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Alt 30.05.2009, 14:11   #1
jimjones
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Braunschweig
Fahrzeug: 740i(2005)
Standard KFZ-Brief weg

hallo


bei meinem e65 hat der verkäufer den KFZ-brief verbummelt=)
kann ich jetzt einfahc mit dem kaufvertrag+kfz-schein zur zulassungsstelle gehen und ein neuen beantragen oder wie läuft das ab?


was würde das kosten und wie lange würde es daueren?


Lg
jimjones ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2009, 14:27   #2
vomi
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Registriert seit: 05.08.2006
Ort: Meerbusch
Fahrzeug: E32-740iA Individual VIN DD59309 von 11/93 Farbe Daytona Violett Pearl zweifarbiges Nappaleder Silbergrau
Standard

Zitat:
Zitat von jimjones Beitrag anzeigen
hallo


bei meinem e65 hat der verkäufer den KFZ-brief verbummelt=)
kann ich jetzt einfahc mit dem kaufvertrag+kfz-schein zur zulassungsstelle gehen und ein neuen beantragen oder wie läuft das ab?


was würde das kosten und wie lange würde es daueren?


Lg
Normalerweise verlangt das Amt die Abgabe einer eidestattlichen Versicherung des bisherigen Eigentümers über den Verlust des Kfz-Briefs, welche dieser vor einem Beamten des Zulassungsamtes oder vor einem Notar (mit anschliessender schriftlichen Bestätigung) abgeben kann. Die Kosten für die Abgabe im Beisein eines Beamten des Zulassungsamtes betragen ca.10 Euro, während die Ersatzausstellung des Kfz-Briefes (je nach Aufwand) ca. 70 Euro beträgt.
Formulare finden Sie im Formular-Center unserer Homepage: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.aemtergaenger.de, wobei aber weiterhin zu bedenken gilt, dass ein Beamter oder ein Notar die Unterschrift bzw. Legitmation des Antragstellers überprüfen und bestätigen muss.

Die Frist der Neuausstellung des Kfz-Briefes beträgt ca. 4-6 Wochen. Auch in diesem Zeitraum sind rechtmäßige Geschäfte wie der Kfz-Verkauf an Dritte, die Ummeldung des Kfz´s und auch Abmeldung des Kfz nicht möglich(!). Der jeweilige Eigentümer muss auf die Vorlage des "neuen" Kfz-Brief warten, bis wieder Rechtsgeschäfte getätigt werden können.

Quelle:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) openPR.de - Pressemitteilung - Ämtergänger - Was tun, wenn der Kfz-Brief verloren ist

So wie ich das sehe sollte der verbummelnde Verkäufer die Eidesstattliche Erklärung abgeben und alle Gebühren tragen.
Hat der Verkäufer den Wagen schon auf Dich zugelassen? War es ein Autohaus? Oder Privat?
__________________

Frage: Gibt es meinen Wagen in der Konstellation noch einmal?
vomi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2009, 14:32   #3
E66-Fan
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Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
Standard

Zitat:
Zitat von jimjones Beitrag anzeigen
hallo

bei meinem e65 hat der verkäufer den KFZ-brief verbummelt=)
kann ich jetzt einfahc mit dem kaufvertrag+kfz-schein zur zulassungsstelle gehen und ein neuen beantragen oder wie läuft das ab?

was würde das kosten und wie lange würde es daueren?

Lg
Vorab die schlechte Nachricht:
Der Verkauf des KFZ, das Ab/Ummelden und/oder eine Außerbetriebsetzung können ohne die Vorlage des Kfz-Briefs durchgeführt werden.

Ohne Vorlage des KFZ-Briefs können keine verbindlichen Rechtsgeschäfte gemäß des "guten Glaubens" abgewickelt werden!
(Siehe dazu: §932 I BGB i.V.m. §929 BGB)

Für das Neubeantragen gibt es hohe Sicherheitsanforderungen, da der Brief eine Urkunde ist.
Neben der Vorlage des gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses des Halters wird eine eidesstattliche Versicherung/Erklärung des Halters über den Verlust des Briefs gefordert, welche vorab beim Notar ausgestellt werden muss. Ebenso werden der Fahrzeugschein und die Nachweise über die gültige Haupt- und Abgasuntersuchung benötigt.

Eine Neuausstellung des KFZ-Briefs erfolgt nach Ablauf der Aufbietungsfrist, welche i.d.R. 4-6 Wochen beträgt.

Kosten halten sich im Rahmen, ca. €70,- für den Antrag/Ausstellen und ab €10,- für die eidesstattliche Versicherung.
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!

