Sie sind nicht angemeldet! Jetzt interner Link kostenlos im Forum registrieren, weniger Werbung sehen, aktiv teilnehmen und weitere Vorteile nutzen! Diese Website nutzt Cookies. Bitte beachten Sie unsere interner Link Datenschutzerklärung.
  Start » Forum Impressum/Datenschutz | Site-Map
7-forum.com   ModelleForummein.7erService


Forumsfunktionen

Automessen
 
Blicken Sie zurück auf die wichtigsten Automessen, z. B. auf folgende Messe:
 
Techno Classica 2006
Techno Classica 2006
 
BMW Neuheiten
Der Anfang einer Ära. Der neue BMW iX3.
BMW iX3 (Neue Klasse, ab 2025)

 
BMW Motorrad präsentiert den neuen BMW CE 04 (Facelift 2025)
BMW CE 04 (Facelift 2025)

 
Der neue BMW M2 CS.
BMW M2 CS

 
Das BMW Concept Speedtop
BMW Concept Speedtop

 
BMW Motorrad präsentiert das „BMW Motorrad Concept RR“ auf dem Concorso d'Eleganza Villa d'Este.
BMW Motorrad Concept RR

 
Neu: Facebook!
 

7-forum.com hat nun seine eigene Facebook-Seite! Bitte unterstütze sie, indem Du die Seite besuchst und Fan wirst (auf "Gefällt mir" klicken). Vielen Dank!
 
- Anzeige -

Zurück   BMW 7er-Forum > Rubriken... > Autos allgemein



Antwort
 
Thema teilen Themen-Optionen Ansicht
Alt 10.06.2009, 09:59   #1
derCasper
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 05.06.2009
Ort: Kloster Lehnin
Fahrzeug: BWM 530e EZ 02/2022
Standard TÜV überfällig wie lange darf man?

moin an die gemeinde,

wie lange darf man über den tüv hinaus gehen, ohne das es teuer wird.

kenne das mit 3 monaten, ab dem vierten gibts bußgeld und punkt (glaub ich)

mir wollte jemand erzählen, das es seit neuestem nur noch 14 tage sind.

lg
casper
derCasper ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.06.2009, 10:20   #2
Don Pedro
erfolgreiche Momente
 
Benutzerbild von Don Pedro
 
Registriert seit: 17.05.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: 745i (E65*12/03)
Standard

Zitat:
Zitat von derCasper Beitrag anzeigen
moin an die gemeinde,

wie lange darf man über den tüv hinaus gehen, ohne das es teuer wird.

kenne das mit 3 monaten, ab dem vierten gibts bußgeld und punkt (glaub ich)

mir wollte jemand erzählen, das es seit neuestem nur noch 14 tage sind.

lg
casper

In der STVZO (§29 Abs. 7) steht:
"Die Prüfplakette und die Prüfmarke werden mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Ihre Gültigkeit verlängert sich um einen Monat, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Prüfplakette oder Prüfmarke zu beheben sind"

Dazu der Bußgeldkatalog:
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR
__________________
Internette Grüße
Don Pedro
Don Pedro ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.06.2009, 10:26   #3
Dr. Fön
Tanken is doch geil!
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Dr. Fön
 
Registriert seit: 30.07.2006
Ort: Rosenheim
Fahrzeug: e46, Turbo
Standard

Wenn du max. 2 Monate drüber bist, sagt keiner was.
Dr. Fön ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.06.2009, 13:50   #4
KA-EK 7
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 27.02.2009
Ort: zwischen KA und MA
Fahrzeug: E32 740iA PD 11/92, EZ 03/93 black/black, Shadowline,Doppelglas, Chip(Rottaler/Erich)
Standard

Der Laufzeitbeginn der 2 Jahre bis zum nächsten Termin wird aber auf die
ursprüngliche Fälligkeit zurückgestellt. Man hat keinen Zeitgewinn mehr.
KA-EK 7 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.06.2009, 15:25   #5
am besten V8
- remember the 90´s -
 
Benutzerbild von am besten V8
 
Registriert seit: 15.07.2006
Ort: lippische Toskana
Fahrzeug: 5er, 7er mit Jass, MTD Rasenmäher Highline mit Kühlschrank
Standard

Zitat:
Zitat von KA-EK 7 Beitrag anzeigen
Man hat keinen Zeitgewinn mehr.
Na, der Zug ist aber schon sehr lange weg...


Gibt nur einen Trick, dass rauszuzögern, wenn der Wagen abgemeldet ist/war.
Dann bekommt man TÜV/AU ab dem Prüftag.

Den Wagen dafür aber extra an- und abzumelden lohnt sich finanziell wohl eher nicht
__________________
Lo chiamavano Bulldozer - Sie nannten ihn Mücke
am besten V8 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.06.2009, 16:21   #6
VollNormal
Normal ist, wie ich bin!
 
Benutzerbild von VollNormal
 
Registriert seit: 17.05.2004
Ort: Bochum
Fahrzeug: Ringe-Wagen, Porsche-Boxster-Bobbycar
Standard

Zitat:
Zitat von am besten V8 Beitrag anzeigen
Den Wagen dafür aber extra an- und abzumelden lohnt sich finanziell wohl eher nicht
Vor allem, da im Moment des Abmeldens die Überziehung offiziell wird. Soll heissen, wenn du das Fahrzeug mit entsprechend lange abgelaufenem Tüff abmeldest, bekommst du auf jeden Fall das Verwarn- bzw. Bussgeld und ggf. die zugehörigen Punkte aufgebrummt.

