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Alt 06.02.2011, 00:49   #11
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von KaiMüller
 
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
Standard

Vielelicht ist in manchen Baustellen ja auch einfach kein Platz für breitere Fahrstreifen.
Auch das kann ich mir gut denken, wenn ich mir die eine oder andere Verkehrsführung anschaue.
Also wäre die Alternative bei Verlegung beider Fahrtrichtungen auf ein Fahrbahn eben entweder zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung, davon eine mit 2m Breite, oder eben nur 3 Fahrspuren (also eine Fahrtrichtung mit nur einer Fahrspur) o.ä.
Wär das dann besser?


Im Prinzip isses mir ja egal, 2m hin oder her, ich fahr links, wenns mich erwischt, zahl ich die 15€ oder was das für lächerliche Beträge kostet udn jammer nicht....fertig aus. Totaler Pipifax.
Ich sage nur:
Ein Fahrer trägt gefälligst die Verantwortung für sein Fahrzeug und sein Tun, und zwar vollumfänglich.
Um sich über seine Pflichten und die wesentlichen Fakten zu informieren hat er mehr Aufwand zu betreiben als nur die Zulassungbescheinigung Teil 1 anzuschauen. Und das ist auch zumutbar. So auch die Gerichte. Strassenverkehr ist gefährlich und birgt viele latente Risiken für sich und andere, bei Teilnahem zum Eigennutz ist also der zumutbare Aufwand hoch.
Daher auch der Grundsatz "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe": einer zumutbaren Verpflichtung nicht nachgekommen zu sein, entschuldigt nicht.

Das gewisse Regelungen einer Nachbesserung bedürfen, steht außer Zweifel. Aber das ist keine Rechtfertigung sich seine eigenen Regeln zu schaffen und den Rest zu ignorieren.

Und das solls von mir zum Thema gewesen sein.

Gruß,
Kai

Geändert von KaiMüller (06.02.2011 um 01:02 Uhr).
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