Zitat:
Zitat von JackRed
Ferner darf ich den Hof vor dem Haus als Verkaufs- bzw. Lagerfläche nutzen, denn: Schon mal davon etwas mitbekommen, dass es Händler gibt die AUSSCHLIESSLICH im Internet agieren?
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Bist Du Dir da so sicher? Will jetzt nicht in die Tiefe gehn (und meine Hinweise von Dir als "Gedöhnse" abtun lassen), aber für sowas gibts ebenso Vorschriften (wie für fast alles in Deutschland).
Und den Hof des Wohnhauses mal eben als KFZ-Verkaufsfläche zu nutzen widerspricht in 90% aller Fälle (sofern du nicht in nem ausgewiesenen Mischgebiet wohnst) dem Bebauungsplan/Flächennutzungsplan, der in Wohngegenden derartiges nicht zuläßt.
Aber lass Dich durch diese Ausführungen nicht daran hindern, es zu versuchen/betreiben, dies gilt nur für diejenigen, die meinen es ebenso tun zu können, dann im Voraus Geld f.Gewerbeanmeldung und die Begleitkosten ausgeben und dann in die Röhre schauen.
In diesem Sinne: Fröhliches Handeln!