...ungeprüft so einen Unsinn veröffentlichen?!
Guckst Du.
Es gibt Leute, die gauben das!!!!
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Wird man von einer Zivilstreife der Polizei gestoppt, muss nicht ohne weiteres darauf vertraut werden, dass es sich tatsächlich um Ordnungshüter handelt. Nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts (VRS 48, 232) sind Zeichen von Beamten in Zivil nur dann zwingend, wenn sich erkennen lässt, dass sie rechtmäßig sind. So zum Beispiel dann, wenn die Streifenpolizisten ihre Dienstmützen aufsetzen
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So ein Schwachsinn! Wie soll der Angehaltene erkennen, dass es rechtmäßig ist? Was bedeutet hier rechtmäßig? FAKT ist, dass der Betroffene im Zweifel die 110 anrufen soll umd erforderlichenfalls eine uniformierte Streife hinzuziehen zu können. Und dieser Quatsch mit der Mütze ist anscheinend nicht totzukriegen. Oder soll der Zivile ne Mütze aufsetzen?
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CB-Funker müssen auf Verlangen auch die Nummer ihres Gerätes kontrollieren lassen. Den Polizisten ist es dagegen nicht erlaubt, von einem beschuldigten Autofahrer eine Stellungnahme zu verlangen. Bei einem Verdacht auf Alkohol darf niemand gezwungen werden, ins Röhrchen zu blasen. Auch eine Messung des Atemalkohols kann der Autofahrer verweigern.
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Nach erfolgter Belehrung ist es sehr wohl erlaubt, eine "Stellungnahme" zu verlangen - es ist natürlich dem Beschuldigten frei gestellt, tatsächlich Stellung zu nehmen!
Welcher Schreiberling hat diese Schmähschrift verfasst???