


| BMW 7er (G11/G12 LCI) |
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02.02.2017, 20:35
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.09.2004
Ort: Bradford
Fahrzeug: G70 i7 xDrive60 (2023), iX M60
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Bereitstellungskosten - meine Rede seit...
Zunächst: Ich habe darüber nachgedacht, wo das Thema am ehesten hingehört und mich dann für "hier" entschieden, weil es in dieser Rubrik vermutlich die meisten Betroffenen geben dürfte.
Wir haben schon lange über das leidige Thema Bereitstellungskosten diskutiert, und die meisten werden wohl auch wissen, dass ich ein leidenschaftlicher Gegner davon war und bin, weil solche Kosten aus meiner Sicht schlicht und einfach im Kaufpreis enthalten zu sein haben.
Der EuGH hat letztens entschieden "Verlangt der Händler, der das Erzeugnis verkauft, dass der Verbraucher die Kosten der Überführung dieses Erzeugnisses vom Hersteller an diesen Händler trägt ... stellen sie einen Bestandteil des Verkaufspreises ... dar." Und da nach der Preisangabeverordnung alle anfallenden Kosten in den Verkaufspreis eingerechnet werden müssen, ist die zusätzliche Berechnung der so genannten Bereitstellungs- bzw. Überführungskosten unzulässig. Nun warten wir ab, was der BGH dazu sagen wird, aber ich bin da zugegebenermaßen optimistisch, dass mit diesem Unfug in absehbarer Zeit Schluss sein wird.
Nachzulesen in der aktuellen ams auf Seite 21. 
__________________
"Spoiler und laute Tüten machen aus einem 7er keinen Supersportwagen, sondern einfach nur einen lauten und hässlichen 7er."
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02.02.2017, 20:38
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Norderstedt
Fahrzeug: E38-750i (11.95), Lada Niva (03.03)
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Meinst nicht das dann einfach die Kosten auf den Kaufpreis draufgeschlagen werden ?
Wird dann ja auch nicht wirklich günstiger.
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02.02.2017, 20:43
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.09.2004
Ort: Bradford
Fahrzeug: G70 i7 xDrive60 (2023), iX M60
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Zitat:
Zitat von Olitschka
Meinst nicht dass dann einfach die Kosten auf den Kaufpreis draufgeschlagen werden ?
Wird dann ja auch nicht wirklich günstiger.
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Selbstverständlich werden sie "irgendwie" eingepreist. Aber erstens vermutlich nicht in der bislang dramatisch unverschämten Höhe, und zweitens sie sind dann Bestandteil des Fahrzeugpreises, haben dadurch auch einen gewissen "Wiederverkaufswert" und sind nicht einfach nur eine 1:1 sofort fällige zusätzliche Ausgabe. Einen Tausender cash extra einfach so beim Autokauf? Ich bitte dich, wie bescheuert ist das denn?
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02.02.2017, 20:51
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Norderstedt
Fahrzeug: E38-750i (11.95), Lada Niva (03.03)
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Herr Lehrer Sie brauchen meine Texte nicht verbessern 
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02.02.2017, 20:54
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Recht so!
Ich hab das allerdings auch so noch nie bezahlt, mein Freundlicher kennt meine Ansicht und versteht das einzupreisen.
Gibts halt 300-500€ (oder was auch immer) weniger Rabatt und das ist in der Rechnungssumme schon drin, wie sich das gehört.
Jeder andere Händler muss seine Gesamtkalkulation vernünftig machen, ich seh nicht ein warum gerade beim Auto nach Ende aller Verhandlung noch angekommen werden soll mit: "Ach, und dann gibts ja noch die Überführungskosten".
Beim Metzger kauf ich ja auch kein Steak für 20€ und an der Kasse heist es dann: "Da kommen noch 1,20€ Schlachtkosten dazu.".
Manches ist selbstverständlich.
Geändert von KaiMüller (02.02.2017 um 21:08 Uhr).
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02.02.2017, 21:10
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.01.2016
Ort: Tullnerbach-Lawies
Fahrzeug: G12 M760 Li, M6 CP F13, i3 94AH, M4 DTM Champion Edition
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Natürlich sind die sogenannten Überführungskosten ein schlechter Witz.
