03.07.2006
Anforderungen an das H-Kennzeichen ab 2007 geändert
Entwarnung: Bundesverkehrsministerium plant keine Einziehung bestehender Kennzeichen
Castrop-Rauxel. Für viel Wirbel sorgte letzte Woche eine
Pressemeldung, nach der aufgrund verschärfter Zulassungsbestimmungen im
kommenden Jahr 95 Prozent aller H-Kennzeichen eingezogen werden könnten.
Hintergrund war die zum 1. März 2007 anstehende Neuregelung des Zulassungsrechts
durch Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung. Unter anderem war die
Rede davon, dass nur noch extrem originale Fahrzeuge im Zustand 2 oder besser
ein HKennzeichen erhalten sollten – eine Anforderung, die tatsächlich nur ganz
wenige Fahrzeuge erfüllen könnten.

Auf das Augenmaß erfahrener Sachverständiger, die
die Entscheidung über den gepflegten Originalzustand treffen, kommt es nun an.
Foto: Dekra
Nach einem ausführlichen Gespräch mit dem Online-Portal www.oldtimer-info.de
gab das Bundesverkehrsministerium am Dienstag Entwarnung: Die Veränderungen sind
weitaus weniger drastisch als geschildert und unterscheiden sich nur in Nuancen
von der jetzt bereits geltenden Regelung, ein flächendeckender Kahlschlag ist
ebenso wenig geplant wie eine ausschließliche Förderung top erhaltener oder top
restaurierter Elite-Oldtimer.
„Gepflegter“ Zustand ersetzt „gebrauchten“ Zustand
Hans-Dieter Hesse, Referent in der Abteilung S33 des
Bundesverkehrsministeriums und Vorsitzender der zwölfköpfigen Arbeitsgruppe zu
diesem Thema, nimmt der Sache die Dramatik. Entgegen des Presseberichts müssen
H-Anwärter-Autos künftig nicht im Zustand 2 oder gar besser sein, das
Ministerium hat vielmehr eine eigene Zustandsnote erschaffen, die im
wesentlichen der bisher für die Erteilung maßgeblichen Classic Data Note 3
entspricht, die Formulierung „gebrauchter Zustand“ wird allerdings durch die
Formulierung „gepflegter Zustand“ ersetzt.
Auch die als Neuerung dargestellte turnusmäßige Überprüfung der Originalität
und des Erscheinungsbildes während der zweijährlichen Hauptuntersuchung ist
ebenfalls ein alter Hut. Seit Bestehen des H-Kennzeichens waren die
Prüforganisationen verpflichtet, diese beiden Punkte zu überprüfen, nur gemacht
wurde es in der Regel selten. Die Möglichkeit das „H“ als begünstigenden
Verwaltungsakt zurückzunehmen, weil dessen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen
(zum Beispiel beim nachträglichen Einbau nicht zeitgenössischen Zubehörs)
bestand seit jeher.
Ministerium setzt auf Augenmaß der Sachverständigen
Hans-Dieter Hesse setzt hier vor allem auf das Augenmaß erfahrener
Sachverständiger, die Entscheidung über den gepflegten Originalzustand treffen
ab März nächsten Jahres nicht mehr nur TÜV und Dekra, sondern auch GTÜ und KÜS
sowie die diesen Organisationen angeschlossenen Classic Data Partner, die
bereits seit Jahren regelmäßige Schulungen in
punkto Originalität und Zustandseinstufung erhalten.
Die nächste Verbesserung betrifft zeitgenössisches Zubehör. Ab nächstem Jahr
gibt es ein H-Kennzeichen für alle Umbauten, die innerhalb der ersten 10 Jahre
nach Erstzulassung möglich bzw. üblich waren. Wer also erst 2007 seinen Kadett B
mit zeitgenössischen Irmscher-Teilen aufmotzt, erhält die H-Zulassung. Die
Meldung, dass für ein H-Kennzeichen nur noch Umbauten akzeptiert werden, die
nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung vorgenommen
wurden, ist falsch. Bei den im Vorkriegsbereich üblichen Umkarossierungen nach
15 oder mehr Jahren und bei „Specials“ dieses Zeitraums sollen die Prüfer
großzügig verfahren.
Unkontrolliertes Ansteigen der H-Zulassungen soll verhindert werden
Hans-Dieter Hesse, dessen Angaben Oldtimer-Info von einem weiteren Mitglied
der Arbeitsgruppe bestätigt wurden, betont vor allem, dass diese Änderungen
ausschließlich auf die Zukunft gerichtet sind. Ziel war es, ein unkontrolliertes
und sprunghaftes Anwachsen der HZulassungen in den kommenden Jahren zu
vermeiden. Man hatte hierbei vor allem die Fahrzeuge von Mitte der 70er Jahre an
aufwärts im Auge, die in riesigen Stückzahlen gebaut wurden und die generell auf
eine höhere Lebensdauer ausgelegt sind. Von diesen Autos sollen nur die guten
Exemplare mit einem pauschalen Steuersatz von EUR 195,00 pro Jahr gefördert
werden, man will verhindern, dass massenweise aufgebrauchte aber noch
straßenverkehrstaugliche Siebthand-Exemplare über die Straßen rollen, die das
Ansehen des
Oldtimers in der Öffentlichkeit eher schädigen als fördern.
Der Begriff „Patina“ ist dem ehemaligem Dekra-Mitarbeiter durchaus bekannt,
es geht ihm nicht darum, in Ehren gealterten Autos das „H“ zu verweigern,
sondern die jetzt geltende Automatik zu verhindern, dass jedes verkehrstaugliche
Auto über 30 Jahre ein historisches Kennzeichen erhält.
Bestandsschutz für bestehende Zulassungen
Bester Beweis hierfür: Für bereits erteilte H-Kennzeichen und 07er-Nummern
soll es auch in dieser Hinsicht einen Bestandsschutz geben.
Quelle: oldtimer-info.de vom 30.06.2006
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