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10.10.2005, 17:50
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#1
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Tief...tiefer...am tiefstem!!!
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10.10.2005, 17:55
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#2
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gelöscht...
Registriert seit: 13.04.2002
Ort:
Fahrzeug: gelöscht...
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Ach du Scheíße, da reicht ja schon ein Steinchen auf der straße.....
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10.10.2005, 18:01
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#3
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Idealer Winterwagen,
da ist der Schneepflug ja schon gleich mit dran!

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10.10.2005, 18:02
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.04.2005
Ort: Spenge
Fahrzeug: E32 730iA 03/91 M30B30
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__________________
Alle Autos Haben einen Motor nur BMW nicht - die haben ein Triebwerk
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10.10.2005, 18:57
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#5
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
eBay-Name: tom.schaefer
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Also mit dem Bild hat er sich bei einer Auktion keinen Gefallen getan würde ich sagen:
Hier sieht man das er sooo tief nun auch wieder nicht ist:

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10.10.2005, 19:03
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#6
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Ich dachte immer, 10 cm Bodenfreiheit wären vorgeschrieben?
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10.10.2005, 19:12
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#7
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Big Boys - Big Toys!
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: München
Fahrzeug: 1988 US E24 L6/635 CSi (239bhp/323Nm); 1992 E31 850Ci Schalter (369bhp/581Nm)
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Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Ich dachte immer, 10 cm Bodenfreiheit wären vorgeschrieben?
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Egal ob eingetragen oder was auch immer...
Passt die Zigarettenschachtel ned drunter wird das Teil gleich kostenpflichtig
zum TÜV abgeschleppt & KOSTENPFLICHTIG von den Herren dort "inspiziert"...
Nixx gegen sportliche Fahrwerke aber so ein Dämlack vor mir, der alle paar Zentimeter
voll in die Eisen steigt weil er Angst um seinen Spoiler oder die Ölwanne hat... 
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10.10.2005, 19:20
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#8
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
eBay-Name: tom.schaefer
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Einspruch Herr Kollege!
Zum Thema tief habe ich folgendes anzubieten.....
Ich geh mal davon aus, dass das auch für BMW gilt:
Eine Frage, mit der schon viele konfrontiert wurden. VW SPEED hat den Paragraphenwald durchforstet und fand keine Regel für den TIEFBAU.
Manchem Tuning-Fan klappte die Kinnlade herunter, als bei "Alles VW" in Osnabrück am Beginn der letzten Saison Polizisten sieben Zentimeter hohe Holzklötzchen an Bindfäden unter dem Auto herzogen, um zu sehen, ob es irgendwo aneckt. "Ist das denn überhaupt rechtens?" fragten die verdutzten VW-Fahrer und warfen die Stirn in Falten. Gern klärte die Polizei auf und teilte mit, sie habe ihre Vorschriften und legte einige Fahrzeuge kurzerhand still - allerdings wegen anderer Umstände als der Tieferlegung. Die Frage lautet also: War dies Übereifer oder gibt es Vorschriften, die ein solches Vorgehen rechtfertigen?
Unsere Recherche in der Pressestelle des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg ergab, dass es keine gesetzliche Vorschrift gibt, die die Bodenfreiheit von Automobilen regelt. "Lediglich für Geländewagen gibt es eine Mindesthöhe, den so genannten Böschungswinkel", schränkte Angela Bartholomae von der Pressestelle ein. Also, alles klar? Noch nicht ganz!
Wir schlugen selbst in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nach und fanden... nichts: Kein Wort über Tieferlegungen. Einzig der Gummiparagraph 30 über Zulassungsbestimmungen von Fahrzeugen könnte relevant sein, doch kein Absatz, kein Anhang trifft dieses Thema.
Die Prüfungsorganisationen tragen Fahrwerke namhafter Hersteller in die Fahrzeugpapiere ein, die etwa per Gewindeverstellung Tieferlegungen weit unter die oft zitierten 110 Millimeter Bodenfreiheit ermöglichen. Gleichzeitig gibt es aber auch das VdTÜV Merkblatt 751, das in einem Anhang eine Mindestbodenfreiheit von 110 Millimeter empfiehlt. Also fragten wir einen Experten des TÜV Rheinland in Köln. Herr Fälker erklärt, dass das Merkblatt VdTÜV 751 nicht mehr als eine "Richtschnur" für den Prüfer ist und keine Rechtsverbindlichkeit besitzt. Für den Praktiker ist es viel wichtiger, dass die Fahrzeuge noch anständig über Bodenwellen in Tempo 30-Zonen kommen. "Da sollte nach Möglichkeit nichts aufsetzen. Wie tief ein Fahrzeug am Ende sein darf, kann man pauschal nicht sagen. Manche Autos haben in der Mitte ihren tiefsten Punkt, andere vorn am Spoiler, einige auch erst am Endtopf", erklärt Fälker. Es komme auf den Einzelfall an.
