Zitat:
Zitat von Jippie
Was der zugibt oder nicht interessiert in dem Zusammenhang gar nicht.
Es geht eher darum ob man davon ausgehen kann, dass man es unter normalen Umständen wahrgenommen HÄTTE.
Wer es übersieht oder zu blöd ist zum Lesen hat diesbezüglich eben Pech gehabt.
Oder meinst Du ein Hinweis in fremder Sprache gilt für Dich im Ausland nicht, nur weil Du ihn nicht lesen konntest, wolltest oder behauptest ihn einfach nicht gesehen zu haben?
Gruß Jippie
PS: Apropos Lesen und Schreiben: Es gibt "das" mit einem "s" aber auch "dass" mit zwei "s". Schlag mal nach. Ist nicht so schwer.
Ist mir in mehreren Deiner Postings hier aufgefallen.
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Ebenso wird es weder den Einbrecher, dessen Anwalt noch den Staatsanwalt interessieren
ob Du den Einsatz von einer automatisierten Waffe in so einem Falle als gerechtfertigt siehst.
Hast Du Dich schon mal z.B. mit Produkthaftung beschäftigt?!?
Oder mit dem Erstellen von Warnhinweisen in der Industrie/Medizintechnik???
Da gibt es kein: "zu blöd ist zum Lesen"
Wenn da nicht absolut sichergestellt ist, zum Beispiel durch Einsatz von GENORMTEN SYMBOLEN(!)
das Menschen, die nicht LESEN KÖNNEN ebenfalls durch den Hinweis gewarnt werden hast Du eine
Menge Probleme am Hals wenn es zu einem Zwischenfall kommt.
Desweiteren ist Dein letzter Absatz mehr als nur lachhaft, denn hier im Forum dürfte ich
bezüglich der Rechtschreibung sehr weit oben in der Liga meinen Platz finden.
Abgesehen davon hat dies mit der Diskussion rein gar nichts zu tun!
Und wenn's nur das "s" "ss" "ß" ist - wo wohnt der den das interessiert?!?
Auf jeden Fall nicht vor meinem Bildschirm...
Aber Hut ab vor Deinem Posting, kaum Inhalt aber immerhin ein paar Zeilen...
Tyler