Geändert von E66-Fan (30.05.2009 um 14:39 Uhr).
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2009, 15:07   #4
jimjones
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Braunschweig
Fahrzeug: 740i(2005)
Standard

oha hört sich ja kompliziert an


das fahrzug ist schon abgemeldet


das heißt ich brauch jetzt eine bescheiigung vom vorbesitzer das er den schein verloren hat?

oder bin ich jetzt shcon der halter?
jimjones ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2009, 16:12   #5
vomi
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Zitat:
Zitat von jimjones Beitrag anzeigen
oha hört sich ja kompliziert an


das fahrzug ist schon abgemeldet


das heißt ich brauch jetzt eine bescheiigung vom vorbesitzer das er den schein verloren hat?

oder bin ich jetzt shcon der halter?
Bin kein Anwalt, aber ich sehe das so

Du hast den Wagen gekauft.
Der Vorbesitzer hat den Brief ( nach seinen Angaben verloren).
Du kannst den Wagen nicht zulassen.
Er kann den Wagen nochmal verkaufen wenn er den Brief haben sollte.
Also
Schau das er schleunigst eine Eidesstattliche Erklärung ablegt, das er den Brief verloren hat. Das kannst DU nicht machen. Ausserdem soll der Vorbesitzer für Ersatz sorgen. ( Stressfaktor 10 sag ich mal )
Abgesehen von dem Risiko das nun da ist, würde ich mir überlegen ob Du den Wagen nicht zurückgibst. Oder Du nimmst in Kauf, 6-8 Wochen oder länger zu warten bis ein Ersatzbrief da ist.

Lasse Dich besser professionell beraten.

Gruß
Mike
vomi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2009, 16:21   #6
vomi
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Ort: Meerbusch
Fahrzeug: E32-740iA Individual VIN DD59309 von 11/93 Farbe Daytona Violett Pearl zweifarbiges Nappaleder Silbergrau
Standard

Was mir grade auffällt.

kannst Du bitte mal Dein Profil erweitern. Je nachdem was Du an Fragen hast ist es für Deine netten Kollegen einfacher darauf einzugehen.

Schau mal in diesen LINK:
Interner Link) http://www.7-forum.com/forum/5/antwo...age-52465.html
Ist nicht böse gemeint, hilft aber enorm.

Gruß
Mike
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Alt 30.05.2009, 16:41   #7
rengier
komme ohne Turbos aus
 
Benutzerbild von rengier
 
Registriert seit: 21.06.2005
Ort: tu asinus vicus
Fahrzeug: Porsche Cabrio 997S, Tesla S 90D, Mustang Mach E ER, Hyundai Ioniq PHEV
Standard

Zitat:
Zitat von vomi Beitrag anzeigen
Was mir grade auffällt.

kannst Du bitte mal Dein Profil erweitern. Je nachdem was Du an Fragen hast ist es für Deine netten Kollegen einfacher darauf einzugehen.


Ist nicht böse gemeint, hilft aber enorm.

Gruß
Mike

Bin mir zwar nicht sicher was das ausgefllte Profil hier helfen soll....aber für später eine gute Zeitinvestition...
__________________
"Das ist nicht nur ein Auto - das ist ein hochentwickeltes Stück
Maschinenbaukunst" (Eddie Murphy im Film "Die Geistervilla" zu dem BMW 745i)

"Handgefertigte Ingeneurskunst und Performance der Extraklasse! Willkommen in der Welt von AMG"

"Ein Porsche bietet als einziges Fahrzeug die Möglichkeit, von unten auf andere herabzusehen..."
rengier ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2009, 16:49   #8
vomi
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Zitat:
Zitat von rengier Beitrag anzeigen
Bin mir zwar nicht sicher was das ausgefllte Profil
Zitat:
Zitat von rengier Beitrag anzeigen
hier helfen soll....aber für später eine gute Zeitinvestition...

Hallole

Ein Aspekt ist das je nach Produktions-Datum Ausstattungen und Geräte oder Module anders sind. Wir haben hier Spezis im Forum die gerne Hilfestellungen geben, aber jedes mal nachfragen müssen : wann gebaut, A-oder S Getriebe, und und und und...

Wir helfen uns ja gerne gegenseitig, aber man muss dadurch nicht immer einen Korkenzieher dabeihaben.

Besonders die letzten 7 Zahlen der Fahrgestellnummer (VIN) sind interessant. Dann kann man online schnell ETK oder TIS usw. nachschauen.

In diesen Sinne...

Mike
vomi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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