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Alt 24.01.2009, 08:09   #1
Mean Machine
Built to go not to show!
 
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Zitat:
Zitat von Maxl Beitrag anzeigen
Servus,

leider nein, sehe es wie @Robbie, es gilt (zumindest lt. ADAC-Information, siehe Auszug untenstehend/betreffende Stelle rot markiert) sowohl für H- als auch 07-Zulassung eine spezielle Begutachtung für die Anerkennung bzw. Gewährung der Zulassung als Oldtimer.

Nicht zeitgenössische Anbauteile des Wagen oder nachträgliche "wilde Umbauten" werden dieser Anerkennung m.E. sicher nicht zuträglich sein. Dies ist schliesslich auch nicht der Sinn einer solchen Zulassung und des damit betriebenen Fahrzeuges.

Wie es sich rechtlich mit der Umrüstung des Wagens nach Gewährung einer solchen Zulassung verhält, kann man diesen Info´s leider nicht entnehmen. Vermutlich muss aber das Fahrzeug hinsichtlich Ausstattung in dem gleichen optischen und technischen Zustand wie am Tag der Anerkennung vorgeführt gehalten werden.

Auszug ADAC-Information:

Oldtimer-Kennzeichen

Der Gesetzgeber kennt zwei Arten der besonderen Zulassung für Oldtimer: Das H-Kennzeichen und das rote 07-Kennzeichen. Vorteil jeder Oldtimerzulassung ist der pauschale Steuersatz von 192 EUR (Pkw und Lkw) bzw. 46 EUR (Motorrad).

Das H-Kennzeichen dient dem Dauerbetrieb des Fahrzeugs, während das rote 07-Kennzeichen ausreicht, wenn nur die unregelmäßige Teilname an Veranstaltungen geplant ist, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Probe-, Prüfungs und Überführungsfahrten sind damit ebenfalls gestattet.

Zum 1.3.2007 ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat nun in der FZV ein einheitliches Mindestalter für 07- und H-Kennzeichen von 30 Jahren festgeschrieben. Maßgeblich ist hierbei der Tag der Erstzulassung, nicht das Baujahr. Für die Einstufung als Oldtimer ist in beiden Fällen eine spezielle Begutachtung erforderlich. Die Begutachtung kann von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder einem Prüfingenieur vorgenommen werden.

Fahrzeuge, die bereits nach altem Recht mit 07-Kennzeichen zugelassen waren, genießen umfassenden Bestandsschutz; dies gilt unabhängig davon, ob dieses Kennzeichen befristet oder unbefristet erteilt wurde.

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Viele Grüße
Markus
Hallo Markus!
Das ist mir völlig neu. Ist zwar schon ein paar Jahre her daß ich mich zu dem Thema informiert habe, aber ich hab mich damals direkt auf der Zulassungsstelle informiert. Und laut der ist kein Gutachten und keine Vorführung vorgeschrieben.
Daß es nicht Sinn der Sache ist, ein total unzeitgemäß umgebautes Fahrzeug so zuzulassen, ist schon klar. Aber für ein rotes Kennzeichen, das ja nichts mit einer richtigen Zulassung zu tun hat, wäre eine Vorführung auch nicht wirklich sinnig...
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Gruß Sven

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Open your eyes, nightmare
Unclean, fever dream on the high side, in the Mean Machine...
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