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Alt 30.08.2005, 16:14   #1
BMW-7er
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von BMW-7er
 
Registriert seit: 06.12.2003
Ort:
Fahrzeug: BMW
Standard Herkunftsnachweis - Motor

Hallo,

Wir haben (mal wieder) mit dem dicken Probleme, nun eine Frage an euch:
G-Power hat uns damals einen neuen Motor reingepflastert, jedoch uns selber keine Herkunftsbescheinigung gegeben, es hieß nur, der Motor habe 10k km runter und sei in einem sehr guten Zustand.

Nun ist es so, dass wenn man Vollgas gibt, hinter uns einfach nichts mehr zu sehen ist, der räuchert jetzt so wie ein mit Biodiesel betankter Opel Astra BJ '89.

Also die Frage an euch:

Können wir von G-Power einen Herkunftsnachweis bekommen oder müssen die den uns nicht vorlegen - sollten die denn überhaupt einen haben.

Denn wir gehen stark davon aus, dass der Motor entweder von einem Unfallwagen oder aus dem Ostblock kommt, denn der Wagen war für 1 Woche bei BMW wegen dem Räuchern, es wurde alles gechekt und es hieß das starke Qualmen müsse am Motor legen, wir sollen uns also an G-Power wenden.

Danke für eure Hilfe,

Hendrik
BMW-7er ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2005, 16:36   #2
ASS
Schwarzfahrer
 
Benutzerbild von ASS
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: VW T5
Standard

Zitat:
Zitat von BMW-7er
Hallo,

Wir haben (mal wieder) mit dem dicken Probleme, nun eine Frage an euch:
G-Power hat uns damals einen neuen Motor reingepflastert, jedoch uns selber keine Herkunftsbescheinigung gegeben, es hieß nur, der Motor habe 10k km runter und sei in einem sehr guten Zustand.

Nun ist es so, dass wenn man Vollgas gibt, hinter uns einfach nichts mehr zu sehen ist, der räuchert jetzt so wie ein mit Biodiesel betankter Opel Astra BJ '89.

Also die Frage an euch:

Können wir von G-Power einen Herkunftsnachweis bekommen oder müssen die den uns nicht vorlegen - sollten die denn überhaupt einen haben.

Denn wir gehen stark davon aus, dass der Motor entweder von einem Unfallwagen oder aus dem Ostblock kommt, denn der Wagen war für 1 Woche bei BMW wegen dem Räuchern, es wurde alles gechekt und es hieß das starke Qualmen müsse am Motor legen, wir sollen uns also an G-Power wenden.

Danke für eure Hilfe,

Hendrik
wenn Ihr den von G-Pwer habt, dann müsstet Ihr auch einen Kaufvertrag haben mit Motornr. etc. wenn noch kein Jahr um ist müsste G-Power ggf. Gewährleistung übernehmen. Fragt doch mal bei denen nach ?

ASS
ASS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2005, 16:36   #3
chief4
StandlichtXenon driver
 
Benutzerbild von chief4
 
Registriert seit: 06.11.2002
Ort:
Fahrzeug: 7,4l cm³
Standard

die firma ist doch derzeit sehr stark in russland unterwegs, vll. könnte der von dorten stammen...

der chef, zoran glaub ich heist er, müsste in letzter zeit sehr viel dort gewesen sein....
__________________
"Ölknappheit?-Ich krieg V-power an jeder Shell"
chief4 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2005, 16:40   #4
BMW-7er
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von BMW-7er
 
Registriert seit: 06.12.2003
Ort:
Fahrzeug: BMW
Standard

Der wagen ist von BMW, nach dem Turboladerschaden wegen des Tunings hat G-Power einen neuen BMW Motor reingebaut, ohne das Tuning.

Der Chef heißt Zornike, ist ein inkompetenter Schwachkopp, unzuverlässig und nicht genau bzw. korrekt!
BMW-7er ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2005, 17:09   #5
jensputzier
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
Standard

Zitat:
Zitat von BMW-7er
Hallo,

es hieß nur, der Motor habe 10k km runter und sei in einem sehr guten Zustand.
Wenn Du das mit Rechnung hast machen lassen, dann hast Du zwei Jahre Gewährleistung, bzw. wenn rechtsgültig vertraglich vereinbart evtl. nur eins. Das Problem mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten kennst Du.

Wenn obig zitiertes vor Zeugen behauptet oder sogar schriftlich festgehalten wurde und damit Vertragsbestandteil geworden ist, dann hast Du für den Fall, daß es nachweislich nicht stimmt, gute Karten.

Du siehst aber das Problem, daß Du das erst mal beweisen mußt. Außer Du befindest Dich noch in den ersten 6 Monaten nach der Reparatur. Dann kannst Du den Wagen mit einer qualifizierten Mängelrüge auf den Hof stellen und mal abwarten.

In beiden Fällen ist der Weg zu einem kompetenten Anwalt bei der Höhe der zu erwartenden Kosten in jedem Fall angesagt. Hier machen sich Verfahrensfehler später teuer bemerkbar. Und im Zweifelsfall ist der versierte Autoprofi schlauer als Du, oder zaubert plötzlich tausend kleine Zorans als Zeugen aus dem Hut.....

Gruß
Jens

Der schon einen Gebrauchtwagenhändler wegen so was erfolgreich vor dem Landgericht verklagt hat
jensputzier ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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