Wenn du damit zur Prüfstelle fährst, zahlst du halt zwei Prüfgebühren. Aber, solange du unterwegs nicht erwischt wirst, keine Strafe.
__________________
Tüssi, Andreas

Nomaal is dat nich ...

Alt genug, um es besser zu wissen. Aber jung genug, um es trotzdem zu tun!
VollNormal ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.06.2009, 16:39   #7
am besten V8
- remember the 90´s -
 
Benutzerbild von am besten V8
 
Registriert seit: 15.07.2006
Ort: lippische Toskana
Fahrzeug: 5er, 7er mit Jass, MTD Rasenmäher Highline mit Kühlschrank
Standard

Nö, das stimmt nicht...beim Abmelden kräht kein Hahn nach dem TÜV/AU, der Wagen könnte ja auch 3 Jahre lang in der Garage gestanden haben, ohne dass man gefahren ist.
Hauptsache man hat immer schon Steuern bezahlt

Nur Anmelden ohne TÜV/AU ist unmöglich.

Strafe oder Bussgeld gibt es dbzgl. nicht bei der Zulassungsstelle.
am besten V8 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.06.2009, 16:49   #8
VollNormal
Normal ist, wie ich bin!
 
Benutzerbild von VollNormal
 
Registriert seit: 17.05.2004
Ort: Bochum
Fahrzeug: Ringe-Wagen, Porsche-Boxster-Bobbycar
Standard

Frag mich mal, woher ich das weiss ...

Ich hatte mal so'n 250er Moppet, was irgendwann nur noch auf dem Hof stand und Prozente bei der Versicherung geschunden hat. Als die dann für ein anderes Fahrzeug benötigt wurden, habe ich die Karre abgemeldet, ohne sie vorher noch beim Tüff vorzustellen. Da hätte ich sie auch hin tragen müssen, weil aus eigener Kraft wäre sie nicht mehr hingekommen. Wozu auch, hatte ich mir gedacht. Nur Pech gehabt - ein paar Wochen vorher war die Gesetzesänderung und so bekam ich dann kurz nach der Abmeldung noch eine Punkt behaftete Zahlungsaufforderung. Mein Einwand von wegen "in der Garage vergessen und nie gefahren" zog leider nicht.
VollNormal ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.06.2009, 17:01   #9
am besten V8
- remember the 90´s -
 
Benutzerbild von am besten V8
 
Registriert seit: 15.07.2006
Ort: lippische Toskana
Fahrzeug: 5er, 7er mit Jass, MTD Rasenmäher Highline mit Kühlschrank
Standard

Tatsächlich?!

Habe vor ca. 2 Jahren mit einem Bekannten einen Wagen geholt, von einem Mann, der ins Altersheim kam, und wo ein Vermögensverwalter den Hausstand bis auf das die Teile, die er mitnehmen konnte, aufgelöst hat, darunter auch seinen Wagen.

Der war schon 15 Monate drüber, bei der Zulassungsstelle hat es nicht mal Probleme gemacht, dass ich (nicht verwandt) den Wagen abgemeldet habe, habe dbzgl. sogar noch nachgefragt, ob sie ne Vollmacht oder dergleichen brauchen, da kam nur wortgemäss als Antwort, wäre kein Problem, da einem bei der Abmeldung kein Schaden entstehen würde.

Die haben die Daten fertig gemacht, die Schilder abgekratzt und fertig...klingt als hätten sie Dich gelinkt...

Hat da eventuell mal jemand was Konkretes bzgl. der Gesetzeslage?!
am besten V8 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.06.2009, 17:09   #10
VollNormal
Normal ist, wie ich bin!
 
Benutzerbild von VollNormal
 
Registriert seit: 17.05.2004
Ort: Bochum
Fahrzeug: Ringe-Wagen, Porsche-Boxster-Bobbycar
Standard

Vielleicht hat der arme Mann ja noch was bekommen (falls die Post das mit dem Nachsendeauftrag auf die Kette gekriegt hat ...). Oder die Regelung wurde inzwischen wieder zurück genommen.

Ich hab sogar noch das Schreiben mit dem Bussgeldbescheid. Am 2.12.02 habe ich es unterlassen, das Fahrzeug zur fälligen HU in 10/97 vorzuführen. Mit Verweis auf §29 Abs.1, §69a StVZO; §24StVG; Nr. 185.3 BKat.

Beweismittel: Fahrzeugschein

Zahl der Punkte gemäß Punktesystem: 2
VollNormal ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wie lange kann man Fahren??? Difficulty BMW 7er, Modell E32 9 25.12.2007 20:45
Bremsen: wie lange kann man noch fahren??? lolchen2000 BMW 7er, Modell E38 2 05.08.2007 11:09
Kauf bei Händler oder Privat?? Wie lange darf er stehen? hallo_wach BMW 7er, Modell E38 10 21.01.2006 13:03
Wie lange darf Mann mit Getriebeprogramm Meldung fahren? Andrzej BMW 7er, allgemein 15 03.01.2004 22:58


SiebenPunktSieben - das siebte 7er-Jahrestreffen - jetzt den Foto-Bericht anschauen!
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:41 Uhr.

7-forum.com Forum Version 6 powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Mit der Nutzung des Forums erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
 

 
www.7-forum.com · Alle Rechte vorbehalten · Dies ist kein Forum der BMW Group