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Alt 10.06.2009, 15:25   #1
am besten V8
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Zitat:
Zitat von KA-EK 7 Beitrag anzeigen
Man hat keinen Zeitgewinn mehr.
Na, der Zug ist aber schon sehr lange weg...


Gibt nur einen Trick, dass rauszuzögern, wenn der Wagen abgemeldet ist/war.
Dann bekommt man TÜV/AU ab dem Prüftag.

Den Wagen dafür aber extra an- und abzumelden lohnt sich finanziell wohl eher nicht
__________________
Lo chiamavano Bulldozer - Sie nannten ihn Mücke
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Alt 10.06.2009, 16:21   #2
VollNormal
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Zitat:
Zitat von am besten V8 Beitrag anzeigen
Den Wagen dafür aber extra an- und abzumelden lohnt sich finanziell wohl eher nicht
Vor allem, da im Moment des Abmeldens die Überziehung offiziell wird. Soll heissen, wenn du das Fahrzeug mit entsprechend lange abgelaufenem Tüff abmeldest, bekommst du auf jeden Fall das Verwarn- bzw. Bussgeld und ggf. die zugehörigen Punkte aufgebrummt.

Wenn du damit zur Prüfstelle fährst, zahlst du halt zwei Prüfgebühren. Aber, solange du unterwegs nicht erwischt wirst, keine Strafe.
__________________
Tüssi, Andreas

Nomaal is dat nich ...

Alt genug, um es besser zu wissen. Aber jung genug, um es trotzdem zu tun!
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Alt 10.06.2009, 16:39   #3
am besten V8
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Nö, das stimmt nicht...beim Abmelden kräht kein Hahn nach dem TÜV/AU, der Wagen könnte ja auch 3 Jahre lang in der Garage gestanden haben, ohne dass man gefahren ist.
Hauptsache man hat immer schon Steuern bezahlt

Nur Anmelden ohne TÜV/AU ist unmöglich.

Strafe oder Bussgeld gibt es dbzgl. nicht bei der Zulassungsstelle.
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Alt 10.06.2009, 16:49   #4
VollNormal
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Frag mich mal, woher ich das weiss ...

Ich hatte mal so'n 250er Moppet, was irgendwann nur noch auf dem Hof stand und Prozente bei der Versicherung geschunden hat. Als die dann für ein anderes Fahrzeug benötigt wurden, habe ich die Karre abgemeldet, ohne sie vorher noch beim Tüff vorzustellen. Da hätte ich sie auch hin tragen müssen, weil aus eigener Kraft wäre sie nicht mehr hingekommen. Wozu auch, hatte ich mir gedacht. Nur Pech gehabt - ein paar Wochen vorher war die Gesetzesänderung und so bekam ich dann kurz nach der Abmeldung noch eine Punkt behaftete Zahlungsaufforderung. Mein Einwand von wegen "in der Garage vergessen und nie gefahren" zog leider nicht.
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Alt 10.06.2009, 17:01   #5
am besten V8
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Tatsächlich?!

Habe vor ca. 2 Jahren mit einem Bekannten einen Wagen geholt, von einem Mann, der ins Altersheim kam, und wo ein Vermögensverwalter den Hausstand bis auf das die Teile, die er mitnehmen konnte, aufgelöst hat, darunter auch seinen Wagen.

Der war schon 15 Monate drüber, bei der Zulassungsstelle hat es nicht mal Probleme gemacht, dass ich (nicht verwandt) den Wagen abgemeldet habe, habe dbzgl. sogar noch nachgefragt, ob sie ne Vollmacht oder dergleichen brauchen, da kam nur wortgemäss als Antwort, wäre kein Problem, da einem bei der Abmeldung kein Schaden entstehen würde.

Die haben die Daten fertig gemacht, die Schilder abgekratzt und fertig...klingt als hätten sie Dich gelinkt...

Hat da eventuell mal jemand was Konkretes bzgl. der Gesetzeslage?!
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Alt 10.06.2009, 17:09   #6
VollNormal
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Vielleicht hat der arme Mann ja noch was bekommen (falls die Post das mit dem Nachsendeauftrag auf die Kette gekriegt hat ...). Oder die Regelung wurde inzwischen wieder zurück genommen.

Ich hab sogar noch das Schreiben mit dem Bussgeldbescheid. Am 2.12.02 habe ich es unterlassen, das Fahrzeug zur fälligen HU in 10/97 vorzuführen. Mit Verweis auf §29 Abs.1, §69a StVZO; §24StVG; Nr. 185.3 BKat.

Beweismittel: Fahrzeugschein

Zahl der Punkte gemäß Punktesystem: 2
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Alt 10.06.2009, 17:14   #7
Dr. Fön
Tanken is doch geil!
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Nein, das stimmt aber wirklich nicht.

Ich hab z.B. im April meinen 3er abgemeldet, bei dem der Tüv im Januar abgelaufen war.

Hat die Herrschaften nicht interessiert. Und ich bin sogar mit dem Auto zur Zulassungsstelle gefahren.
Dr. Fön ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.06.2009, 17:15   #8
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Zitat:
Zitat von VollNormal Beitrag anzeigen
Am 2.12.02 habe ich es unterlassen, das Fahrzeug zur fälligen HU in 10/97 vorzuführen.


5 Jahre!! drüber, dafür haste sicher eine Sonderstrafe wegen extremer Dreistigkeit bekommen!
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