungszeugnis auf die Stirn klebt. Wer nicht vorab beweist, kein Mörder zu sein, wird verfolgt und bestraft wie ein Mörder. Ein Paradigmenwechsel von der Unschulds- zur Schuldvermutung.
Paddy@728i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2014, 20:43   #15
Claus
State of Independence
 
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Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Das kann ich mir nicht vorstellen, dass man eine Feinstaubplakette benötigt, um mängelfrei durch den TÜV zu kommen. Vielmehr ist es so, dass eine falsche, nicht zum Fahrzeug passende Feinstaubplakette mit anderer Farbe dazu führt, die HU nicht zu bestehen ("erheblicher Mangel"). Ist lediglich das Kennzeichen nicht richtig lesbar oder das Kennzeichen ein anderes (wegen Halterwechsel etc.), ist dies ein geringer Mangel.

Im Zweifelsfall also lieber Plakette komplett entfernen oder sich vor Ort eine neue einkleben lassen. Ich habe im Fiesta eine "falsche" Plakette, weil ich das Kennzeichen vom Vorbesitzer nicht übernommen habe. Diese Plakette werde ich im Herbst, wenn der Wagen zum TÜV muss, komplett entfernen und mir ggf. eine neue einkleben lassen. Lohnt aber eigentlich nicht, solange es in LEV keine Umweltzonen gibt.
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2014, 21:00   #16
Nilson
schon über 10 Jahre dabei
 
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Ort: Muldentalkreis
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Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Das kann ich mir nicht vorstellen, dass man eine Feinstaubplakette benötigt, um mängelfrei durch den TÜV zu kommen. Vielmehr ist es so, dass eine falsche, nicht zum Fahrzeug passende Feinstaubplakette mit anderer Farbe dazu führt, die HU nicht zu bestehen ("erheblicher Mangel"). Ist lediglich das Kennzeichen nicht richtig lesbar oder das Kennzeichen ein anderes (wegen Halterwechsel etc.), ist dies ein geringer Mangel.
Grundsätzlich ist es ja so, dass alles - auch das was zusätzlich angebaut ist i.O. ist und seine Richtigkeit hat. Das gilt auch für die Plakette, dass - wenn sie schon dran ist- auch wirklich die Daten stimmen und das es sich um eine Rechtmäßig erworbene Plak. handelt. Wer mit einem E 38 Diesel und einer Grünen vorfährt wird dann Probleme bekommen.
Nilson ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2014, 21:39   #17
MR1580
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Ort: Berlin/ Frohnau
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Das Problem ist, dass das nicht nur eine Plakette ist, sondern als Siegel gewertet wird. Und ei falsches Siegel ist mit Urkundenfälschung gleich zu setzen.
Das Siegel muss immer lesbar sein, hier ist bei einer Kontrolle z.b. ein Kennzeichen auf dem Siegel nicht zu lesen oder falsch, zählt es so, als wäre kein Siegel vorhanden.
__________________
Lg aus Berlin
MR1580 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2014, 22:30   #18
E66-Fan
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Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von Paddy@728i Beitrag anzeigen
Hast Du dafür eine Quelle?
Leider ja. - Meinen Prüfbericht (s.u.)!

Zusätzlich: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Pressemitteilung der DEKRA.

__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2014, 22:33   #19
Claus
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Alles klar, Fabian. Da gab es hier wohl ein Missverständnis, denn eine völlig fehlende Plakette ist natürlich kein Mangel, wie auch in Deinem Dekra-Link zu lesen ist:

"Das Fehlen einer Feinstaubplakette wird bei der HU nicht beanstandet, denn vorgeschrieben ist die Plakette nur beim Befahren einer Umweltzone. Wenn aber eine Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe angebracht ist, muss es auch die richtige sein, sonst gibt es Probleme bei der HU."
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2014, 22:37   #20
E66-Fan
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Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Alles klar, Fabian. Da gab es hier wohl ein Missverständnis, (..)
Jap. Der DEKRA-Mann sagte zu mir, dass eine Feinstaubplakette mittlerweile Pflicht sei. Und das ist schlicht und ergreifend falsch.
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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