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Zitat von MSE38ial
Entlassung 17.03.2010
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Zitat von ArnoNym
aus meinem Beitrag #416 vom 26.11.2009 (Seite 42) - Strafanzeige
...am 24.11.2009 bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg Strafanzeige gegen Markus Schmidt erstattet.
Gegenstand der Strafanzeige waren der Betrug im Zusammenhang mit den Fahrzeugen BMW/Alpina B12 5,7 #65 und #78, nicht wahrheitsgemäße Angaben bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im April 2007 und letztlich der unberechtigte Bezug von Sozialleistungen.
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Zitat von ArnoNym
aus meinem Beitrag #436 vom 09.12.2009 (Seite 44) - Antwortschreiben der Staatsanwaltschaft
...der Beschuldigte ist wegen anderer Straftaten bereits zu einer erheblichen Strafe rechtskräftig verurteilt worden. Die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Tat führen kann, fällt neben dieser bereits verhängten Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht. Zumal im Falle einer weiteren Verurteilung eine nicht oder nur unwesentlich höheren Gesamtstrafe zu bilden wäre.
In einem solchen Fall sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, von der Erhebung der öffentlichen Klage abzusehen...
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Guten Abend miteinander,
durch das oben zitierte Entlassungsdatum war ich im ersten Moment etwas schockiert und das obgleich ich mit dieser ganzen Geschichte eigentlich schon abgeschlossen hatte. Rechtskräftig verurteilt? Erheblichen Strafe? Weniger als vier Monate JVA-Aufenthalt? Hmmm...?
Nachdem ich nun ein wenig meine Gedanken gesammelt habe, komme ich zu der folgenden Feststellung.
Ich fühle mich von der Staatsanwaltschaft Oldenburg und den dortigen Gerichtsvollziehern regelrecht veralbert und verhöhnt. Ich kann das kaum fassen.
Meinen Antrag auf die Überprüfung Herrn Schmidts Vermögensverhältnisse bzw. der Prüfung der Richtigkeit der von ihm 2007 geleisteten eidesstattlichen Versicherung hatten die Gerichtsvollzieher in Oldenburg damals, trotz vorgelegter Beweise, abschlägig bescheinigt und als unbegründet abgetan.
Meine letzte Chance sah ich zu dieser Zeit in der November 2009 gestellten Strafanzeige. Die Erhebung einer öffentlichen Anklage hätte mir damals die Möglichkeit verschafft, Herrn Schmidts tatsächliche Vermögensverhältnisse doch noch etwas zu beleuchten (z.B. Verbleib seiner beiden Alpinas). Gleichermaßen hätte ich ihn einer Bestrafung für sein Handeln zuführen können. Durch die offensichtlich unbegründete Einstellung des von mir initiierten Verfahrens, hatte mir die Staatsanwaltschaft Oldenburg jedes weitere Vorgehen unmöglich gemacht.
Olis und Lakis Andeutung mich "tatkräftig" unterstützen zu wollen weiß ich zu schätzen, bleibe aber lieber doch bei dem "langweiligen" Weg die Dinge anzugehen. Aber warum sollte ich auch noch etwas gegen Herrn Schmidt unternehmen wollen? Der scheint doch alles richtig gemacht zu haben, wenn man mal die Unterstützung betrachtet, die Herr Schmidt von den staatlichen Institutionen zuteil wird.
Da hier immer wieder nach dem Alpina gefragt wurde. Der steht nach wie vor in einer eigens angemieteten Garage. Als ich ihn vor ca. zwei bis drei Monaten das letzte Mal besucht hatte, war er sehr verstaubt und eingedreckt. Besser wird er leider nicht vom stehen. Verfügen kann ich über das Fahrzeug und eigentlich war mein Plan, sobald es meine Zeit erlaubt, den Motor zu öffnen und zu sehen, ob da noch etwas zu machen ist.
Da ich zuvor noch andere, große Baustellen stemmen muss, werde ich mich sicherlich erst in zwei bis drei Jahren darum kümmern können. Hoffentlich! Denn sonst könnte es sein, dass meine Nachfahren den B12 irgendwann auf eBay als Garagenfund mit leichten Mängeln verhökern, oder Archäologen graben ihn in tausend Jahren aus und sind fasziniert über dieses primitive Fortbewegungsmittel des vorletzten Jahrtausends.
OK! Dann will ich mal wieder zu einem Ende kommen, denn gerade fängt es auch schon wieder an, das Kopfschütteln über Gerichtsvollzieher und Staatsanwaltschaft in Oldenburg. Ach ja Oli, Erich und Laki, sollte ich beim nächsten 7er-Stammtisch ein bisschen mit dem Kopf wackeln – macht Euch keine Sorgen, mir geht´s gut! Es ist alles in Ordnung…
Kopfschüttelnde Grüße und einen schönen Sonntagabend.
Joachim