Weiß ich wohl, dennoch ist die Begrifflichkeit die selbe.
Sehr wohl kann ein Darlehensnehmer wie auch ein Leasingnehmer wenn im Vertrag nicht ausgeschlossen eine Anschlussfinanzierung beantragen. Ev. eben mit abzuzahlender oder sofortiger Zielrate oder eben weiteren Leasingraten usw.usf.
Beantragt wird übrigens i.d.R. über den Händler der das entsprechend weiterleitet.
Axo: Da ich für die BMW Bank schaffe kenne ich mich damit schon bissl aus. Halte mich aber einfach ab sofort aus sowas raus. Die LN/DN hier wissen ja eh alles am besten...
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