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		|  16.11.2013, 13:00 | #61 |  
	| ... 
				 
				Registriert seit: 06.07.2007 
				
Ort: Frankfurt am Main 
Fahrzeug: BMW
				
				
				
				
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 Ärgerlich ist es immer dann, wenn es keine BMW Niederlassung, sondern irgendein x-beliebiger BMW Vertragshändler ist. 
 Die Händler können (fast) alles tun und lassen, während eine NL ganz schnell Post aus München bekommt, wenn sich ein Kunde beschwert.
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		|  23.11.2013, 20:33 | #62 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 24.11.2003 
				
Ort: Wandlitz 
Fahrzeug: Tesla Model S 100 D Tesla Model X 90 D
				
				
				
				
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 Das Autohaus lässt durch einen von ihm beauftragten Rechtsanwalt mitteilen,man könne angeblich beweisen, dass der Unfallschaden zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorgelegen habe. Die "Beweise" liegen mir noch nicht vor. Nach Rücknahme des Leasingfahrzeugs sei ein Gutachten gemacht worden.
 
 Man lässt es also tatsächlich auf einen Rechtsstreit ankommen.
 
 Ich denke, dass sollten alle, die einen Gebrauchtwagen der "Premium Selection" bei einem BMW-Händler und nicht in einer Niederlassung kaufen, im Hinterkopf haben, dass ohne selbst beauftragte sachverständige Untersuchung des Wagens nichts läuft.
 
 Das habe ich jetzt auch gelernt, obwohl ich etwas Vergleichbares bisher bei einem BMW-Händler bei einem Autokauf noch nie erlebt habe.
 
 
 Gruß aus der Bundeszentrale
 
 Tom
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		|  23.11.2013, 22:07 | #63 |  
	| Mitglied 
				 
				Registriert seit: 30.04.2004 
				
Ort: Luxemburg 
Fahrzeug: F02 730Ld  02/2010
				
				
				
				
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 Hallo Tom, 
sieht doch schon gut für dich aus. Das Autohaus schreibt ja jetzt schon von einem Unfallschaden wobei sie dir es anscheinend unfallfrei verkauft haben. Lass doch jetzt mal die angeblichen Beweise von deinem Anwalt überprüfen. Denn ich könnte jetzt nicht ausschliessen dass das Fahrzeug nach Rückgabe des Leasingnehmers verunfallte und noch vor dem Verkauf an dich wieder repariert wurde. Der Unfall wäre dann intern geschehen und würde den Verkäufer aber ganz nah an die Betrugsgrenze setzen.
 
Ich kann mich noch erinnern dass vor langen Jahren in einem Autohaus 2 Mechaniker ein Rennen veranstalteten und beide verunfallten.     
Raymond |  
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		|  24.11.2013, 01:01 | #64 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 15.09.2012 
				
Ort: Norddeutschland 
Fahrzeug: F01 760i (10.14) / E93 335i Cabrio (03.12) / RR Corniche I (07.83)
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von TrapperTomBox  Das Autohaus lässt durch einen von ihm beauftragten Rechtsanwalt mitteilen,man könne angeblich beweisen, dass der Unfallschaden zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorgelegen habe. Die "Beweise" liegen mir noch nicht vor.
 |  Da kann man doch meist schon dran fühlen...wenn Beweise tatsächlich vorliegen, führt man die doch logischerweise auch mit an. 
 
Ich denke nach wie vor, dass das ganze zu Deinen Gunsten enden wird. Der Händler scheint sich jedenfalls gerade sehenden Auges in Abseits zu manövrieren...und wird hoffentlich schlussendlich die Quittung dafür bekommen. |  
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		|  24.11.2013, 15:53 | #65 |  
	| Neues Mitglied 
				 
				Registriert seit: 23.09.2011 
				
Ort:  
Fahrzeug: F01 750
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von TrapperTomBox  Das Autohaus lässt durch einen von ihm beauftragten Rechtsanwalt mitteilen,man könne angeblich beweisen, dass der Unfallschaden zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorgelegen habe. Die "Beweise" liegen mir noch nicht vor. Nach Rücknahme des Leasingfahrzeugs sei ein Gutachten gemacht worden.
 
 Man lässt es also tatsächlich auf einen Rechtsstreit ankommen.
 |  Das ein autorisiertes BMW-Autohaus solche linken Kiesplatzvirtuosen-Maßnahmen anwendet ist eine riesige Frechheit. Drücke Dir die Daumen, dass Du gegen diese inkorrekte Bande ein für Dich zufriedenstellendes Resultat erzielen kannst. |  
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		|  24.11.2013, 16:10 | #66 |  
	| Ohne Auto 
				 
				Registriert seit: 13.10.2010 
				
Ort: NRW 
Fahrzeug: VW Golf V Plus 1.9 TDI
				
				
				
				
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 Naja...was, wenn der Gutachter ein 'guter' Freund von denen ist und jetzt ein Gutachten ausschreibt, dass angeblich vordem Verkauf war? |  
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		|  24.11.2013, 16:15 | #67 |  
	| Neues Mitglied 
				 
				Registriert seit: 23.09.2011 
				
Ort:  
Fahrzeug: F01 750
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von Saygimdan  Naja...was, wenn der Gutachter ein 'guter' Freund von denen ist und jetzt ein Gutachten ausschreibt, dass angeblich vordem Verkauf war? |  Genau das war auch mein Gedanke |  
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		|  24.11.2013, 17:38 | #68 |  
	| Undercover Mitglied 
				 
				Registriert seit: 20.07.2005 
				
Ort: UN 
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
				
				
				
				
				      | 
 Produktionsstempel auf den Teilen könnten einen Anhaltspunkt geben. 
				__________________ Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!Dabei sein ist alles!
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		|  08.06.2015, 18:50 | #69 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 08.06.2009 
				
Ort: Pritzwalk 
Fahrzeug: E38-730d(05.01) DN51673 05/16 abgemeldet
				
				
				
				
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 Jetzt hab ich 7 Seiten lang gelesen, und wie ist es für den TE nun ausgegangen? 
 Gruß m
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		|  08.06.2015, 20:00 | #70 |  
	| the Senior :-) 
				 
				Registriert seit: 24.12.2002 
				
Ort: Meerbusch-Büderich 
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
				
				
				
				
				      | 
				 Der Ausgang ........... 
 hätte mich auch interessiert. 2 Jahre nichts gehört.Gruß Jürgen
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