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17.11.2004, 18:31
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#1
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Neues Mitglied
Registriert seit: 05.03.2004
Ort:
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RDC Skandal - Benötige rechtlichen Rat!
Liebe Mitglieder,
bei BMW Hammer in Mönchengladbach (von denen ich nur abraten kann, von der Niederlassung in D´dorf allerdings auch) habe ich mir im März´03 einen gebrauchten 735i gekauft - damals knappe 17 Monate (EZL 10´02) alt und mit dem Extra RDC. BMW Hammer hat mir dabei den einwandfreien Zustand des Wagens explizit vertraglich zugesichert.
In der Zwischenzeit steht fest, dass das RDC irreparabel beschädigt ist. Dies haben sowohl die BMW Niederlassung D´dorf sowie BMW Hammer schriftlich bestätigt. Insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten kommt es zu unbegründeten Defektanzeigen, die meines Erachtens für sich genommen sogar eine Gefahr darstellen.
Es handelt sich hier um keinen Einzelfall. Eine relevante Anzahl von Bezinern aus dem Jahr 2002 hätte dieses Problem (Auskunft BMW Niederlassung/BMW AG). Auf Grund dieser Problematik bietet die BMW AG das extra auch nicht mehr an. Zuerst haben alle Beteiligten (BMW Hammer, BMW NL & BMW AG) das Problem allerdings totschweigen wollen.
Ich wollte daraufhin den Kauf rückgängig machen. BMW Hammer bietet allerdings nur den Ausbau des Extra und die Vergütung dieses an. Meines Erachtens ist dies nicht akzeptabel: "Wir verkaufen dem Kunden einfach mal was, wenn es nicht geht, bauen wir es halt wieder aus."
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Hat jemand schon mal geklagt? Meines Erachtens liegt übrigens Böswilligkeit bei BMW Hammer vor, da die Händler wohl im Jahr 2003 von der AG informiert worden sind.
Schon mal lieben Dank für die erwarteten Antworten
Liebe Grüße
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17.11.2004, 18:33
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#2
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Schreib mal an raffael@7er.com
Gruß
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17.11.2004, 18:52
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#3
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Gast
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Moin!
Ich sag's gleich: ich bin kein Anwalt...
Es gab hier im Forum schon häufiger das Problem der rechtlichen Relevanz von "zugesicherten Eigenschaften vs. Rückgängigmachung eines Kaufvertrags".
Eine arglistige Täuschung liegt m.E. nicht vor, da das Fahrzeug auch ohne RDC fährt und die Sorgfaltspflicht für den verkehrssicheren Zustand beim Fahrer und nicht beim RDC liegt. Es handelt sich lediglich um ein Hilfsmittel und keine unmittelbare Betriebseinrichtung ohne deren Funktionieren das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher wäre.
Du willst doch nicht ernsthaft behaupten/beweisen können, daß Du das Auto aufgrund der verbauten SA RDC gekauft hast? Welche Gefahr stellt eine RDC-Alarmierung dar (außer, daß Du Deine Fahrt zwecks Reifenkontrolle unterbrechen mußt)? Da gibts noch ganz andere Meldungen, wo Du Dich erschrickst...
Grundsätzlich ist das ein Mangel, zu dessen Beseitigung der Verkäufer Gelegenheit haben muß (2x lt. ADAC). Da in diesem Fall ein Konstruktionsfehler die Ursache ist, ist eine mögliche Wandlung erschwert, da nicht erfolgreich nachgebessert werden kann. Also ein schlichter Interessenskonflikt.
Niemand (schon gar kein Richter) wird dem ausliefernden Händler hieraus einen Strick drehen, sondern das Angebot, diese Ausstattung nachträglich aus dem VK-Preis herauszurechnen, als zu billigendes Mittel bewerten.
Aber die Wege der Gerichte sind unergründlich....
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17.11.2004, 19:16
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#4
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Neues Mitglied
Registriert seit: 05.03.2004
Ort:
Fahrzeug:
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Danke für das Feedback.
Einige Anmerkungen & Überlegungen:
- Zum Zeitpunkt des Verkaufs durch BMW Hammer war der Konstruktionsfehler bekannt. Diesen hat BMW Hammer damit böswillig verschwiegen.
- Wo ziehst man die Linie? Wird ein Wagen wegen einem RDC gekauft? Oder wegen einem Navigationssystem?
