Die Rechtsprechung sagt, dass Du, auch wenn Du parkst, am Verkehr teilnimmst.
Der Tatbestand fordert wörtlich:
Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher
Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug
am Verkehr teil. (Im Gegensatz zu früher, dort war explizit die Fahrzeugführereigenschaft benannt)
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat
Was ich persönlich für Schwachsinn halte ist die (mir nicht nachvollziehbare) Ausurteilung einiger Gerichte, dass Du bei Kennzeichenwechsel die Plakette ebenfalls wechseln musst.
Ziffer 4, Setech, scheidet somit aus.
Geändert von John McClane (25.05.2013 um 19:24 Uhr).
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