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Alt 08.05.2009, 12:30   #1
D-M-XX728
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von D-M-XX728
 
Registriert seit: 29.01.2005
Ort:
Fahrzeug: E38 740iA Bj.96
Standard

Dann nenn doch mal die Passage bzw. den Paragraph der Stvo in der es explizit drinn steht.

Wenn du schon dabei bist,den Absatz in dem drinn steht,dass der Tüv nichts zu sagen hat.

Ansonsten fällt es mir schwer deiner Aussage Glauben zu schenken. So das ich eher zu den Fakten der Firma Glastone tendiere,die es legal für den deutschen Markt anbietet.
D-M-XX728 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2009, 13:00   #2
JayLL
Aus Freude am Sparen
 
Benutzerbild von JayLL
 
Registriert seit: 25.06.2007
Ort: Bonn
Fahrzeug: BMW 118i, F40
Standard

Zitat:
Zitat von D-M-XX728 Beitrag anzeigen
Dann nenn doch mal die Passage bzw. den Paragraph der Stvo in der es explizit drinn steht.

Wenn du schon dabei bist,den Absatz in dem drinn steht,dass der Tüv nichts zu sagen hat.

Ansonsten fällt es mir schwer deiner Aussage Glauben zu schenken. So das ich eher zu den Fakten der Firma Glastone tendiere,die es legal für den deutschen Markt anbietet.
Interner Link) http://www.7-forum.com/forum/12/lack...tet-77985.html

kein wunder das dieser irrglaube noch so weit verbreitet ist, wenn man blind den herstellerangaben folgt

nicht böse gemeint.

gruß
JayLL ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2010, 23:31   #3
7er4ever
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
 
Registriert seit: 05.09.2009
Ort:
Fahrzeug: BMW e93 335i
Idee Threadleiche ausgraben nochmal für alle

Das Thema ?Tönen der Frontscheibe und der vorderen Seitenscheiben? wird oft nachgefragt und diskutiert.
Grundsätzlich gilt, dass diese Scheiben eine Tönung haben dürfen. Aber nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Das heißt, die Frontscheibe darf maximal bis zu 25% und die vorderen Seitenscheiben bis maximal 30% getönt sein.
Da die Scheiben werksseitig schon bis zu 20% eingefärbt sind, ist eine nachträgliche Tönung mit Folie immer eine Überschreitung der zulässigen Tönungswerte.
Folgendes sagt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dazu:
Folien, die an Scheiben von Kraftfahrzeugen angebracht werden sollen, sind nach ? 22a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bauartgenehmigungspflichtig. Sie dürfen nur verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Das KBA hat im Rahmen seiner Zuständigkeiten eine Reihe von Allgemeinen Bauartgenehmigungen (ABG) für Folien erteilt.
In keinem Fall wurden eingefärbte Folien für die Verwendung an solchen Scheiben genehmigt, die für die Durchsicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind. Vordere Seitenscheiben sind für die Durchsicht von Bedeutung.
Ob Zulassungsbehörden Bauartgenehmigungen im Einzelfall für die Verwendung an vorderen Seitenscheiben erteilt haben, ist dem KBA nicht bekannt.
Jegliche nachträgliche Veränderung ( egal ob Folie, fluten oder anderes)der vorderen Scheiben ( Front- wie auch Seitenscheiben ) ohne ABG führt

1.zum erlöschen des Versicherungsschutzes
2.zum führen eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis und zur Stilllegung
3.bei erkennen solch einer Eintragung, zur Streichung dieser
und zur amtlichen Prüfung des Fahrzeugs

Ausnahmen sind Splitterschutzfolien, die aber auch eine ABG vorweisen und nur auf original ungetönte Scheiben aufgebracht werden dürfen.
Da Zulassungsbehörden auch separate Zulassungen erteilen können, ist es ratsam, bei seiner zuständigen Behörde direkt anzufragen, was erlaubt ist und was nicht.
7er4ever ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2010, 14:32   #4
Flamboyant
Mitglied
 
Registriert seit: 25.02.2010
Ort:
Fahrzeug: F01 750i
Standard

Ist ein wenig off topic
Weiss jemand ob und wie ich die hinteren rollos vom Fahrersitz bedienen kann ? Habe in Handbuch nichts gefunden.
__________________
Jammern auf hohem Niveau.
Flamboyant ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2010, 14:48   #5
Christian
Administrator
 
Benutzerbild von Christian
 
Registriert seit: 29.06.2001
Ort: Unna
Fahrzeug: i7 xDrive60 (Bj.2022)
Standard

Zitat:
Zitat von Flamboyant Beitrag anzeigen
Ist ein wenig off topic
Weiss jemand ob und wie ich die hinteren rollos vom Fahrersitz bedienen kann ? Habe in Handbuch nichts gefunden.
Ja! Wenn die Rollos hinten oben sind, und Du die Fenster herunter fährst, fahren die Rollos mit hinunter. Ansonsten kannst Du ALLE Rollos auf einmal hoch oder runter fahren, in dem Du die Heckrollo-Taste gedrückt hältst.

Gruß,
Chriss
Christian ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2010, 15:01   #6
Wilfried
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 11.01.2019
Ort: Hanau
Fahrzeug: E65 2002
Standard

Zitat:
Zitat von Christian Beitrag anzeigen
Ja! Wenn die Rollos hinten oben sind, und Du die Fenster herunter fährst, fahren die Rollos mit hinunter. Ansonsten kannst Du ALLE Rollos auf einmal hoch oder runter fahren, in dem Du die Heckrollo-Taste gedrückt hältst.

Gruß,
Chriss
Hallo Chris,

bei mir bleiben die Rollos beim runterfahren der Scheiben oben!?
Das heißt Rollos zu, mit geöffneten Fenstern.

Bin damit aber nicht gefahren, weil ich vermute, das beim fahren der Unterdruck diese vielleicht beschädigt.

Vielleicht hat ja jemand Erfahrung damit.

Gruß

Wilfried

Nachtrag: Vielleicht ist das nur beim E65 so.
Wilfried ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2010, 16:16   #7
Christian
Administrator
 
Benutzerbild von Christian
 
Registriert seit: 29.06.2001
Ort: Unna
Fahrzeug: i7 xDrive60 (Bj.2022)
Standard

Zitat:
Zitat von Wilfried Beitrag anzeigen
Nachtrag: Vielleicht ist das nur beim E65 so.
Genau. Im E65 funktioniert nur die zweite Variante: Heckscheibenrollo-Taste länger gedrückt halten.

Gruß,
Chriss
Christian ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2010, 08:25   #8
Flamboyant
Mitglied
 
Registriert seit: 25.02.2010
Ort:
Fahrzeug: F01 750i
Standard

Zitat:
Zitat von Christian Beitrag anzeigen
Ja! Wenn die Rollos hinten oben sind, und Du die Fenster herunter fährst, fahren die Rollos mit hinunter. Ansonsten kannst Du ALLE Rollos auf einmal hoch oder runter fahren, in dem Du die Heckrollo-Taste gedrückt hältst.

Gruß,
Chriss
Hallo Christian. Danke. Dachte ich müsse dîe einzelnen Scheiben hinten rechts hinten links gedrückt halten. Aber probiere das gleich mal.Gruss
Flamboyant ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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