Wenn man weiss wonach man kuckt.
Verhandlungsbasis, MwSt. ausweisbar" - MwSt. ausweisbar ist der interssante Teil.
Um das zu erklaeren hole ich mal ein bischen aus.
Man kann annehme das es sich hiebei um ein Fahrzeug handelt welches geschaeftlich und nicht privat benutzt wurde. Dies wiederum bedeuted man muss sich darauf verlassen koennen und daher kann man davon ausgehen das wenn was daran war, falls es wegen regelmaessiger Wartung ueberhaupt soweit kanm, es sofort repariert wurde. Normalerweise ohne die Kosten zu scheuen und sicherlich nicht auf die Billige. Eine gepfuschte und nicht sofortige Reparatur kann schnell sehr viel mehr kosten als das was man sparen wollte. Dies ist jedem vernuenftigen Geschaeftmann bewusst. Ein verpasster Termin, ein verlorener oder geprellter Kunde kann so manchen Ruf und dem Geldbeutel erheblichen Schaden zufuehren. Das gilt sogar fuer kleine Bagatellbeulen.
Man kann es sich einfach nicht leisten im verbeulten und verkratzten Auto durch die Gegend zu fahre.
Natuerlich koennte es fuer die MwSt auch andere Gruende geben. Dem muesste man hinterhersteigen.
Denkbar waere ein Haendler der ein privates Auto gekauft hat und dann Mehrwertsteuer abfuhren muss. Allerdings nur auf seine Gewinnspanne, womit die MwSt Aussage so wie sie ist eigentlich verkehrt waere.
Weiterhin kann man vermuten, das der Verkauefer, "Verhandlungsbasis" gerne zu einem Deal kommen moechte.
Man kann sich folgendes vorstellen:
Preis brutto 5800
davon Mwst 800
Preis Netto 5000
Ich als Geschaeftsmann wuerde mit dem Kauefer vielleicht einen Preis von 2000 + Mwst 320 = 2320.
Dann Die Differenz von 5800 bis 2320 berechnen=3480. Die Summe durch zwei teilen = 1740.
Kaufvertrag ueber 2000 +Mwst=2320 abschliessen Scheck in gleicher Hoehe kassieren.
zusaetzlich 1740 in bar kassieren ohne Rechnung.
Beide Seiten sind happy Einer hat 1740 die er nicht versteuern muss, der Andere hat 1740 gespart. Guter Deal fuer Beide.
Der einzige der in den ***** gekniffen ist, ist Vater Staat bzw der Finanzminister.
Und als Verkauefer habe ich eigentlich genauso soviel wie wenn mann den vollen Betrag als reinen Gewinn versteuern muesste und noch ein bischen Bar Taschengeld obendrauf. Finanztechnich hat die Karre sowieso nur einen Restwert von 1. Das wuerde einem natuerlich der Finanzbeamter bei der naechsten Steuerpruefung nicht abnehmen, waehren 2000 durchaus glaubwuerdig sind.
Um sicher zu gehen sollte der Verkaeufer allerdings noch in der Zeitung eine Verkaufsanzeige aufgeben fuer 2000 + MwSt und dies seinen Finanz Unterlagen beilegen. Ist eigentlich klar da die Anzeigekosten steuerlich auch absetzbar sind.
Fazit - Wahrscheinlich ein sehr sehr gutes Auto, wo man am Preis sicherlich qauch noch was drehen kann.
Die obigen Argumente wird kein Geschaeftsmann abweisen koenne. Bloss wuerde ich Ihm nicht unbedingt erzaehlen dass man bei der Steuerfahndung arbeitet.
))
Beitrag beharbeitet: Rechtschreibung korrigiert
[Bearbeitet am 7.3.2003 von Kein Lenkrad]