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Alt 25.12.2010, 16:45   #1
SteveR
Dr. 7
 
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Registriert seit: 13.07.2010
Ort: Rheine
Fahrzeug: E66 750Li Individual (06.2005) // E66 760Li Individual (03.2006)
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Hallo zusammen,

hier liegt ein klarer Fall von Behebungswürdigem Fehler vor. Der Wagen muss unter allen Umständen korrekt verzögern. Ein verzögertes Ansprechen bzw. Ziehen nach einer Seite darf es nicht geben!

Also ab zum und beheben lassen.... und zwar BEVOR ihr damit in die Leitplanke kracht und noch jemand zu Schaden kommt...

Ich versteh gar nicht wie man bei derart gravierenden Problemen mit der Bremsanlage sich noch so viel Zeit im Forum lässt anstatt umgehend zu reparieren....


Gruß,


Steve
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Alt 25.12.2010, 17:12   #2
Otto_V12
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Registriert seit: 07.11.2009
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: X4M.comp, M760 (08/2020)
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@ SteveR

Also ich muss SteveR vollkommen Recht geben:

bei Bremsendefekt wie dieser beschrieben, wäre mein nächster Weg zu einer Werkstatt oder von daheim aus ein Servicemobil per BMW-Serviceruf bestellt der mir umgehend einen Ersatzwagen stellt weil mein Auto de facto fahruntüchtig ist. Basta.

oder
.... der ganze Thread ist ein Fake....solche Gedanken kommen mir auch wenn ich Leute im Forum schreiben sehe anstatt wichtige, sorry lebenswichtige Bauteile wie Bremsen nicht funktionieren. Da meine ich eher locker dass mich hier einer auf den Arm nehmen will...
Otto_V12 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.12.2010, 18:57   #3
jack27
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Registriert seit: 01.10.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: F01 740xd VL ( 11/13 )
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Zitat:
Zitat von Otto_V12 Beitrag anzeigen
@ SteveR

Also ich muss SteveR vollkommen Recht geben:

bei Bremsendefekt wie dieser beschrieben, wäre mein nächster Weg zu einer Werkstatt oder von daheim aus ein Servicemobil per BMW-Serviceruf bestellt der mir umgehend einen Ersatzwagen stellt weil mein Auto de facto fahruntüchtig ist. Basta.

oder
.... der ganze Thread ist ein Fake....solche Gedanken kommen mir auch wenn ich Leute im Forum schreiben sehe anstatt wichtige, sorry lebenswichtige Bauteile wie Bremsen nicht funktionieren. Da meine ich eher locker dass mich hier einer auf den Arm nehmen will...
Also ein Fake Tread ist das mit sicherheit nicht, wie ich schon geschrieben habe, bin ich fast jede Woche beim und lasse die Bremse Instandsetzen.
Das pRoblem dabei ist, das der Ausfall Während des fahrens auftritt undman Angst hat bis zum zu kommen.

Lg jack
jack27 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.12.2010, 19:14   #4
Otto_V12
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 07.11.2009
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: X4M.comp, M760 (08/2020)
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Nicht jede Woche zum Freundlichen !
Einmal hin und zurück mit dem Mietwagen. Der wird erst wieder abgegeben wenn 200 km fehlerfrei dein Auto wieder läuft.

Und wenn der Händler nicht glaubt fährt er mit mir mit bis Fehler wieder auftritt - keine Diskussion.

Ein Rückblick: ich hatte einen Defekt an dem Automatikgetriebe bei meinem ersten E65.
Nachdem die NL nicht glaubte haben wir uns entscheiden dass einer von BMW München mich bei meiner am nächsten Tag anstehende Dienstreise begleitet bis der Fehler auftritt.
Nach ca 500 km "beleitetem Fahren" kam der Defekt wieder vor und die Lage war klar --> Auto wurde umgehend gewandelt.
Otto_V12 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.12.2010, 19:34   #5
jack27
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 01.10.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: F01 740xd VL ( 11/13 )
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Da der Fehler erst nach ca. 1000 km auftritt bringt es nichts mit dem Mietwagen, den sie beheben ja den Fehler indem sie die Bremse ersetzen bis wieder 1000 km gefahren wurden und die Bremse defekt ist.
Wäre es ein einmaliger Fehler, dann würde ich dir Recht geben.
Der bestreitet den Fehler nicht, weiß nur keinen Rat außer durch ersetzten der Bremse, er bekommt auch aus München sofort per mail das ok.
jack27 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.12.2010, 20:13   #6
Otto_V12
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Otto_V12
 
Registriert seit: 07.11.2009
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Fahrzeug: X4M.comp, M760 (08/2020)
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Sorry, dann gilt die Regel, nach 3 missglückten Reparaturversuchen gehört das Auto der Werkstatt und du gehst direkt zu deren Verkäufer der dir ein neues bestellen darf und die Wandlung des alten einleitet.
Otto_V12 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.12.2010, 10:31   #7
SteveR
Dr. 7
 
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Genau so ist es.... Alles andere ist Zeitverschwendung.

Gruß,

Steve
SteveR ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.12.2010, 13:14   #8
Klaus H.
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Registriert seit: 15.04.2002
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Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992.2-GTS Cabrio 12/2024
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Zitat:
Zitat von Otto_V12 Beitrag anzeigen
Sorry, dann gilt die Regel, nach 3 missglückten Reparaturversuchen gehört das Auto der Werkstatt und du gehst direkt zu deren Verkäufer der dir ein neues bestellen darf und die Wandlung des alten einleitet.

Hallo,

zwei missglückte Reparaturversuche reichen aus:

[Oberlehrermodus]
Übrigens gibt es den Begriff der Wandelung seit der
Schuldrechtsreform nicht mehr. Das läuft heute über den Begriff Rücktritt. [/Oberlehrermodus]


§ 440 BGB
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.


Viele Grüße
Klaus
Klaus H. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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bremsen scheiben sattel


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