Zitat:
Zitat von BKirk
Einspruch: bei Regen ist die Nebenschlussleuchte gerade bei Geschwindigkeiten >> 50 km/h sinnvoll. So ein Spritzwasserschleier auf der Autobahn ist deshalb besonders tückisch, weil man ihn durch seine lokale Begrenztheit oft nicht ohne weiteres als Sichthindernis erkennt und so leicht zu dem Irrtum verleitet wird, die Bahn sei frei.
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Nein, die Nebelschlussleuchte ist nur von 0-50 km/h zulässig
- Sprich andernfalls
Verboten und wenn nur noch sichtweiten unter 50 m (du) sie noch mit solcher geschwindigkeit unterwegs (bist) sind das bei normaler Beleuchtung nicht erkennbar ist ob die Strasse vor dem eigenen Fahrzeug frei ist, -
Dann liegt generell ein Problem vor
(Ich für meinen teil, schalte soballt ich jemanden mit Nebelschlussleuchte vor mir habe der mit über 70 km/h fährt und somit auch die Sichtverhältnisse ,,normal'' sind, das Fernlicht ein und erst wieder aus wenn derjenige aus meinem Sichtfeld ,,verschwunden'' ist oder die Nebelschlussleuchte ausgeschaltet hat.)
Die Begründung die ich über diese VERKEHRSREGEL in der Fahrschule gelernt und vermittelt gekriegt habe, ist mir so erklärt worden das dadurch bei Dunkelheit ein Blenden des Rückwärtigen Verkehrs erfolgt. Deshalb sollte normalerweise auch soballt ein Fahrzeug hinter einem Fahrzeug mit Nebelschlussleuchte fährt das vorrausfahrende Fahrzeug diese ,,Deaktivieren'' und das hintere diese einschalten (wenn nicht eh schon geschehen).