Der Käufer muss zwar nichts beweisen, sicher aber begründen

Von daher muss er seine Informationen glaubhaft machen, und das geht im Zweifelsfall eben nur mit der Vorlage der entsprechenden Werkstattprotokolle
Die Frage ist ob sich der Aufwand bei einem Betrag zwischen 200,- und 500,- € überhaupt lohnt

Die meisten Anwälte werden vermutlich begeistert ablehnen
Wer ein Auto kauft das ab 30.000 km schon keinen Eintrag mehr im Scheckheft hat sollte m.M. damit rechnen das evtl. etwas nicht stimmt
Ich würde sogar vermuten das der km-Stand, wenn überhaupt, bei dem ersten oder zweiten Besitzer manipuliert wurde und es nicht aufgefallen ist - 10.000 Mehrkilometer kosten bei Leasingrückläufern deutlich mehr als fünfhundert Euro