Aber,wenn ich die deutschen Preise betrachte,würde ich sie im Tausch gegen unsere Verhältnisse gerne mitnehmen.
Gruß,Butl
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02.02.2017, 21:22
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#7
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Neues Mitglied
Registriert seit: 05.08.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW 745 e65
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ist schon echt dreist...
Vor allem, dass sie damit werben dürfen:
Nur XX Euro monatliche Rate bei Leasingmodellen. Die aber einfach nie erreicht werden können.
Wenn mir ein Händler eine Bereitstellungsgebühr aufschwatzen will, bin ich schneller weg, als ein Bugatti Veyron
mfg
NFS
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03.02.2017, 09:13
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.06.2010
Ort: Hildesheim/Giesen
Fahrzeug: Mini Cooper S F56
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Zitat:
Zitat von ThomasG
Der EuGH hat letztens entschieden "Verlangt der Händler, der das Erzeugnis verkauft, dass der Verbraucher die Kosten der Überführung dieses Erzeugnisses vom Hersteller an diesen Händler trägt ... stellen sie einen Bestandteil des Verkaufspreises ... dar." Und da nach der Preisangabeverordnung alle anfallenden Kosten in den Verkaufspreis eingerechnet werden müssen, ist die zusätzliche Berechnung der so genannten Bereitstellungs- bzw. Überführungskosten unzulässig.
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Ist das am Ende nicht eine reine Formalie?
Im Moment steht es ja so auf der Rechnung:
Fahrzeugpreis 10.000 EUR
Extra 1 500 EUR
Extra 2 300 EUR
Gesamtfahrzeugpreis 10.800 EUR
Überführungsosten 700 EUR
Wäre es also korrekt, wenn der Händler daraus das macht:
Fahrzeugpreis 10.000 EUR
Extra 1 500 EUR
Extra 2 300 EUR
Überführungsosten 700 EUR
Gesamtfahrzeugpreis 11.500 EUR
Oder müsste das so aussehen
Fahrzeugpreis 10. 700 EUR
Extra 1 500 EUR
Extra 2 300 EUR
Gesamtfahrzeugpreis 11.500 EUR
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03.02.2017, 10:53
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.09.2004
Ort: Bradford
Fahrzeug: G70 i7 xDrive60 (2023), iX M60
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Zitat:
Zitat von 7erfly
Ist das am Ende nicht eine reine Formalie?
Im Moment steht es ja so auf der Rechnung:
Fahrzeugpreis 10.000 EUR
Extra 1 500 EUR
Extra 2 300 EUR
Gesamtfahrzeugpreis 10.800 EUR
Überführungsosten 700 EUR
Wäre es also korrekt, wenn der Händler daraus das macht:
Fahrzeugpreis 10.000 EUR
Extra 1 500 EUR
Extra 2 300 EUR
Überführungsosten 700 EUR
Gesamtfahrzeugpreis 11.500 EUR
Oder müsste das so aussehen
Fahrzeugpreis 10.700 EUR
Extra 1 500 EUR
Extra 2 300 EUR
Gesamtfahrzeugpreis 11.500 EUR
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Der Gesamtpreis unter dem Strich würde sich bei deiner Rechnung nicht ändern, das ist korrekt. Aber beim Leasing beispielsweise würden die Bereitstellungskosten nicht cash separat bezahlt werden oder über die Laufzeit als Vollamortisation berechnet werden müssen, sondern wären Bestandteil der Fahrzeugkosten (wie es ja auch der EuGH bereits entschieden hat) und somit auch anteilig im Restwert enthalten. Du würdest demnach diese Kosten auch nur anteilig tragen - was auch nicht mehr als recht und billig ist.
Daneben sind die Bereitstellungskosten eine vollkommen willkürliche Größe, die sich (das freut den Hersteller/Händler) marktwirtschaftlichen Mechanismen weitestgehend enzieht, woher sonst kommen wohl die enorm hohen Unterschiede für diese Position? Gänzlich absurd wird es dann, wenn ich sogar dafür, dass ich die Schüssel selbst abhole, noch Geld bezahlen soll. 
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