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Alt 10.06.2009, 09:59   #1
derCasper
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 05.06.2009
Ort: Kloster Lehnin
Fahrzeug: BWM 530e EZ 02/2022
Standard TÜV überfällig wie lange darf man?

moin an die gemeinde,

wie lange darf man über den tüv hinaus gehen, ohne das es teuer wird.

kenne das mit 3 monaten, ab dem vierten gibts bußgeld und punkt (glaub ich)

mir wollte jemand erzählen, das es seit neuestem nur noch 14 tage sind.

lg
casper
derCasper ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.06.2009, 10:20   #2
Don Pedro
erfolgreiche Momente
 
Benutzerbild von Don Pedro
 
Registriert seit: 17.05.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: 745i (E65*12/03)
Standard

Zitat:
Zitat von derCasper Beitrag anzeigen
moin an die gemeinde,

wie lange darf man über den tüv hinaus gehen, ohne das es teuer wird.

kenne das mit 3 monaten, ab dem vierten gibts bußgeld und punkt (glaub ich)

mir wollte jemand erzählen, das es seit neuestem nur noch 14 tage sind.

lg
casper

In der STVZO (§29 Abs. 7) steht:
"Die Prüfplakette und die Prüfmarke werden mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Ihre Gültigkeit verlängert sich um einen Monat, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Prüfplakette oder Prüfmarke zu beheben sind"

Dazu der Bußgeldkatalog:
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR
__________________
Internette Grüße
Don Pedro
Don Pedro ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.06.2009, 10:26   #3
Dr. Fön
Tanken is doch geil!
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Dr. Fön
 
Registriert seit: 30.07.2006
Ort: Rosenheim
Fahrzeug: e46, Turbo
Standard

Wenn du max. 2 Monate drüber bist, sagt keiner was.
Dr. Fön ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.06.2009, 13:50   #4
KA-EK 7
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 27.02.2009
Ort: zwischen KA und MA
Fahrzeug: E32 740iA PD 11/92, EZ 03/93 black/black, Shadowline,Doppelglas, Chip(Rottaler/Erich)
Standard

Der Laufzeitbeginn der 2 Jahre bis zum nächsten Termin wird aber auf die
ursprüngliche Fälligkeit zurückgestellt. Man hat keinen Zeitgewinn mehr.
KA-EK 7 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.06.2009, 15:25   #5
am besten V8
- remember the 90´s -
 
Benutzerbild von am besten V8
 
Registriert seit: 15.07.2006
Ort: lippische Toskana
Fahrzeug: 5er, 7er mit Jass, MTD Rasenmäher Highline mit Kühlschrank
Standard

Zitat:
Zitat von KA-EK 7 Beitrag anzeigen
Man hat keinen Zeitgewinn mehr.
Na, der Zug ist aber schon sehr lange weg...


Gibt nur einen Trick, dass rauszuzögern, wenn der Wagen abgemeldet ist/war.
Dann bekommt man TÜV/AU ab dem Prüftag.

Den Wagen dafür aber extra an- und abzumelden lohnt sich finanziell wohl eher nicht
__________________
Lo chiamavano Bulldozer - Sie nannten ihn Mücke
am besten V8 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.06.2009, 16:21   #6
VollNormal
Normal ist, wie ich bin!
 
Benutzerbild von VollNormal
 
Registriert seit: 17.05.2004
Ort: Bochum
Fahrzeug: Ringe-Wagen, Porsche-Boxster-Bobbycar
Standard

Zitat:
Zitat von am besten V8 Beitrag anzeigen
Den Wagen dafür aber extra an- und abzumelden lohnt sich finanziell wohl eher nicht
Vor allem, da im Moment des Abmeldens die Überziehung offiziell wird. Soll heissen, wenn du das Fahrzeug mit entsprechend lange abgelaufenem Tüff abmeldest, bekommst du auf jeden Fall das Verwarn- bzw. Bussgeld und ggf. die zugehörigen Punkte aufgebrummt.

Wenn du damit zur Prüfstelle fährst, zahlst du halt zwei Prüfgebühren. Aber, solange du unterwegs nicht erwischt wirst, keine Strafe.
__________________
Tüssi, Andreas

Nomaal is dat nich ...

Alt genug, um es besser zu wissen. Aber jung genug, um es trotzdem zu tun!
VollNormal ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.06.2009, 19:22   #7
E32_Thomas
Mitglied
 
Benutzerbild von E32_Thomas
 
Registriert seit: 07.06.2007
Ort: Peine
Fahrzeug: E38-740iA (10.96), E30-320i cabrio (04.92)
Standard

Zitat:
Zitat von Don Pedro Beitrag anzeigen
In der STVZO (§29 Abs. 7) steht:
"Die Prüfplakette und die Prüfmarke werden mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Ihre Gültigkeit verlängert sich um einen Monat, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Prüfplakette oder Prüfmarke zu beheben sind"

Dazu der Bußgeldkatalog:
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR
Richtig! Ich habe das aufgrund meines im April 2009 abgelaufenen TÜV´s bei meinem E30 cabrio gerade gestern bei der Dekra nachgefragt und genau diese Antwort bekommen. Nächste Woche ist dann Termin zur Abnahme. Habe es einfach verpennt...

Aber wie sieht es mit der Versicherung, konkret mit dem Versicherungsschutz im Schadensfall aus?? Hat da jemand Informationen bzw. Erfahrungen??
__________________
BMW Club Peine e.V.
...mehr als Freude am Fahren!
E32_Thomas ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2009, 10:26   #8
StefanP
V8 Süchtling
 
Benutzerbild von StefanP
 
Registriert seit: 08.08.2006
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: Auto..schwarz...Leder beige
Standard

Ne nette Versicherung wird da sofern das Fahrzeug technisch in Schuß ist keinen Streß machen. Ne weniger nette Versicherung wird sagen: Das FZ hätte gar nicht bewegt werden dürfen, hätten Sie sich dran gehalten gäbe es keinen Schaden....Pech gehabt" Bzw die treten in Vorkasse und machen dich dann anschließend richtig naggich. Finanziell natürlich
__________________
Wenn ich Bock auf nen kreischenden 4 Zylinder hab....setz ich mich aufs Mopped
Es heisst nich mehr "*******", es heisst jetzt "Mensch mit Masturbationshintergrund"
StefanP ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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