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22.01.2009, 12:43
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#1
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7er Fan ohne Ende
Registriert seit: 07.06.2006
Ort: Hohenstein Ernstthal
Fahrzeug: E38 7xx (Saisonkennz. 04-10), diverse andere :-)
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E32 mit 07-Youngtimer Zulassung???
Pkw-Inserat: Detailansicht
kann das sein das der E32 eine 07-Zulasssung, also Youngtimer schon bekommen kann???
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22.01.2009, 13:27
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#2
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Moderator
Registriert seit: 10.03.2006
Ort: Baunatal, Hessisch-Sibirien
Fahrzeug: KVG Kassel
eBay-Name: altbert
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Klar, geht (bzw. ging eine zeitlang)
Manche Zulassungstellen haben auch Autos auf 07 zugelassen, die die 20-Jahre-Grenze überschritten hatten.
Ist m.W.n. schon seit über einem Jahr nicht mehr möglich.
Vielleicht weiß jemand mehr...?
__________________
Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert...
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22.01.2009, 14:35
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: HALFING
Fahrzeug: E38,735i,9/99;E38,728i,6/96; vw-buggy,bj.69
eBay-Name: dbactros410
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Hallo. Es gibt einen Bestandsschutz für Fahrzeuge,die bereits auf 07 zugelassen waren. Aber laut der neuen Regelung gilt nun für alle Fahrzeuge die 30 Jahresgrenze. Schöne Grüße Andi.
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22.01.2009, 14:40
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: HALFING
Fahrzeug: E38,735i,9/99;E38,728i,6/96; vw-buggy,bj.69
eBay-Name: dbactros410
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Hallo. Hab grad gelesen,daß er schreibt,kann auch weiterhin auf 07 zugelassen werden. Das ist allerdings nicht richtig,denn laut Aussage meiner Kfz.-Zulassungsstelle gilt das nicht bei Halterwechsel! Schöne Grüße Andi.
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22.01.2009, 16:41
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#5
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Neues Mitglied
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Leipzig
Fahrzeug: e23 735iA (1985); MB 220 SEb (1963); MB 300 SEL 3,5 (5/72)
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Hallo!
Seit dem Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) am 1.3.2007 kann das rote 07-Kennzeichen nur noch für mindestens 30 Jahre alte Fahrzeuge vergeben werden.
Jüngere Fahrzeuge, denen bis zum 28.2.2007 ein rotes Kennzeichen zugeteilt war, genießen jedenfalls dann Bestandsschutz, wenn sie bei demselben Halter bleiben und der Halter im Bezirk der Zulassungsstelle bleibt.
Ob und inwieweit darüber hinaus Bestandsschutz besteht, scheint gesetzlich nicht eindeutig geregelt zu sein, so daß dies möglicherweise von Bundesland zu Bundesland (evtl. sogar von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle) unterschiedlich gehandhabt wird:
Zitat:
Bestandsschutz Rote 07 - Hamburg zieht nur um!
Mittwoch, 6. Februar 2008
Letzte Aktualisierung Mittwoch, 6. Februar 2008
Nun haben wir auch eine Stellungnahme der Hansestadt Hamburg zum Bestandsschutz für Rote 07-Kennzeichen für
Fahrzeuge mit einem Alter von unter 30 Jahren vorliegen.
Während sich zahlreiche Bundesländer großzügig zeigen und einen Bestandsschutz sowohl bei Umzug als auch bei
Eigentumsübergang des Fahrzeuges - wie Verkauf, Schenkung, oder Erbschaft einräumen, vertritt Hamburg eine harte
Linie.
Der Bestandsschutz gilt hier nur für den Fall des Umzugs, bzw. Zuzugs nach Hamburg. Bei Eigentumswechsel entfällt der
Bestandsschutz nach hanseatischer Lesart.
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http://www.jaguar-association.de/cms...tz_Rote_07.pdf
Zitat:
Bestandsschutz Rote 07 - Bayern macht Rückzieher
Künftig soll bei Verkauf eines Fahrzeuges unter 30 Jahren mit rotem 07-Kennzeichen in Bayern kein Bestandsschutz für den Käufer mehr gelten.
