Zitat:
Zitat von Marks
Ähem, bin mir nicht sicher,
aber Autobahnen (gibt es die in Bremen?) unterstehen eigentlich dem Bund und nicht den einzelnen Ländern. ?
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Guggst Du ins GG...... §74
"konkurrierende Gesetzgebung" , da Absatz 22:
Zitat:
den Straßenverkehr, das Kraftfahrwesen, den Bau und die Unterhaltung von Landstraßen für den Fernverkehr sowie die Erhebung und Verteilung von Gebühren oder Entgelten für die Benutzung öffentlicher Straßen mit Fahrzeugen;
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und im §72 heißt es in 1:
Zitat:
Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat
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Bedeutet in diesem Fall, daß es, solange kein nationales Tempolimit (Bundesgesetz) definiert ist, die Länder nach "Gutdünken" verfahren dürfen.
War doch auch irgendwie logisch oder?
Je nach Bundesland hat man ja die Wahl bei 3 Fahrstreifen in einer Richtung zwischen: freie Fahrt, 120km/h, 130km/h oder die damals in Niedersachsen zur Expo 2000 zuerst eingeführte Wechselbespurung 2 (120km/h) /3(100km/h) mit Standstreifenmitbenutzung.