Hallo Forum,
ich hoffe die Frage ist jetzt nicht zu blöd, aber:
In dem Teilegutachten von Spurplatten stehen ja z.B notwenige Arbeiten ala Radhauskante anlegen etc oder eben garnix, passt ohne Anpassungen.
In meinem Fall z.B ist an der HA bei 15mm pro Seite Schluss, ansonsten müsste die Kante angelegt werden.
Ändern sich diese Angaben bei einer Tieferlegung?
Könnt es sein das bei einer Tieferlegung schon bei 10mm pro Seite die Kanten angelegt werden müssen? Oder hat das Eine mit dem Anderen nix zu tun?
Felgen und Reifen bleiben ihrbei immer gleich.
Eigentlich müsste die Tieferlegung doch nichts ändern, im Grunde ist es ja nur "dauereingefedert"...
Wäre nett, wenn mir da mal jmd meine wirren Gedanken ordnen könnte
Edit: Warum verschoben? Das müsste doch bei allen 7ern gleich sein oder ist das Autospezifisch?
(nix gegen den Mod oder das Verschieben, ich will wirklich wissen ob das je nach Auto unterschiedlich ist

)