Hallo, Leutz!
Diesmal ein Post in eigener Sache:
Ich bin zwar schon jahrelang bei ebay tätig, aber man erlebt immer wieder was Neues...
Ich habe kürzlich über die Bucht einen Satz 16"-Felgen 7,5 J x 16 Styling 61 in augenscheinlich gutem Zustand ersteigert.
Was bei der Montage nicht auffiel, aber beim anschließenden Wuchten: Eine der Felgen hat einen Schlag im hinteren Felgenhorn, ist dadurch unbrauchbar.
Diese Beschädigung ist beim oberflächlichen Betrachten erst nicht sichtbar, ein Transportschaden scheidet auch aus, weil a) die Pakete unbeschädigt bei mir ankamen und b) für eine solche Beschädigung schon ein deftiger Bordsteinrempler notwendig ist.
Der Verkäufer beruft sich natürlich auf seinen Privatverkauf ("Desweiteren weise ich nochmal auf das Gebot bei Ebay hin, Privatauktion, keine Rücknahme, keine Gewähr. Eine Besichtigung der Felgen vor Gebot wäre möglich gewesen"), eine Besichtigung schied aufgrund der Distanz von über 200 km / Strecke natürlich aus.
Außerdem beruft er sich auf das Besichtigungs-Urteil eines Mitbieters, der den Felgen einen "Super-Zustand" attestierte (soweit ein Laie das kann, der hat den Schaden genauso wenig im ersten Augenschein erkennen können wie ich...).
Da ich verständlicherweise nicht auf dem gezahlten Betrag und der Rechnung für die erfolglose Reifenmontage sitzen bleiben möchte, habe ich auch schon eine Betrugsanzeige in Erwägung gezogen, weil der Verkäufer m.M.n. von diesem Schaden gewußt haben
muß.
Wie sind eure Erfahrungen und Meinungen dazu?