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06.01.2013, 08:23
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#21
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Mitglied
Registriert seit: 09.09.2012
Ort:
Fahrzeug: 750iX LCI
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Ob TFL einen Mehrwert hat oder nicht, ist nicht grundsätzlich die Frage, sondern bleibt dem einzelnen Fahrer nach gusto oder situativ überlassen.
Mir geht es lediglich um die grundsätzliche Möglichkeit des Abschaltens, da ich durchaus schon mal in der Situation war, es nicht benutzen zu wollen.
Leider habe ich bei BMW noch keinen sinnvollen Ersatz für mein VCDS (funktioniert nur bei VAG-Fahrzeugen) gefunden.
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06.01.2013, 17:05
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#22
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.09.2010
Ort:
Fahrzeug: F32 440ix LCI
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Ich habe hier den Eindruck dass manche Leute hier gar nicht den Thread lesen und einfach ihre bockige Meinung kund tun und lieber damit protzen wie sie doch dem Händler und irgendwelchen Hotlines mit ihrer Tagfahrlichtfunktion auf den Senkel gehen.
Vielleicht sollten diejenigen sich mal an Domian (ja genau der von 1live) wenden, der weiß sogut wie immer Rat und hat auch immer ein Ohr für solche Fälle.
Ich persönlich bin der Meinung schon auf der ersten Seite die gesetzliche Grundlage dargelegt zu haben weshalb BMW garantiert dazu gezwungen wurde, euch eure Verfügungsgewalt über das Tagfahrlicht zu entziehen.
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06.01.2013, 19:31
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#23
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Freund von Klassikern
Registriert seit: 25.05.2010
Ort: bei Nürnberg
Fahrzeug: MB
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Zitat:
Zitat von Tito_2000
Ich habe hier den Eindruck dass manche Leute hier gar nicht den Thread lesen und einfach ihre bockige Meinung kund tun....
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Deinen energisch vorgetragenen "Rat" hättest du auch mal selbst beherzigen können. Ansonsten bringe bitte den Beleg, welche Verordnung das Einschalten des Tagfahrlichtes in Deutschland vorschreibt.
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07.01.2013, 01:28
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#24
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.09.2010
Ort:
Fahrzeug: F32 440ix LCI
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Laut ADAC:
Tagfahrleuchten dürfen nur an der Fahrzeugfront montiert sein. Sie leuchten automatisch, sobald die Zündung an ist und so lange die Hauptscheinwerfer (Stand-, Abblend-, Nebel- oder Fernlicht) ausgeschaltet sind.
Definition laut ECE R87:
„Leuchte für Tagfahrlicht“ eine nach vorn gerichtete Leuchte, die dazu benutzt wird, das Fahrzeug leichter sichtbar zu machen, wenn es bei Tageslicht fährt.
Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks (Bundesinnungsverband):
Tagfahrleuchten - nicht zu verwechseln mit dem herkömmlichen Abblendlicht - sind eine
zusätzliche Beleuchtung, bei der die Leuchten in der Front des Fahrzeuges oder direkt in den
Scheinwerfern des Fahrzeuges integriert sind. Diese speziellen Frontleuchten erzeugen das so
genannte Tagfahrlicht und schalten sich automatisch ein, wenn die Zündung eingeschaltet
beziehungsweise der Motor angelassen wird. Tagfahrleuchten sind lichtschwache,
verbrauchsarme und langlebige Leuchten, die weniger Leuchtkraft haben als das Abblendlicht,
aber viermal intensiver leuchten als das Standlicht (Begrenzungsleuchten).
Fazit:
Laut Vorschrift müssen Neufahrzeuge mit Tagfahrleuchten seit 2012 ausgerüstet sein.
Eine Tagfahrleuchte erhält ihre Bezeichnung unter anderem durch das Merkmal, dass sie nicht manipulierbar ist und leuchtet, wenn keine anderen Aussenleuchten am Fahrzeug tagsüber benutzt werden.
Sollte man nun die Möglichkeit haben, diese während der Fahrt tagsüber auszuschalten, wäre es also keine Tagfahrleuchte und würde somit gegen das Gesetz verstoßen.
Eine Ausnahme gibt es allerdings:
Sollte das Fahrzeug vor 2012 gebaut worden sein und du rüstet Tagfahrleuchten nach ECE R87 nach, dann muss es möglich sein, die Tagfahrleuchten manuell ein- und auszuschalten.
Geändert von Tito_2000 (07.01.2013 um 01:42 Uhr).
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07.01.2013, 02:31
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#25
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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Und nun? An zB aktuellen Audis kann man das TFL auch ohne Probleme ausschalten. Kann also wohl kaum ganz korrekt sein das oben geschriebene.
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07.01.2013, 17:57
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#26
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.08.2012
Ort: Lörrach
Fahrzeug: böser 3er
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mit oder ohne Licht ??
so wie es sportliche Fairness bei Ampelduellen gibt, so bin ich als Neumitglied doch erstaunt über die heisse Diskussion über nichts. Ich freue mich über jedes Ampel-Duell..ob mit Tagfahrlicht oder ohne..zu meiner Schande muss ich allerdings zugeben, dass ich die Jungs mit den 4 Ringen bevorzuge, da diese Jungs ja alle 14 Tage an die Tanke fahren, um Sprit abpumpen zu lassen.  bevor sie noch ganz vergessen, wo der Tank überhaupt ist.
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07.01.2013, 18:25
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#27
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.08.2011
Ort:
Fahrzeug: E65 750i (01.06); F01 740d (05.10)
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Ich bleibe dabei, dass es nicht verpflichtend ist, dass Tagfahrlicht einzuschalten!
Und wenn sich jemand darüber aufregen will, dann soll er das tun. Wenn ihr das nicht versteht, dann denkt euch das und fahrt selber immer damit rum (wogegen ich nichts habe), aber seid doch bitte tolerant denen gegenüber, die sich zumindest die Frage stellen, ob das nun wirklich sein muss.
Grüße
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10.01.2013, 13:24
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#28
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Neues Mitglied
Registriert seit: 14.02.2006
Ort:
Fahrzeug: 750i
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okay.angenommen es ist keine pflicht das tagfahrlicht einzuschalten.
BMW bietet es in den neuen fahrzeugen nicht mehr an TFL abzuschalten (warum auch immer).
es wird nicht mehr angeboten!!!!damit muss dann der kunde leben denke ich.zumal es den menüpunkt bei allen neuen BMW´s ja auch nicht mehr gibt.ist eben so bei BMW anscheinend.
und es kann garantiert per "fernwartung" kein menüpunkt verschwinden.das habe ich noch nirgendwo gehört.so etwas gibt es nicht.
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10.01.2013, 14:52
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#29
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.09.2010
Ort:
Fahrzeug: F32 440ix LCI
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Ma muss garantiert nicht damit leben, wo ein Wille ist ... das kannste du garantiert noch umcodieren.
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13.01.2013, 23:31
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#30
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Neues Mitglied
Registriert seit: 14.02.2006
Ort:
Fahrzeug: 750i
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ja gute idee an einem neuwagen versuchen etwas umzucodieren.das freut bestimmt die gewährleistung und den betreuenden händler.
keine guter tipp!!!!
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