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Kommentare zur Meldung "Service: Richtiges Verhalten bei Polizeikontrollen" |
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Service: Richtiges Verhalten bei Polizeikontrollen Jetzt beginnt die ganz heiße Phase der Karnevalszeit.
Festsitzungen und Feiern stehen an, und da lässt sich so mancher dazu verleiten,
Alkohol zu trinken und sich trotzdem hinters Steuer zu setzen. Auch die Polizei
führt in dieser närrischen Zeit vermehrt Polizeikontrollen durch. Doch wie
sollten sich Autofahrer im... News vom 23.02.2006 | ganzen Artikel lesen >> |
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24.02.2006, 15:59
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#1
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Gast
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Christian, wie kannst Du...
...ungeprüft so einen Unsinn veröffentlichen?!
Guckst Du.
Es gibt Leute, die gauben das!!!!
Zitat:
Zitat:
Wird man von einer Zivilstreife der Polizei gestoppt, muss nicht ohne weiteres darauf vertraut werden, dass es sich tatsächlich um Ordnungshüter handelt. Nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts (VRS 48, 232) sind Zeichen von Beamten in Zivil nur dann zwingend, wenn sich erkennen lässt, dass sie rechtmäßig sind. So zum Beispiel dann, wenn die Streifenpolizisten ihre Dienstmützen aufsetzen
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So ein Schwachsinn! Wie soll der Angehaltene erkennen, dass es rechtmäßig ist? Was bedeutet hier rechtmäßig? FAKT ist, dass der Betroffene im Zweifel die 110 anrufen soll umd erforderlichenfalls eine uniformierte Streife hinzuziehen zu können. Und dieser Quatsch mit der Mütze ist anscheinend nicht totzukriegen. Oder soll der Zivile ne Mütze aufsetzen?
Zitat:
CB-Funker müssen auf Verlangen auch die Nummer ihres Gerätes kontrollieren lassen. Den Polizisten ist es dagegen nicht erlaubt, von einem beschuldigten Autofahrer eine Stellungnahme zu verlangen. Bei einem Verdacht auf Alkohol darf niemand gezwungen werden, ins Röhrchen zu blasen. Auch eine Messung des Atemalkohols kann der Autofahrer verweigern.
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Nach erfolgter Belehrung ist es sehr wohl erlaubt, eine "Stellungnahme" zu verlangen - es ist natürlich dem Beschuldigten frei gestellt, tatsächlich Stellung zu nehmen!
Welcher Schreiberling hat diese Schmähschrift verfasst???
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24.02.2006, 16:05
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.12.2005
Ort: Mutlangen
Fahrzeug: 730d E38 Bj.99, Ford Sierra 2,0i Bj.93 DOHC Steuerkette!!!
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Zitat:
Zitat von John McClane
...ungeprüft so einen Unsinn veröffentlichen?!
Guckst Du.
Es gibt Leute, die gauben das!!!!
Zitat:
So ein Schwachsinn! Wie soll der Angehaltene erkennen, dass es rechtmäßig ist? Was bedeutet hier rechtmäßig? FAKT ist, dass der Betroffene im Zweifel die 110 anrufen soll umd erforderlichenfalls eine uniformierte Streife hinzuziehen zu können. Und dieser Quatsch mit der Mütze ist anscheinend nicht totzukriegen. Oder soll der Zivile ne Mütze aufsetzen?
Nach erfolgter Belehrung ist es sehr wohl erlaubt, eine "Stellungnahme" zu verlangen - es ist natürlich dem Beschuldigten frei gestellt, tatsächlich Stellung zu nehmen!
Welcher Schreiberling hat diese Schmähschrift verfasst???
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Der Besoffene soll im Zweifel die 110 wählen
110=Notruf
Er müsste die Nummer der für die Region zuständigen Polizeidienststelle wählen oder etwa nicht???
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24.02.2006, 16:08
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#3
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Gast
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Du Jeck, nich der Besoffene!!! Der, der da Zwiefel an der Echtheit der Beamten hat!
110 kann man immer und überall ohne Vorwahl wählen. Man wird zur nächsten Leitstelle verbunden.
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24.02.2006, 16:45
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.12.2005
Ort: Mutlangen
Fahrzeug: 730d E38 Bj.99, Ford Sierra 2,0i Bj.93 DOHC Steuerkette!!!
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Zitat:
Zitat von John McClane
Du Jeck, nich der Besoffene!!! Der, der da Zwiefel an der Echtheit der Beamten hat!
110 kann man immer und überall ohne Vorwahl wählen. Man wird zur nächsten Leitstelle verbunden.
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Die 110 als Vermittlung,Geil " Mit wem darf ich sie verbinden???"
Konkurenz für die 11833
Ich mach nur Spaß!!! Bitte nicht sauer sein
Ich weiss selbst das es totaler Schachsinn ist...
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24.02.2006, 17:29
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#5
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U2U Geheimhalter
Registriert seit: 30.01.2003
Ort: Dorsten
Fahrzeug: E34 Touring 520 M50 Bj.05/1996
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Wo ist denn das Problem?
Sicherlich sind da ein oder zwei Fehler, aber für nicht erfahrene Autofahrer sind doch viele Tipps zu gebrauchen. Wenn du dir manche Fernsehsendung ansiehst wo mehr als 50% falsch oder völlig aus den Zusammenhang gerissen wird....
Mein Vorschlag schreibe doch einen besseren und Christian veröffentlicht den dann.