Ein vernünftiger Standpunkt, gleichzeitig aber keine pauschale Reglementierung, die einem das Leben knapp über der Grasnabe generell verbieten würde. Stilllegungen nur wegen zu geringer Bodenfreiheit wären somit unzulässig.
Bleibt noch die direkte Nachfrage bei der Polizei. Gerd Nolte vom 1. Polizeikommissariat in Osnabrück kann sich noch gut an die Aktion anlässlich "Alles VW" erinnern. Tatsächlich habe man einen Holzklotz mit 7,5 Zentimetern Höhe verwendet. Eine Toleranz zu den bekannten elf Zentimetern, die man den Fahrzeugbesitzern gutschrieb. Grundlage des Handelns sei nicht das Merkblatt 751 gewesen, sondern der Grundsatz der Verkehrssicherheit. "Ausschlaggebend für die Stilllegungen war nicht die Tieferlegung, sondern die dazu gewählte Rad-/Reifenkombination", stellt Gerd Nolte richtig. Ansgar Warmhoff von der Dekra Osnabrück war laut Gerd Nolte für die Begutachtung der Fahrzeuge zuständig und arbeitet eng mit der Polizei zusammen. Am Telefon mochte sich der Sachverständige allerdings nicht äußern und verwies auf die Zentrale der Dekra in Stuttgart. Die Presseabteilung dort nennt als Grundlage einerseits die im Merkblatt 751 beschriebene Prüf-Methode, stellt aber die Entscheidung über die Zulässigkeit ins Ermessen des Prüfers.
Fazit : Nur wegen einer heftigen Tieferlegung kann eigentlich nichts passieren - solange sie korrekt eingetragen ist ! Alle Umbaumaßnahmen müssen im Fahrzeugschein genauestens vermerkt sein. Hilfreich ist es, neben dem Schein die Prüfberichte mitzuführen, nur für den Fall, dass die Polizei die Eintragung an sich anzweifelt.
Aber auch das kann euch nicht vor einer Wiedervorführung des Fahrzeuges nach §17 StVZO bewahren. Sollte ein Polizist berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Gutachtens oder am verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeuges haben, kann er eine Mängelkarte ausstellen. Innerhalb einer Frist muss dann der Mangel abgestellt, und das Fahrzeug einem Gutachter vorgeführt werden.
Unser Tipp : Den Kompletten Umbauplan vorab mit dem zuständigen Prüfer absprechen und hinterher alles penibel eintragen lassen. ABEs und Prüfberichte immer mitführen. Bei der Kontrolle immer freundlich, sachlich und zurückhaltend bleiben, dann kann fast nichts schief gehen.
(Quelle : VW SPEED)
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10.10.2005, 19:53
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#9
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Big Boys - Big Toys!
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: München
Fahrzeug: 1988 US E24 L6/635 CSi (239bhp/323Nm); 1992 E31 850Ci Schalter (369bhp/581Nm)
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Zitat:
Zitat von TomS
Einspruch Herr Kollege!
Zum Thema tief habe ich folgendes anzubieten.....
<<<SNIP>>>
Unser Tipp : Den Kompletten Umbauplan vorab mit dem zuständigen Prüfer absprechen und hinterher alles penibel eintragen lassen. ABEs und Prüfberichte immer mitführen. Bei der Kontrolle immer freundlich, sachlich und zurückhaltend bleiben, dann kann fast nichts schief gehen.
(Quelle : VW SPEED)
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High,
aber weder ABE's noch Eintragungen beeindrucken diverse Beamte...
Diese können immer von anderen "unabhängigen" Sachverständigen für
nichtig oder gar erkauft / gefälscht erklärt werden.
Und die wenigsten haben die Nerven oder Mittel sich einen langwierigen Rechtsstreit deswegen anzutun...
Die Karre muß ja bis zum Beschluß/Urteil zurückgerüstet werden...
Greetingz,
Tyler
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10.10.2005, 19:58
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 07.10.2004
Ort: Hamburg
Fahrzeug: 730iA V8 (E32)
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Hi,
habe mich neulich auch mal mit einem TÜV Prüfer unterhalten.
Er teilte mir mit, dass es 11cm sein müssen. Er konnte es sogar ziemlich gut begründen: Man muss auf einen Kantstein (die Norm soll bei 11cm liegen) rauf fahren können, falls sich ein Krankenwagen o.ä. hinter einem befindet.
MfG Eugen
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