Weiterhin erhalten bleibt der Bestandsschutz in den Fällen von Umzug, Schenkung und im Erbfall.
Bayern begründet dies mit der hohen Zahl von beantragten Roten 07-Kennzeichen für Fahrzeuge unter 30 Jahren kurz vor Inkrafttreten der neuen Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung.
Diese Anträge sollen teilweise nur erfolgt sein, um bei Verkauf des Fahrzeuges einen höheren Erlös zu erzielen und nicht um die Youngtimer im Rahmen des eigentlichen Zweckes des Roten 07-Kennzeichens zu bewegen.
Ein solches Verhalten der Fahrzeughalter kann nach Ansicht des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie nicht unterstützt werden.
Der DEUVET wird die Problematik zeitnah bei anstehenden Gesprächen erörtern
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DEUVET - Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V.
Also am besten bei der eigenen Zulassungsstelle nachfragen, wenn man beabsichtigt, ein noch nicht 30 Jahre altes Auto mit roter Nummer zu erwerben.
Viele Grüße
e23 Fan
Geändert von e23-Fan (22.01.2009 um 16:46 Uhr).
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22.01.2009, 20:32
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.08.2008
Ort: Laatzen/Hannover
Fahrzeug: Opel Calibra
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Den hab ich live gesehen!
der hat wirklich das 07er is auch in einem mega zustand das auto!
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22.01.2009, 21:13
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#7
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e38-Vermisser
Registriert seit: 10.11.2008
Ort: Bergheim
Fahrzeug: E32 750iL Highline (11/89)
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Zitat:
Zitat von e23-Fan
Ob und inwieweit darüber hinaus Bestandsschutz besteht, scheint gesetzlich nicht eindeutig geregelt zu sein, so daß dies möglicherweise von Bundesland zu Bundesland (evtl. sogar von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle) unterschiedlich gehandhabt wird
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Teilweise wirds schon von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter innerhalb der Zulassungsstelle unterschiedlich gehandhabt *grummel*
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"Wir essen gleich Opa" <-- Satzzeichen retten Leben!
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23.01.2009, 08:17
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#8
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Gast
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Zitat:
Zitat von Patrick82
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Wie soll denn das mit diesen Futurama-Felgen gehen? Wenn dann müssen Zeitgemäße verbaut sein. Das schon mal zur Optik.
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23.01.2009, 08:46
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: HALFING
Fahrzeug: E38,735i,9/99;E38,728i,6/96; vw-buggy,bj.69
eBay-Name: dbactros410
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Zitat:
Zitat von Robbie
Wie soll denn das mit diesen Futurama-Felgen gehen? Wenn dann müssen Zeitgemäße verbaut sein. Das schon mal zur Optik.
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Hallo. Was glaubst Du denn,warum die 07 der Zulassung so ein Dorn im Auge ist??? Weil hier sehr,sehr viele Schindluder treiben damit und die echten Oldtimerfahrer damit in Misskredit bringen. Wenn die verschiedenen Organisationen wie der ADAC und der Deuvet nicht Sturm gelaufen wären,gäbs die 07 wohl schon gar nicht mehr,zumindest nicht in der Form. Hier ist schon lang einen strengere Hand von Nöten. Schöne Grüße Andi.
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23.01.2009, 10:38
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#10
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Built to go not to show!
Registriert seit: 24.09.2007
Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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Zitat:
Zitat von Robbie
Wie soll denn das mit diesen Futurama-Felgen gehen? Wenn dann müssen Zeitgemäße verbaut sein. Das schon mal zur Optik.
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Falsch!
Das gilt nur bei einer H-Zulassung.
Das 07er Kennzeichen ist ein Wechselkennzeichen für bis zu 10 Fahrzeuge, und Berechtigt nur zu Probe- und Überführungsfahrten und zu Fahrten auf Oltimer/Youngtimer-Treffen. Hierbei gibt es keine Hauptuntersuchung mehr, der Halter/Fahrer ist dafür verantwortlich daß sein Fahrzeug verkehrssicher ist.
__________________
Gruß Sven
Midnight runaway, know you're running scared
Bright lights, big city, nobody seems to care
Open your eyes who's there, who's there
Open your eyes, nightmare
Unclean, fever dream on the high side, in the Mean Machine...
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