- Wer kommt für meine Probleme beim Weiterverkauf auf?
Übrigens, mein 7er BMW rollt bei "Ausmachen" (Gang P "einlegen", Knopf drücken und Schlüssel ziehen) bis zu dreimal nach vorne - ein weiterer Kontruktionsfehler? Die Niederlassung meint, dass sei so. Was kein Argument darstellt.
LG
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17.11.2004, 19:26
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#5
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StandlichtXenon driver
Registriert seit: 06.11.2002
Ort:
Fahrzeug: 7,4l cm³
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Zitat:
Zitat von dummy
Übrigens, mein 7er BMW rollt bei "Ausmachen" (Gang P "einlegen", Knopf drücken und Schlüssel ziehen) bis zu dreimal nach vorne - ein weiterer Kontruktionsfehler? Die Niederlassung meint, dass sei so. Was kein Argument darstellt.
LG
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bisher is jeder bimmer vor- oder nachgerollt...
wenn dir gar nix an dem auto passt, kauf dir doch ein anderes

__________________
"Ölknappheit?-Ich krieg V-power an jeder Shell"
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17.11.2004, 22:09
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.08.2002
Ort:
Fahrzeug: 535d
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Chief 4..grüss' dich!
Zitat:
Zitat von chief4
bisher is jeder bimmer vor- oder nachgerollt...
wenn dir gar nix an dem auto passt, kauf dir doch ein anderes

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herrlich....
Hotte
__________________
Quod dixi dixi
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17.11.2004, 22:32
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#7
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Gast
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Dem ist nichts hinzuzufügen...außer:
noch'n Bier....
@christian: ist schon klar, oder 
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18.11.2004, 07:34
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992.2-GTS Cabrio 12/2024
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Hallo,
also ich denke schon, dass das nicht funktionierende RDC ein Grund zum Rücktritt (früher Wandelung) gewesen wäre. Doch jetzt ist die Werksgarantie und die Gebrauchtwagengewährleistung abgelaufen. Wäre da zur richtigen Zeit ein Schreiben vom Anwalt gekommen, hätte Hammer sich eingelenkt.
Jetzt käme wohl nur noch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Frage. Hier ist es letztlich ein Beweisproblem. Kann man die Täuschung beweisen? D.h., kann man beweisen, dass der Verkäufer wußte, dass das RDC nicht einwandfrei funktioniert.
Meinst Du mit dem 3-Mal Nachvornerollen nach dem Ausschalten dieses Vorruckeln, bis die "Sperre" der Automatik eingerastet ist. Das würde ich als normal ansehen. Die Mercedes-Automatik macht das genauso.
Viele Grüße
Klaus
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18.11.2004, 07:50
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#9
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Neues Mitglied
Registriert seit: 05.03.2004
Ort:
Fahrzeug:
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Hallo Klaus!
Vielen Dank für Deine Antwort.
War/ist alle rechtzeitig im Rahmen der Werksgarantie etc. schriftlich angemerkt worden. Wagen stand wegen anderer "Kleinigkeiten" (16 Mängel von kaputten Navi über defekten Kofferraumdeckel bis zu sich auflösenden Sitzen) mehrfach länger in Werkstatt, um diese Zeit verlängert sich dann die Werksgarantie :-)
Betreffend des Vorrollens ist das Einratsen der Automatik klar. Die Frage ist nur, ob das gleich bis zu dreimal (!) passieren sollte. Und der Wagen dabei bis zu 30 cm nach vorne rollen sollte. These ist eher nein - hatte ich noch bei keinem anderen Wagen.
Freue mich ansonsten weiter über Feedback, insbesondere unter der Berücksichtigung, dass alle gesetzlichen Fristen eingehalten worden sind.
LG
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18.11.2004, 08:21
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992.2-GTS Cabrio 12/2024
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Zitat:
Zitat von dummy
Hallo Klaus!
Betreffend des Vorrollens ist das Einratsen der Automatik klar. Die Frage ist nur, ob das gleich bis zu dreimal (!) passieren sollte. Und der Wagen dabei bis zu 30 cm nach vorne rollen sollte. These ist eher nein - hatte ich noch bei keinem anderen Wagen.
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Hallo,
da hast Du recht! 30 cm sind klar zu viel. Da kann der Wagen schnell mal auf den Vordermann rollen.
Viele Grüße
Klaus
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