Ich selbst lasse mir jedenfalls von einem Zivilpolizisten immer den Dienstausweiß zeigen.
Als Schlußwort möchte ich noch dazu sagen wer als Streifenpolizist für den Hungerlohn seine Birne hinhält kann ich nur bewundern.
__________________
Gandalf
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24.02.2006, 17:32
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#6
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abnehmendes
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn F15 M50D, Tochter E84 23D
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re:
Mir ist es mal passiert als die Verona Ihre Werbung gemacht hat mit der 11880 das Ich dort mal mit dem Handy angerufen habe!
Hatte aber Dummerweise einen kleinen Zahlendreher Drin und habe die 11088 gewählt!
Als Ich den Guten Mann dann nach einer Nummer fragte bekam ich die gegenfrage ob Ich ihn den verarschen wolle!
Dann sagte er mir sagen Sie mir mal bitte die Nummer welche Sie gewählt haben!
Ich Brav 11 0 88 aha darauf der Gute Mann und jetzt mal die ersten 3 schnell hinternander!
Fuck 110 naja war nicht ganz so schlimm scheint öffter zu passieren!
Gruss DD
__________________
Ulrich Paul Hentschel *18.12.1939 - † 22.03.2010.
Ginga *06.12.1997 - † 05.03.2012.
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24.02.2006, 17:33
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#7
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dabei seit 2002
Registriert seit: 11.08.2002
Ort:
Fahrzeug: 7er
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Also..
im Truck haben wir CB-Funk
im Normalfall gibts bei Kontrollen keine Probleme.
Es sollten Papiere fürs Gerät dabei sein, das alles i.o. ist.
Klar gibts CB geräte, die auch im Einsatz sind, deren Watt-Leistung alles andere lähmt...
zur allg. Verkehrskontrolle kann ich nur eines sagen....
Ich hatte Verbandszeug und Warndreieck im Fahrgastraum, was ich den
Jungs auch zeigte....nur die wollten in den Kofferraum sehen....
nix..der bleibt zu
sollte die Rennleitung allerdings Zeit haben, dürfen die in den Kofferraum schauen...mir wurde erklärt, mit richterlichem Beschluss sei das machbar.
nur hatte ich die Zeit nicht
gruß Nick
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24.02.2006, 19:25
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#8
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Auf Samtpfoten
Registriert seit: 14.07.2002
Ort: Lehrte
Fahrzeug: 2025 BMW i7, 2003 Porsche 986 S
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Zitat:
Zitat von NickB12
Ich hatte Verbandszeug und Warndreieck im Fahrgastraum, was ich den
Jungs auch zeigte....nur die wollten in den Kofferraum sehen....
nix..der bleibt zu
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Und wo hast du die Leiche dann verbuddelt? 
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25.02.2006, 12:26
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#9
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Administrator
Registriert seit: 29.06.2001
Ort: Unna
Fahrzeug: i7 xDrive60 (Bj.2022)
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Zitat:
Zitat von John McClane
...ungeprüft so einen Unsinn veröffentlichen?!
Guckst Du.
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Hallo Peter,
Du hast Recht, ich habe das tatsächlich nicht geprüft. Wie könnte ich auch jede Meldung bis ins Kleinste überprüfen. Wenn es aber heißt, dass ein oberstes Langericht irgendwas entschieden hat, so würde ich es nicht als "Unsinn" bezeichnen.
Es heißt auch nur, dass man nicht "muss" und nicht, dass man nicht "soll".
Zitat:
Zitat von John McClane
Es gibt Leute, die gauben das!!!!
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Wenn ein oberstes Landgericht ein Entscheidung getroffen hat, so muss man nichts mehr glauben, sondern man kann sich mit Aktenzeichen jederzeit darauf berufen.
Ich verstehe ja, dass so ein Meldung für die Polizei idiotisch klingen mag, weil sie den Arbeitsalltag erheblich erschweren kann, aber für den Autofahrer ist es sicher sehr interessant zu wissen, wie man im Zweifel mit einer bestimmten Situation umzugehen hat bzw. umgehen kann.
Zeigt mir also mitten auf einer verlassenen Landstraße eine zivil gekleidete Person eine Polizeikelle, so hätte ich auch bisher nicht anhalten. Nach Lesen dieser Meldung weiß ich zumindest, dass das auch in Ordung ist.
Gruß,
Chriss
PS: Haben den Thread mal ins Forum "Kommentare zu 7-forum.com News" verschoben.
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25.02.2006, 13:47
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.11.2005
Ort: Wassertrüdingen
Fahrzeug: Frühere Fahrzeuge: 320i (E30), 520i (E34), 735i (E32), 730i (E32) Bj. 07.93 Shadowline Facelift, Alfa 145, Renault 25, Escort Cabrio, Aktuell: Audi 90
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soweit ich mal erfahren habe muss man auch wenn die polizei hinter einem ist mit stopp polizei nicht ausserhalb im dunkeln auf der landstrasse anhalten sondern darf wenn man sieht das ein paar meter weiter eine ausgeleuchtete ortschaft oder dergleichen ist bis dahin fahren.
ob das stimmt keine ahnung aber hab ich mal irgendwo so gehört?
würde mich aber mal interesseieren.
p.s. ausserdem darf man sich glaub IMMER den dienstausweis zeigen lassen egal ob ziviel oder nicht.
kann ja sein die echten polizisten liegen irgendwo um die ecke gefesselt 
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