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 Genfer Salon 2006
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10.06.2009, 09:59
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.06.2009
Ort: Kloster Lehnin
Fahrzeug: BWM 530e EZ 02/2022
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TÜV überfällig wie lange darf man?
moin an die gemeinde,
wie lange darf man über den tüv hinaus gehen, ohne das es teuer wird.
kenne das mit 3 monaten, ab dem vierten gibts bußgeld und punkt (glaub ich)
mir wollte jemand erzählen, das es seit neuestem nur noch 14 tage sind.
lg
casper
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10.06.2009, 10:20
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#2
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erfolgreiche Momente
Registriert seit: 17.05.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: 745i (E65*12/03)
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Zitat:
Zitat von derCasper
moin an die gemeinde,
wie lange darf man über den tüv hinaus gehen, ohne das es teuer wird.
kenne das mit 3 monaten, ab dem vierten gibts bußgeld und punkt (glaub ich)
mir wollte jemand erzählen, das es seit neuestem nur noch 14 tage sind.
lg
casper
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In der STVZO (§29 Abs. 7) steht:
"Die Prüfplakette und die Prüfmarke werden mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Ihre Gültigkeit verlängert sich um einen Monat, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Prüfplakette oder Prüfmarke zu beheben sind"
Dazu der Bußgeldkatalog:
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR
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Internette Grüße
Don Pedro
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10.06.2009, 10:26
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#3
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Tanken is doch geil!
Premium Mitglied
Registriert seit: 30.07.2006
Ort: Rosenheim
Fahrzeug: e46, Turbo
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Wenn du max. 2 Monate drüber bist, sagt keiner was.
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10.06.2009, 13:50
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.02.2009
Ort: zwischen KA und MA
Fahrzeug: E32 740iA PD 11/92, EZ 03/93 black/black, Shadowline,Doppelglas, Chip(Rottaler/Erich)
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Der Laufzeitbeginn der 2 Jahre bis zum nächsten Termin wird aber auf die
ursprüngliche Fälligkeit zurückgestellt. Man hat keinen Zeitgewinn mehr.
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10.06.2009, 15:25
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#5
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- remember the 90´s -
Registriert seit: 15.07.2006
Ort: lippische Toskana
Fahrzeug: 5er, 7er mit Jass, MTD Rasenmäher Highline mit Kühlschrank
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Zitat:
Zitat von KA-EK 7
Man hat keinen Zeitgewinn mehr.
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Na, der Zug ist aber schon sehr lange weg...
Gibt nur einen Trick, dass rauszuzögern, wenn der Wagen abgemeldet ist/war.
Dann bekommt man TÜV/AU ab dem Prüftag.
Den Wagen dafür aber extra an- und abzumelden lohnt sich finanziell wohl eher nicht 
__________________
Lo chiamavano Bulldozer - Sie nannten ihn Mücke
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10.06.2009, 16:21
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#6
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Normal ist, wie ich bin!
Registriert seit: 17.05.2004
Ort: Bochum
Fahrzeug: Ringe-Wagen, Porsche-Boxster-Bobbycar
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Zitat:
Zitat von am besten V8
Den Wagen dafür aber extra an- und abzumelden lohnt sich finanziell wohl eher nicht 
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Vor allem, da im Moment des Abmeldens die Überziehung offiziell wird. Soll heissen, wenn du das Fahrzeug mit entsprechend lange abgelaufenem Tüff abmeldest, bekommst du auf jeden Fall das Verwarn- bzw. Bussgeld und ggf. die zugehörigen Punkte aufgebrummt.
Wenn du damit zur Prüfstelle fährst, zahlst du halt zwei Prüfgebühren. Aber, solange du unterwegs nicht erwischt wirst, keine Strafe.
__________________
Tüssi, Andreas
Nomaal is dat nich ...
Alt genug, um es besser zu wissen. Aber jung genug, um es trotzdem zu tun!
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10.06.2009, 19:22
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#7
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Mitglied
Registriert seit: 07.06.2007
Ort: Peine
Fahrzeug: E38-740iA (10.96), E30-320i cabrio (04.92)
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Zitat:
Zitat von Don Pedro
In der STVZO (§29 Abs. 7) steht:
"Die Prüfplakette und die Prüfmarke werden mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Ihre Gültigkeit verlängert sich um einen Monat, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Prüfplakette oder Prüfmarke zu beheben sind"
Dazu der Bußgeldkatalog:
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR
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Richtig! Ich habe das aufgrund meines im April 2009 abgelaufenen TÜV´s bei meinem E30 cabrio gerade gestern bei der Dekra nachgefragt und genau diese Antwort bekommen. Nächste Woche ist dann Termin zur Abnahme. Habe es einfach verpennt...
Aber wie sieht es mit der Versicherung, konkret mit dem Versicherungsschutz im Schadensfall aus?? Hat da jemand Informationen bzw. Erfahrungen??
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BMW Club Peine e.V.
...mehr als Freude am Fahren!
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15.06.2009, 10:26
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#8
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V8 Süchtling
Registriert seit: 08.08.2006
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: Auto..schwarz...Leder beige
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Ne nette Versicherung wird da sofern das Fahrzeug technisch in Schuß ist keinen Streß machen. Ne weniger nette Versicherung wird sagen: Das FZ hätte gar nicht bewegt werden dürfen, hätten Sie sich dran gehalten gäbe es keinen Schaden....Pech gehabt" Bzw die treten in Vorkasse und machen dich dann anschließend richtig naggich. Finanziell natürlich 
__________________
Wenn ich Bock auf nen kreischenden 4 Zylinder hab....setz ich mich aufs Mopped 
Es heisst nich mehr "*******", es heisst jetzt "Mensch mit Masturbationshintergrund"
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