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06.02.2011, 00:49
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Vielelicht ist in manchen Baustellen ja auch einfach kein Platz für breitere Fahrstreifen.
Auch das kann ich mir gut denken, wenn ich mir die eine oder andere Verkehrsführung anschaue.
Also wäre die Alternative bei Verlegung beider Fahrtrichtungen auf ein Fahrbahn eben entweder zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung, davon eine mit 2m Breite, oder eben nur 3 Fahrspuren (also eine Fahrtrichtung mit nur einer Fahrspur) o.ä.
Wär das dann besser?
Im Prinzip isses mir ja egal, 2m hin oder her, ich fahr links, wenns mich erwischt, zahl ich die 15€ oder was das für lächerliche Beträge kostet udn jammer nicht....fertig aus. Totaler Pipifax.
Ich sage nur:
Ein Fahrer trägt gefälligst die Verantwortung für sein Fahrzeug und sein Tun, und zwar vollumfänglich.
Um sich über seine Pflichten und die wesentlichen Fakten zu informieren hat er mehr Aufwand zu betreiben als nur die Zulassungbescheinigung Teil 1 anzuschauen. Und das ist auch zumutbar. So auch die Gerichte. Strassenverkehr ist gefährlich und birgt viele latente Risiken für sich und andere, bei Teilnahem zum Eigennutz ist also der zumutbare Aufwand hoch.
Daher auch der Grundsatz "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe": einer zumutbaren Verpflichtung nicht nachgekommen zu sein, entschuldigt nicht.
Das gewisse Regelungen einer Nachbesserung bedürfen, steht außer Zweifel. Aber das ist keine Rechtfertigung sich seine eigenen Regeln zu schaffen und den Rest zu ignorieren.
Und das solls von mir zum Thema gewesen sein.
Gruß,
Kai
Geändert von KaiMüller (06.02.2011 um 01:02 Uhr).
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06.02.2011, 00:57
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#2
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von KaiMüller
Vielelicht ist in manchen Baustellen ja auch einfach kein Platz für breitere Fahrstreifen.
...
Wär das dann besser?
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Ein großer Teil dieser 2-m-Fahrstreifen wird aus Bequemlichkeit eingerichtet, weil es "immer schon so war". Es gibt eine Menge Baustellen, wo ersichtlich deutlich mehr Platz für z.B. die Idealbreite 2,50 m vorhanden ist!
Was besser wäre? Müsste man von Fall zu Fall entscheiden. Mir kommt es aber so vor, als würden Autobahnbaustellen oft einfach nach "Schema X" eingerichtet und Unfallschwerpunkte dadurch billigend in Kauf genommen. Ob bei vernünftiger Planung wirklich so viele Unfälle auf der A1 zwischen Bremen und Hamburg passieren mussten, wie geschehen, wage ich zu bezweifeln (auch da gab es unzählige dieser 2-m-Fahrstreifen). Das sah übrigens der ADAC genauso, aber der Gesetzgeber macht einfach nichts und hält sich dezent im Hintergrund.
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06.02.2011, 01:06
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#3
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von KaiMüller
Im Prinzip isses mir ja egal, 2m hin oder her, ich fahr links, wenns mich erwischt, zahl ich die 15€ oder was das für lächerliche Beträge kostet udn jammer nicht....fertig aus. Totaler Pipifax.
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Irrtum, Kai. Ich empfehle Dir die Lektüre des Eröffnungsbeitrags, da steht nämlich geschrieben:
Zitat:
Zitat von esau
Lt. ADAC Zeitung kostet es 75 € und einen Punkt, wenn man mit einen Auto, das von Spiegelspitze bis Spiegelspitze breiter als 2 m ist, dort fährt!
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Ich denke, das ist schon eine andere Hausnummer als die von Dir erwähnten - wirklich lächerlichen - 15 Euro.
PS: Ich fahre seit den Achtzigerjahren auf den 2 m-Spuren. Bis jetzt ist weder etwas passiert noch bin ich in irgendeiner Form "verdonnert" oder angehalten worden - auch nicht von der oft genug hinter mir fahrenden Polizei, die selbst in Autos saß, die mit Spiegeln breiter als 2 m sind.
Meine Ausführungen sind bis jetzt - und solange ich nicht direkt betroffen bin - rein theoretischer Natur. Bis jetzt also viel Lärm um nichts. 
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06.02.2011, 09:19
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#4
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kilometer fressendes
Registriert seit: 06.03.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: i4 M50 Bj 2023
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Zitat:
Zitat von Claus
Es tut nichts zur Sache, ob ich etwas weiß oder nicht. Auch Rechtsanwälte verteidigen ihre Mandanten und plädieren auf Unschuld, obwohl sie genau wissen, dass ihr Klient schuldig ist. Im Übrigen muss man sich in unserem Lande immer noch nicht selbst belasten.
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Wir konnten jetzt auch noch darüber diskutieren, ob das ethisch richtig ist 
Aber es macht einfach keinen Spaß, Euren Streit weiter zu lesen. Ich tue das ab unter:
Zitat:
Zitat von Claus
..... Bis jetzt also viel Lärm um nichts. 
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Zusammengefasst läßt sich festhalten.
Offenbar halten sich Einige nicht an die 2 m Beschränkung, bisher blieb das offenbar weitgehend folgenlos.
Wenn es wirklich eng wird, regelt sich so etwas von selbst, weil es den meisten Fahrern der zu breiten Autos dann selbst zu eng wird. Wer dann noch einen LKW überholen muss und sich den Spiegel abfährt ist selber schuld.
Diese Beschränkung ist bei der Anzahl der Autos, die über 2 m mit Spiegeln breit sind von den Verkehrsplanern zu überdenken, 2,2 m wäre eher zeitgemäß, wobei das aufgrund der vorhanden Autobahnbreiten sicher nicht überall möglich ist.
Sollte die Polizei in Zukunft verstärkt die Einhaltung überwachen, würde das daraufhin sicher einsetzende korrektere Verhalten vieler betroffener den Verkehrsfluß an einigen Baustellen negativ beeinflussen, weil links nur noch die Kleinwagen am sich dann rechts bildenden Stau rechts vorbrettern. (Ich gönne diesen Fahrern das Erlebnis, mich an Baustellen oder anderen beschränkten Abschnitten zu überholen, denn ich bin vor 30 Jahren mit 40 PS auch nicht anders gefahren - nur war damals das Risiko erwischt zu werden geringer)
Claus und KaiMüller können das ganze ja in Zukunft per U2U weiter diskutieren oder vom BGH entscheiden lassen. 
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06.02.2011, 09:46
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Zitat:
Zitat von esau
Claus und KaiMüller können das ganze ja in Zukunft per U2U weiter diskutieren oder vom BGH entscheiden lassen. 
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Nö, ich finde Claus hat ein schönes Fazit gezogen:
Zitat:
Zitat von Claus
Bis jetzt also viel Lärm um nichts. 
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Gruß,
Kai
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