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Alt 05.02.2011, 23:58   #11
Claus
State of Independence
 
Benutzerbild von Claus
 
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
Standard

Zitat:
Zitat von KaiMüller Beitrag anzeigen
Um dir aber weiterzuhelfen bei deinem Dilemma:
Du schaust auf die letzten Seiten deiner Bedienungsanleitung, dort ist die Breite deines Fahrzeugs mit Spiegeln vermerkt. (siehe auch Anhang)
Ganz ohne Internet.
Das "Dilemma" besteht aber nach wie vor, da hilft auch eine Bedienungsanleitung (die bei Gebrauchtwagen zudem sehr oft fehlt) nicht wirklich weiter. Warum? Werfen wir einen kurzen Blick in den Kfz-Schein, Pardon, die "Zulassungsbescheinigung Teil I". Dort steht unter Ziffer 19 "Breite in mm" eine Eintragung, die für mein Auto "1.862 mm" lautet. Dort steht nicht "geschätze Breite", "Breite ohne Spiegel" oder "Achtung, nur Breite nach StVZO, die juristische Breite bitte bei den Behörden erfragen", sondern da steht nur "Breite in mm". Genau wie unter Ziffer 18 "Länge in mm" steht und unter Ziffer 20 "Höhe in mm".

Wenn Höhe und Länge juristisch aber einwandfrei auch die tatsächliche Höhe und Länge angeben, warum dann die Breite nicht die tatsächliche Breite, also einschließlich der Spiegel? Das ist doch unlogisch! Ich weiß nicht, warum die Gerichte einem Autofahrer unterstellen, er müsse hier differenzieren und wissen, dass die Breite gar nicht die Breite ist...

PS: Und wenn in der Zulassungsbescheinigung Teil I die Breite einschl. der Spiegel angegeben wäre und jemand würde sich andere (z.B. M-Spiegel) anbauen, so müsste er eben diesen Wert ändern lassen. Hier muss man doch sonst auch jede Kleinigkeit eintragen lassen!

Ich bin nun wirklich kein Anhänger von Überregulierung, aber mir scheint, hier bleibt die Logik in Bezug auf die Interpretation der Parameter "LxBxH" auf der Strecke...

Zitat:
Zitat von KaiMüller Beitrag anzeigen
Du kannst also, um auf Nr. Sicher zu gehen, dich ab jetzt einfach von Fahrspuren unter 2m Breite fernhalten, ersparst damit den Gerichten Arbeit, dir selbst Stress und musst dir im Falle eines Falles keine Bösgläubigkeit vorwerfen lassen.
Oder bist du womöglich rein auf Konfrontation aus?
Ich denke gar nicht daran, mit meinem 1.862 mm breiten Fahrzeug die linke Fahrspur im Baustellenbereich mit einer zulässigen Breite von 2.000 mm zu meiden. Sollte ich in eine Situation kommen, wo ich dafür zur Rechenschaft gezogen werden soll, verspreche ich Dir, dass ich in dem Fall auf Konfrontation aus bin und wirklich durch alle Instanzen gehe - so weit, wie es geht und erforderlich ist.

PS: Die Hersteller könnten auch so clever sein, und es technisch ermöglichen, den rechten Außenspiegel während der Fahrt einklappen zu können. Meines Wissens ist der sowieso nicht zwingend vorgeschrieben und in dem Fall wäre so gut wie kein Auto mehr breiter als 2.000 mm - mit Spiegeln. Es gibt also verschiedene Lösungen, nur mit der jetzigen Praxis bin ich definitiv nicht einverstanden.
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