Garantie muss er dir ohnehin nicht geben. Er muss Gewährleistung geben, d.h. jeder Schaden, der innerhalb von 6 Monaten am Fahrzeug auftritt, gilt als Händlerbekannt. bei allen danach musst du in Beweislast treten. Diese Gewährleistung will er dir natürlich für so eine alte Karre nicht geben, dahernur für Export. Diese gewährleistungspflicht gilt nämlich nur bei verkauf an Endverbraucher und das ist ein Exportreibender nicht. Wenn er vorschlägt, daß Du den Ausschluß der Gewährleistung bestätigst, mache es. wenn Du im Kaufvertrag8oder wo auch immer) als Endverbraucher erkennbar bist, kann er mit dieser Unterschrift gar nichts anfangen.
Das ist mein kenntnisstand, aber möglicherweise wird ja auch noch einer der Profis antworten.
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