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Alt 06.02.2011, 00:12   #11
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von KaiMüller
 
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
Standard

Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Wenn Höhe und Länge juristisch aber einwandfrei auch die tatsächliche Höhe und Länge angeben, warum dann die Breite nicht die tatsächliche Breite, also einschließlich der Spiegel?
Vielleicht, weil die Spiegel nicht fest sind, sondern klappbar?
Somit eine Breite, die mit Spiegel angegeben wird, variabel wäre, im Gegensatz zur Breite ohne Spiegel, die nur mit größerem technischen Aufwand zu verändern ist?
So gesehen ist es ein Anbauteil, und nicht fester Teil der Karosserie.
Eine gewisse Logik erkenne ich da schon.
Klar könnte man evtl. besser regeln, aber so ist es nunmal.

Und ich sage: dieses Wissen kann man von einem Kraftfahrer verlangen (Er ist ausgebildet, er nimmt zum eigenen Vorteil ein Risiko in Kauf, er trägt somit Verantwortung), wahlweise schützt Unwissenheit nicht vor Strafe.

Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Ich denke gar nicht daran, mit meinem 1.862 mm breiten Fahrzeug die linke Fahrspur im Baustellenbereich mit einer zulässigen Breite von 2.000 mm zu meiden.
.
Wäre das auch deine Argumentation, wenn du mit einem überladenen Fahrzeug angehalten wirst, und genau weißt, dass du tatsächlich und real 200kg zu schwer bist (Analogie: Gewicht=real variabel, Breite=real variabel).
Du verweist dann aber auf deinen Fahrzeugschein und sagst:
"Nein, das kann garnicht sein, denn hier ist ein maximales Gewicht von x angegeben! Und weils in meinen Papier steht, kanns auch garnicht anders sein. Wahlweise ists dann nicht mein Problem."
Du WEISZT doch jetzt, dass dein Wagen tatsächlich und real breiter als 2m ist, warum also das Gedöns?
Prinzipienreiter? Querulant?
Kann man nur hoffen, dass bei dem Ego-Trip die Rechtschutzversicherung nicht mit macht.

Gruß,
Kai

PS: ich kann mich nicht erinnern, wann ich zuletzt eine auf 2m beschränkte Fahrbahn gesehen habe......war immer mindestens 2,5m.
Wegen dieser Ausnahme von der Ausnahme eine Neuregelung, eine technische Einrichtung zum Abklappen am Kfz, ein Gang vors höchste Gericht, eine Riesen-Diskussion?

Hmmmmm.... gute Nacht.

Geändert von KaiMüller (06.02.2011 um 00:22 Uhr).
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
 


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